Gutachten: Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie ist grundrechtswidrig
Der umstrittene Artikel 17 der EU-Urheberrechtslinie ist laut einem Gutachten im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion nicht mit den Grundrechten vereinbar. Er breche sogar zwangsweise die Versprechen von CDU und SPD, keine Uploadfilter einzuführen. Auch mit Geoblocking sei zu rechnen.

Die europäischen Gesetzgebungsgremien haben mit dem Beschluss der heftig umstrittenen neuen Urheberrechtsrichtlinie die Auswirkungen auf die Grundrechte der Nutzer und der Diensteanbieter nicht hinreichend beachtet. Zu diesem Schluss kommt der Göttinger Multimedia- und Telekommunikationsrechtler Gerald Spindler in einem Gutachten im Auftrag der Bundestagsfraktion der Grünen. Kernbestandteile der Vorschriften seien daher europarechtswidrig und dürften vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt werden.