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Gutachten: Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie ist grundrechtswidrig

Der umstrittene Artikel 17 der EU-Urheberrechtslinie ist laut einem Gutachten im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion nicht mit den Grundrechten vereinbar. Er breche sogar zwangsweise die Versprechen von CDU und SPD, keine Uploadfilter einzuführen. Auch mit Geoblocking sei zu rechnen.

Artikel von Stefan Krempl veröffentlicht am
Artikel 17 der EU-Urheberrechtslinie ist besonders umstritten.
Artikel 17 der EU-Urheberrechtslinie ist besonders umstritten. (Bild: Clker-Free-Vector-Images/Pixabay)

Die europäischen Gesetzgebungsgremien haben mit dem Beschluss der heftig umstrittenen neuen Urheberrechtsrichtlinie die Auswirkungen auf die Grundrechte der Nutzer und der Diensteanbieter nicht hinreichend beachtet. Zu diesem Schluss kommt der Göttinger Multimedia- und Telekommunikationsrechtler Gerald Spindler in einem Gutachten im Auftrag der Bundestagsfraktion der Grünen. Kernbestandteile der Vorschriften seien daher europarechtswidrig und dürften vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt werden.

Inhalt:
  1. Gutachten: Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie ist grundrechtswidrig
  2. Geoblocking droht

Laut der am 31. Januar veröffentlichten Analyse gehen die Pflichten aus Artikel 17, der früher die Nummer 13 trug und als wichtigster Bestandteil der Reform gilt, deutlich zu weit. Plattformen "für das Teilen von Online-Inhalten" wie Youtube, Facebook oder Twitter müssen demnach etwa durch eine Lizenzvereinbarung die Erlaubnis von allen erdenklichen Rechteinhabern einholen, wenn Nutzer bei ihnen urheberrechtlich geschützten Werke hochladen. Dies stellt einen Paradigmenwechsel im Haftungsregime für die betroffenen Diensteanbieter dar, da sie bislang nicht sofort für Rechtsverletzungen durch Dritte verantwortlich waren.

Die breite Auflage, Lizenzen einzuholen, führt laut Spindler "zu einer allgemeinen proaktiven Kontrolle aller Inhalte auf einer Plattform". Um einer Haftung zu entgehen, müssten die Betreiber "alle Anstrengungen" unternommen haben, um eine Veröffentlichungserlaubnis zu erhalten. Damit sei es für sie unerlässlich, zunächst sämtliche Inhalte darauf hin zu überprüfen, ob sie urheberrechtlich geschützt und möglicherweise bereits lizenziert seien. Erst danach könne es um den Schritt gehen, gegebenenfalls eine Lizenz anzufragen.

Versprechen der CDU nicht haltbar

Ein solches unbegrenztes Durchleuchten sämtlicher Beiträge schon beim Upload steht laut dem Gutachter in Widerspruch zu dem vom EuGH grundrechtlich abgeleiteten Verbot einer allgemeinen aktiven Überwachungspflicht. Die erforderliche Praxis verstößt demnach gegen die EU-Grundrechtecharta. Europarechtskonform könne der Artikel gar nicht ausgelegt werden, kritisiert der Jurist das Ergebnis der Verhandlungen zwischen EU-Parlamentarier, der Kommission und dem Ministerrat scharf. Ein Mitgliedsstaat, der hier in Eigenregie nachzubessern suche, stehe "nicht im Einklang mit Wortlaut und Systematik" von Artikel 17.

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Aus dieser Erkenntnis leitet Spindler zugleich ab, dass ein generelles Verbot von Uploadfiltern bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie nicht einführbar sei. Vieles spreche dafür, dass angesichts der geforderten branchenüblichen und hohen Standards die Verfahren zur Kontrolle von Inhalten "automatisiert erfolgen können - und folglich nicht durch den umsetzenden Mitgliedstaat ausgeschlossen werden" dürften.

Allenfalls sei es national möglich, kleinere oder finanzschwache Startups im Einzelfall aus Gründen der Verhältnismäßigkeit von der Pflicht zu Uploadfiltern auszunehmen, führt der Rechtswissenschaftler auf 77 Seiten aus. Diese seien sonst "mit unüberwindbaren Schwierigkeiten konfrontiert" und es würden neue Marktzutrittsschranken errichtet. Denkbar sei es auch, bestimmte Nutzer, die in der Vergangenheit keine Rechtsverletzungen begangen haben, als "Trusted Uploader" anzusehen und sie von vornherein nicht dem Filterregime zu unterwerfen. Ferner könnten etwa Inhalte gekennzeichnet werden, die unter verbriefte Nutzerrechte wie Zitate oder Memes fielen und nicht automatisiert entfernt werden dürfen.

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Geoblocking droht 
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master_slave_co... 03. Feb 2020 / Themenstart

Zweck des Urheberrechts ist, dass der Urheber Kontrolle über sein Werk hat, nicht dass er...

DerCaveman 02. Feb 2020 / Themenstart

Schaut euch mal an wie Abstimmungen im EU- Parlament ablaufen, das System ist so...

Andi K. 02. Feb 2020 / Themenstart

Hab deswegen meinen Computerbild-Abo gekündigt. Die waren sehr erstaunt. ^^ der Ablocker...

Gole-mAndI 01. Feb 2020 / Themenstart

Und vor allem die Randparteien massiv gewinnen.

divStar 31. Jan 2020 / Themenstart

Na ich will sehen wie der Artikel kassiert wird. Nichts ist den Dämlichen, die Politik...

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