Leistungsschutzrecht: Google soll französische Verlage für Snippets bezahlen

Über die Entscheidung der französischen Kartellbehörde zum Leistungsschutzrecht freuen sich nicht nur die dortigen Medien.

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Google soll erstmals für die Anzeige von Suchergebnissen zahlen.
Google soll erstmals für die Anzeige von Suchergebnissen zahlen. (Bild: Charles Platiau/Reuters)

Der Suchmaschinenkonzern Google soll in Frankreich für die Anzeige von Suchergebnissen zahlen. Das geht aus einer Entscheidung der französischen Wettbewerbsbehörde Autorité de la Concurrence im Streit über die Umsetzung des französischen Leistungsschutzrechts für Presseverleger hervor. Der Mitteilung vom 9. April 2020 zufolge soll Google in den kommenden drei Monaten mit französischen Verlagen und Presseagenturen über eine Vergütung von bislang kostenlos genutzten Inhalten verhandeln.

Frankreich hat die im Juni 2019 in Kraft getretene Urheberrechtsrichtlinie als erster EU-Mitgliedstaat umgesetzt. Seit dem 24. Oktober 2019 dürfen Internetdienste jedweder Art, nicht nur Suchmaschinen, die Inhalte von Medien über bestehende Urheberrechtsregeln hinaus nicht mehr lizenzfrei veröffentlichen. Erlaubt bleibt nur noch die lizenzfreie Nutzung "einzelner Wörter oder sehr kurzer Auszüge aus einer Presseveröffentlichung". Hyperlinks bleiben ebenfalls erlaubt, sofern sie nicht mehr als einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge enthalten. Die Richtlinie sieht jedoch keinen Vergütungszwang vor.

Behörde sieht Marktmissbrauch

Google hatte Ende September 2019 angekündigt, die Vorgaben des neuen französischen Leistungsschutzrechts entsprechend umzusetzen und nur noch die Artikelüberschriften in den Suchergebnissen anzuzeigen. Dadurch wollte der Suchmaschinenkonzern Lizenzzahlungen vermeiden. Den Verlagen wurde jedoch die Möglichkeit eingeräumt, mithilfe von Suchmaschinen-Anweisungen (Robots-Meta-Tags) gezielt die Anzeige von Inhalten zu steuern. Verhandlungen über Lizenzzahlungen wurden verweigert.

Um möglichst wenig Suchmaschinentraffic zu verlieren, gewährten die meisten Medien dem Marktführer einen kostenlosen Zugriff auf die Inhalte. Gleichzeitig reichten sie eine Beschwerde bei der Wettbewerbsbehörde ein.

Anders als in Deutschland, wo das Bundeskartellamt in einem vergleichbaren Vorgehen Googles keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sieht, schwenkt die französische Wettbewerbsbehörde stärker auf die Linie der Verlage ein. Demnach könne Google mit dem Vorgehen seine Marktmacht ausgenutzt und den Verlagen unfaire Bedingungen auferlegt haben. Dabei habe Google von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, dass die Verlage Gratislizenzen erteilen könnten. Dieses Vorgehen sei jedoch kaum mit der Intention des Gesetzes zu vereinbaren, das den Verlagen eine faire Vergütung für die Nutzung von Inhalten sicherstellen solle.

Mehrere Auflagen für Google

Google hat mit der Entscheidung mehrere Auflagen erhalten. Zum einen muss der Konzern in den kommenden drei Monaten mit den Verlagen über eine Vergütung der seit Oktober 2019 angezeigten Inhalte verhandeln. Die Indexierung und Präsentation der Inhalte darf während der Verhandlungen nicht verändert werden. Zudem muss Google die Behörde jeden Monat über den Verlauf der Gespräche informieren. Google teilte zunächst mit, die Auflagen umsetzen zu wollen. Inwieweit gerichtlich dagegen vorgegangen wird, ist unklar.

Bislang hat Google sich stets strikt geweigert, für die Anzeige von Suchinhalten Geld zu bezahlen. Die Konsequenz der Entscheidung könnte daher sein, dass Google komplett darauf verzichtet, mehr als die laut Gesetz lizenzfreien Inhalte anzuzeigen. Das wäre jedoch weder im Sinne von Google noch der Nutzer oder der Verlage. In Deutschland wurde in der vergangenen Woche ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums bekannt, der die Anzeige von bis zu acht Wörtern eines Artikels kostenlos nutzbar machen möchte.

In einer gemeinsamen Stellungnahme begrüßten der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) die Entscheidung der französischen Kartellbehörde. "Die Entscheidung in Paris ist eine Initialzündung für die weitere Debatte in Deutschland und eine sinngemäße Umsetzung der Richtlinie in die nationalen Gesetze", sagte ein Sprecher der beiden Verbände in Berlin.

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daydreamer42 13. Apr 2020

Ratet mal, warum es in Spanien keine Google-Niederlassung mehr gibt und warum man...

crazypsycho 11. Apr 2020

Nein, Google erlaubt es ja, dass die Verlage gratis ihre Werbung schalten können. Nein...

splash42 11. Apr 2020

Ich habe auch eine Website, die einige Arbeit verursacht hat, warum soll Google nicht...

fanreisender 11. Apr 2020

allerdings ein publikumswirksamer. Natürlich kenne ich nicht die Zahlen, würde aber...



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