Leistungsschutzrecht: VG Media zieht Klage gegen Google zurück

Der juristische Streit um die Umsetzung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger in Deutschland ist vorläufig beendet. Die Verwertungsgesellschaft (VG) Media verzichtet nach eigenen Angaben(öffnet im neuen Fenster) auf ihre entsprechende Klage gegen den Suchmaschinenkonzern Google. Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September 2019, wonach das deutsche Leistungsschutzrecht nicht anwendbar ist(öffnet im neuen Fenster) .
Die VG Media erklärte demnach ihren Klageverzicht in einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin. Das Gericht hatte im Mai 2017 dem EuGH die Frage zur Klärung vorgelegt , ob die die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung das am 1. März 2013 beschlossene Gesetz der EU-Kommission hätten vorlegen und von dieser notifizieren lassen müssen. Da dies versäumt wurde, dürfen dem EuGH zufolge die Bestimmungen des Gesetzes von den deutschen Gerichten nicht angewandt werden.
Prozesskosten in Millionenhöhe
Die deutschen Verlage, die das Leistungsschutzrecht mit Hilfe der VG Media und zahlreichen Gerichtsverfahren durchzusetzen versuchen, bleiben damit auf ihren Prozess- und Anwaltskosten sitzen. Diese dürften sich bereits auf rund zehn Millionen Euro summieren. Im Jahresbericht 2017 der VG Media hieß es daher: "Im denkbar schlechtesten Fall wären die Aufwendungen der Vergangenheit fruchtlos. (...) Die VG Media hat gegenüber Aufsichtsrat und Rechteinhabern auf die Notwendigkeit von Vorkehrungen für den Fall des Eintritts eines solchen Szenarios hingewiesen. Die VG Media unterstützt ihre Rechteinhaber dabei, sich auch auf einen solchen Fall vorzubereiten."
Die VG Media will nach eigenen Angaben keine Schadenersatzforderungen gegen die Regierung wegen der versäumten Notifizierung geltend machen. Dies setze ein Verschulden der Bundesregierung voraus, das von der VG Media nicht gesehen werde, hatte Sprecher Bernd Delventhal nach dem EuGH-Urteil gesagt.
Die Zivilklage vor dem Landgericht war notwendig geworden, weil das Schiedsverfahren zwischen der VG Media und Google vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) im Oktober 2015 gescheitert war . Die dortige Schiedsstelle hatte den von der VG Media geforderten Tarif von sechs Prozent des Gesamtumsatzes von Google mit der Darstellung von Medien als zu hoch abgelehnt . Nach Ansicht der Schiedsstelle könnten Suchmaschinen bis zu sieben Wörter kostenfrei anzeigen . Beide Parteien hatten Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt .
Frankreich als Vorbild
Die Verlage hoffen unterdessen, dass sie mit dem im vergangenen Jahr auf EU-Ebene beschlossenen Leistungsschutzrecht ihre Forderungen gegen Google und weitere Internetdienste durchsetzen können. In Deutschland ist die entsprechende Richtlinie jedoch noch nicht umgesetzt. Anders in Frankreich. Dort streiten sich Verlage und Google bereits über die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Zuletzt entschied die französische Kartellbehörde , dass Google seine Marktmacht missbraucht haben soll. Der US-Konzern hatte Ende September 2019 angekündigt, nur noch die Artikelüberschriften in den Suchergebnissen anzuzeigen . Dadurch wollte der Suchmaschinenkonzern Lizenzzahlungen vermeiden. Den Verlagen wurde jedoch die Möglichkeit eingeräumt, mit Hilfe von Suchmaschinen-Anweisungen (Robots-Meta-Tags) gezielt die Anzeige von Inhalten zu steuern. Verhandlungen über Lizenzzahlungen wurden verweigert.



