Leistungsschutzrecht: Drei Wörter sollen ...
Der Vorschlag der Bundesregierung für das neue Leistungsschutzrecht stößt auf Widerstand bei den Verlegerverbänden. Überschriften mit mehr als drei Wörtern und Vorschaubilder sollen lizenzpfichtig sein. Dabei wenden die Verlage einen sehr auffälligen Argumentationstrick an.

Die Verlegerverbände fordern eine deutlich schärfere Umsetzung der EU-Urheberrechtslinie beim umstrittenen Leistungsschutzrecht als von der Regierung bislang vorgesehen. In ihrer Stellungnahme zu einem Mitte Januar veröffentlichten Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums lehnen die Presseverlage unter anderem ab, dass Internetdienste die Überschriften von Zeitungsartikeln künftig lizenzfrei nutzen dürfen. Neben den Verlagen haben mehr als 80 weitere Verbände, Institutionen und Privatpersonen eine Stellungnahme zu dem Entwurf abgegeben.