Uploadfilter: Regierung plant großzügige Ausnahmen für Nutzeruploads

Trotz anderslauternder Beteuerungen kann die Regierung Uploadfilter für Internetplattformen nicht vermeiden. Aber es soll ein Recht auf Remix geben.

Artikel veröffentlicht am ,
Die befürchteten Uploadfilter lassen sich wohl nicht vermeiden.
Die befürchteten Uploadfilter lassen sich wohl nicht vermeiden. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)

Die Bundesregierung will Nutzern von Internetplattformen großzügige Ausnahmen beim Upload geschützter Werke erlauben. Voraussetzung ist jedoch, dass der Upload nicht kommerziell erfolgt und die Plattformanbieter die Urheber dafür vergüten. Das geht aus dem Diskussionsvorschlag eines Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes hervor, mit dem das Bundesjustizministerium die im vergangenen Jahr beschlossene EU-Urheberrechtsrichtlinie umsetzen will. Wegen der geplanten Uploadfilter hatte es große Proteste gegen die Reform gegeben. Solche Filtersysteme lassen sich wohl nicht vermeiden.

Inhalt:
  1. Uploadfilter: Regierung plant großzügige Ausnahmen für Nutzeruploads
  2. Einige Ausnahmen bei Uploadfiltern

Konkret soll Nutzern nach Paragraf 6 des Entwurfs erlaubt werden, folgende Inhalte ohne Zustimmung der Rechteinhaber hochzuladen: "bis zu 20 Sekunden je eines Films oder Laufbildes, bis zu 20 Sekunden je einer Tonspur, bis zu 1.000 Zeichen je eines Textes und je eines Lichtbildes oder einer Grafik mit einem Datenvolumen von bis zu 250 Kilobyte". Für solche Nutzungen hat "der Diensteanbieter dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen", heißt es in Paragraf 7. Denn der Anbieter profitiert laut Begründung "letztlich wirtschaftlich von der Aufmerksamkeit, die das Publikum auf diese Uploads der Nutzer verwendet".

Die Abrechnung solcher Uploads dürfte aber für die Anbieter aufwendig werden. Denn sie müssten im Einzelfall mit dem Urheber einen "fiktiven Marktpreis" für die Nutzung vereinbaren. Dieser soll sich an einer Einzellizenzierung des Gesamtwerkes orientieren und "in einem zweiten Schritt ins Verhältnis zum Umfang der gesetzlich erlaubten und tatsächlich stattfindenden Nutzung gesetzt werden". Die Urheber haben laut Paragraf 7 zudem den Anspruch auf eine Direktvergütung, auch wenn sie ihre Rechte einer Verwertungsgesellschaft übertragen haben.

Ausnahmen für Karikaturen und Parodien

Weiterhin dürfen geschützte Werke ausdrücklich für Zitate, Karikaturen, Parodien und Pastiches verwendet werden. Dafür wird ein neuer Paragraf 51a in das Urheberrechtsgesetz eingefügt. Der Begründung zufolge müssen die Neuschöpfungen "wahrnehmbare Unterschiede zum Originalwerk aufweisen". Allerdings müsse das Ergebnis der erlaubten Nutzung "nicht die Schöpfungshöhe eines Werkes erreichen". Die Möglichkeiten sind nicht auf bestimmte Nutzer beschränkt.

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Prinzipiell sollen Anbieter von Uploadportalen wie Youtube nach Paragraf 4 dazu verpflichtet werden, "alle Anstrengungen zu unternehmen, die vertraglichen Nutzungsrechte für die öffentliche Wiedergabe und die hierfür erforderliche Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke zu erwerben". Der Diensteanbieter erfüllt diese Pflicht, "sofern er Nutzungsrechte erwirbt, die ihm entweder angeboten werden oder die über eine im Inland ansässige Verwertungsgesellschaft oder abhängige Verwertungseinrichtung verfügbar sind". Falls nicht, können sie für illegale Uploads ihrer Nutzer haftbar gemacht werden und nicht mehr vom bisherigen Providerprivileg profitieren.

Das bedeutet jedoch auch, dass die Anbieter nicht dazu verpflichtet sind, aktiv sämtliche potenziellen Rechteinhaber zu ermitteln. Zudem müssen sie nur solche Werkarten berücksichtigen, die üblicherweise auf ihrem Portal hochgeladen werden. Ein Videoportal muss daher keine Fotolizenzen erwerben. Zudem müssen die Rechte sich nur auf das deutsche Territorium beziehen.

Und wie sind die umstrittenen Uploadfilter geregelt?

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Einige Ausnahmen bei Uploadfiltern 
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cperrin88 25. Jun 2020

Ich habe mich in letzter Zeit mal mit dem Thema Filter-Software beschäftigt und bin nicht...

BoMbY 25. Jun 2020

Bingo. Das ist reine Verarschung, und alle Leute akzeptieren das mit einem Schulterzucken.

chefin 25. Jun 2020

Bekommst du Geld dafür? Wenn nein, ist es nicht kommerziell. Wenn ja, muss dafür...

Trockenobst 25. Jun 2020

Da es ja viele mit ihrem gesamten Katalog bereits machen, ist das so nicht richtig...



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