Urheberrecht: Die GVU ist insolvent

Nach 35 Jahren ist die umstrittene Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen GVU in ernsten finanziellen Schwierigkeiten.

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Weiterer Klon von Kinox.to
Weiterer Klon von Kinox.to (Bild: Screenshot Golem.de)

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hat wegen drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenzschutz beantragt. Das gab das Amtsgericht Charlottenburg bekannt. Rechtsanwalt Torsten Martini von der Kanzlei Leonhardt Rattunde wurde zum Insolvenzverwalter bestellt.

Der Verein wurde vor über 35 Jahren gegründet und konzentrierte sich auf Ermittlungen gegen gewerbsmäßige Anbieter von Medieninhalten aus illegalen Quellen. In dem Verein waren mehrere ehemalige Polizisten und andere Ermittler beschäftigt, die anonyme Seitenbetreiber identifizierten oder ermittelnde Behörden technisch unterstützten. Zu den Geldgebern gehörten die Film- und Musikindustrie, die Spielebranche, die Verlage oder der Pay-TV-Sender Sky Deutschland. Im Vorstand ist Nikolaus Sieveking, der Vorsitzende der VG Media.

Im Jahr 2017 sagte ein GVU-Sprecher Golem.de: "Grundsätzlich gilt für die Arbeit der GVU, dass sie diese nicht gegen die Endnutzer richtet, gleichwohl deren Verhalten nicht nur moralisch verwerflich, sondern eben auch eine Urheberrechtsverletzung darstellt." Selbst die Nutzung von illegalen Streamingseiten wurde von der GVU als rechtswidrig bezeichnet. Doch das hatte im Jahr 2017 auch der Europäische Gerichtshof so bewertet.

Spektakuläre Fälle waren die Abschaltung von Kino.to im Jahr 2011, die Durchsuchung gegen Kinox und Movie4k im Jahr 2014, 2017 die Abschaltung von Lul.to und 2019 Verhaftungen gegen mutmaßliche Movie2k.to-Betreiber.

Die Ermittlungsmethoden der GVU sind umstritten. In einem Verfahren wurde die zu große Nähe des Vereins zu staatsanwaltlichen Ermittlungen moniert. Das Landgericht Kiel hatte eine Entscheidung einer Vorinstanz bestätigt, wonach die Unabhängigkeit externer Sachverständiger im Rahmen von Durchsuchungen aufgrund von Urheberrechtsverstößen zu gewährleisten ist. Die Polizei hatte einem GVU-Experten viele Freiheiten bei der Inspektion, Beschlagnahme und Auswertung eines PC im Zusammenhang mit vermuteten Verstößen gegen Urheber- und Verwerterrechte in Tauschbörsen gewährt. Die Strafverfolgungsinstanzen verstießen gegen das Gebot der Unparteilichkeit, heißt es in dem Beschluss vom 14. August 2006 (AZ 37 Qs 54/06). Ein solches Verfahren sei klar rechtswidrig.

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