Suchergebnisse: Google ignoriert Vorgaben des neuen Leistungsschutzrechts
Internetdienste dürfen nur noch "kleinste Ausschnitte" von Artikeln zeigen. Doch Google will die Suchergebnisse nicht verkürzt darstellen.

Der Suchmaschinenkonzern Google ignoriert vorerst die Vorgaben des neuen Leistungsschutzrechts für Presseverlage. Das erfuhr Golem.de aus Kreisen des Internetkonzerns. Die am (heutigen) Montag in großen Teilen in Kraft getretene Urheberrechtsreform sieht eigentlich vor, dass Internetdienste ohne Zustimmung der Rechteinhaber nur noch "einzelne Wörter" oder "sehr kurze Auszüge" einer Presseveröffentlichung lizenzfrei nutzen dürfen. Da der Bundestag das Gesetz erst vor gut zwei Wochen beschlossen hat, sind bislang noch keine Lizenzvereinbarungen getroffen worden.
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- VDZ rechnet mit baldiger Einigung
Anders als bei Inkrafttreten des ersten Leistungsschutzrechts im Sommer 2013 hat Google nicht vorab die Verlage um ihr Einverständnis gebeten, in den allgemeinen Suchergebnissen mehr als nur "kleinste Ausschnitte" anzeigen zu dürfen. Damit läuft Google Gefahr, sich Schadenersatzklagen auszusetzen, wenn die Inhalte ohne Lizenz genutzt werden. Zu solchen Klagen könnte es kommen, wenn nicht bald eine Einigung mit den Verlagen gefunden wird. Bei der News-Suche zeigt Google ohnehin schon seit längerem nur noch Artikelüberschriften an, was gesetzeskonform sein dürfte, - auch wenn Verlagsvertreter das teilweise anders sehen.
Google ist verhandlungsbereit
Auf der anderen Seite will sich Google offenbar nicht vorwerfen lassen, bestimmte Medien vor dem Abschluss von Lizenzvereinbarungen nur noch stark verkürzt darzustellen und damit deren Reichweite einzuschränken. Googles Vizepräsident für Mitteleuropa, Philipp Justus, hatte anlässlich des Bundestagsbeschlusses schon seine Verhandlungsbereitschaft erklärt.
"Obwohl das Gesetz den Umfang geschützter Inhalte nicht klar definiert, werden wir mit deutschen Verlagen zusammenarbeiten, um eine Einigung über eine erweiterte Vorschau von Inhalten (also solche Inhalte, die möglicherweise durch das neue Gesetz geschützt sind) zu erzielen. Diese Verhandlungen werden auf Basis einheitlicher Kriterien geführt", sagte Justus in einem Blogbeitrag.
Google hoffe darauf, "hier Vereinbarungen zu finden, die es uns ermöglichen, weiterhin Zugang zu verlässlichen, relevanten Informationen sicherzustellen und gleichzeitig den Journalismus in Deutschland weiter zu unterstützen, ohne dabei wichtige Prinzipien des offenen Internets, für die wir uns schon lange einsetzen, zu verletzen".
News Showcase offenbar kein Ausweg
Zu solchen Vereinbarungen ist es bislang aber noch nicht gekommen. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) verwies auf Anfrage von Golem.de auf die Verwertungsgesellschaft Corint Media. Eine Anfrage an Corint Media (früher VG Media) blieb bislang unbeantwortet. Die Corint Media vertritt einige deutsche Verlage, darunter Axel Springer, sowie andere Medien mit Internetangeboten bei der Durchsetzung des Leistungsschutzrechts.
Anders als in Frankreich hat Google bislang nicht das Angebot News Showcase genutzt, um auf diese Weise Ansprüche nach dem Leistungsschutzrecht abzugelten. Das könnte mit entsprechenden Klagen und Beschwerden zusammenhängen. Erst in der vergangenen Woche kündigte das Bundeskartellamt an, Googles bezahltes Newsangebot prüfen zu wollen. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob die Teilnahme an News Showcase den Verlagen die Durchsetzung des Leistungsschutzrechts erschwert.
Die Beschwerde von Corint Media über das Newsangebot kam natürlich nicht von ungefähr.
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VDZ rechnet mit baldiger Einigung |
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Boah ne, ich hab doch glatt ein mal eine 4 statt 3 gedrückt! Unglaublich. Dabei sind das...
Mehr braucht man eigentlich über Sie nicht zu wissen. Diskussion ist zwecklos.
Ich stimme zwar im Prinzip zu, allerdings könnte Google tatsächlich per Gesetz gezwungen...