Leistungsschutzrecht: Google muss französische Verlage bezahlen
Die französischen Verlage kommen Einnahmen von Google durch das Leistungsschutzrecht einen großen Schritt näher.

Der Suchmaschinenkonzern Google muss mit französischen Medien über die Bezahlung von Suchergebnissen verhandeln. Ein Berufungsgericht habe die entsprechenden Auflagen durch die Wettbewerbsbehörde bestätigt, twitterte die Autorité de la Concurrence am Donnerstag. Demnach muss Google mit französischen Verlagen und Presseagenturen über eine Vergütung von bislang kostenlos genutzten Inhalten verhandeln. Google selbst teilte am Mittwoch laut Medienberichten mit, dass eine Vereinbarung mit dem Verlegerverband APIG über die Vergütung von Inhalten kurz bevorstehe.
Google hatte Ende September 2019 angekündigt, die Vorgaben des neuen französischen Leistungsschutzrechts umzusetzen und nur noch die Artikelüberschriften in den Suchergebnissen anzuzeigen. Dadurch wollte der Suchmaschinenkonzern Lizenzzahlungen vermeiden. Den Verlagen wurde jedoch die Möglichkeit eingeräumt, mit Hilfe von Suchmaschinen-Anweisungen (Robots-Meta-Tags) gezielt die Anzeige von Inhalten zu steuern. Verhandlungen über Lizenzzahlungen wurden verweigert.
Um möglichst wenig Suchmaschinentraffic zu verlieren, gewährten die meisten Medien dem Marktführer einen kostenlosen Zugriff auf die Inhalte. Gleichzeitig reichten sie eine Beschwerde bei der Wettbewerbsbehörde ein.
Die Wettbewerbsbehörde gab der Beschwerde im April 2020 statt. Diese Entscheidung, die von Google angefochten worden war, bestätigte nun der Cour d'appel de Paris in einem Urteil vom 8. Oktober 2020 (PDF).
Verhandlungen kurz vor dem Abschluss
Allerdings verhandelte Google in den vergangenen Monaten parallel mit den Verlagen an einer generellen Lösung. Deren Details stehen jedoch noch nicht fest und sollen nach Angaben von Mindnews.fr am Donnerstagnachmittag vom Aufsichtsrat der APIG noch bestätigt werden.
Der Bericht zitiert eine Pressemitteilung von Google, wonach die Vereinbarung sowohl Zahlungen nach dem Leistungsschutzrecht als auch eine Förderung durch das Projekt Google News Showcase umfasst, das in der vergangenen Woche bereits in Deutschland gestartet worden war. Von den Zahlungen durch das Leistungsschutzrecht sollen demnach vor allem tagesaktuelle Medien mit politischen und allgemeinen Informationen profitieren.
Bundesregierung noch uneins
Frankreich hat die im Juni 2019 in Kraft getretene Urheberrechtsrichtlinie als erster EU-Mitgliedstaat umgesetzt. Seit dem 24. Oktober 2019 dürfen Internetdienste jedweder Art, nicht nur Suchmaschinen, die Inhalte von Medien über bestehende Urheberrechtsregeln hinaus nicht mehr lizenzfrei veröffentlichen. Erlaubt bleibt nur noch die lizenzfreie Nutzung "einzelner Wörter oder sehr kurzer Auszüge aus einer Presseveröffentlichung". Hyperlinks bleiben ebenfalls erlaubt, sofern sie nicht mehr als einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge enthalten. Die Richtlinie sieht jedoch keinen Vergütungszwang vor.
In Deutschland ist sich die Regierung jedoch noch nicht einig, wie die EU-Richtlinie in Sachen Leistungsschutzrecht umgesetzt werden soll. In einem aktuellen Referentenentwurf kommt das Bundesjustizministerium den Interessen der Verlage allerdings deutlich entgegen. Jedoch will das Ministerium auch die Interessen der Urheber stärker berücksichtigen, was den Verlagen wiederum nicht gefällt.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Die Vergütung ist aber unabhängig davon, ob jemand auf den Link klickt. Alleine dadurch...
Kritische Stimmen zu diesem Thema erwarte ich eigentlich von keiner Nachrichtenseite...
Das halte ich jetzt für ein Gerücht. Gerade wenn es um ältere Artikel geht, von den man...
Bisher geht es nur über Google News. Der Weg "aus dem Index" nehmen war bisher...