Urheberrecht: Wie das Justizministerium die Bagatellschranken retten will

Das Justizministerium hat dem Druck von Rechteinhabern und Internetdiensten bei Uploadfiltern noch nicht nachgegeben. Doch die neuen Vorschläge wirken unausgegoren.

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Uploadfilter sind jetzt eine "qualifizierte Blockierung".
Uploadfilter sind jetzt eine "qualifizierte Blockierung". (Bild: Olga Ernst & Hp.Baumeler/CC-BY-SA 4.0)

Wie lässt sich die EU-Urheberrechtsrichtlinie sinnvoll und europarechtskonform in deutsches Recht umsetzen? An dieser schwierigen Aufgabe versucht sich derzeit immer noch das Bundesjustizministerium. Besonders umstritten ist weiterhin das erlaubte Hochladen von Inhalten bestimmter Größe. Zwar hält das Justizministerium in einem neuen Gesetzesentwurf an den Plänen fest, doch geht aus denen Formulierungen nicht klar hervor, unter welchen Bedingungen solche Uploads erlaubt sind.


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