Bundesregierung: Neuer Vorschlag zu Leistungsschutzrecht und Uploadfiltern
Ein neuer Entwurf zur Umsetzung des EU-Urheberrechts kommt Verlagen und Google entgegen. Die Nutzung von Memes soll künftig bezahlt werden.

Die Bundesregierung kommt bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie den Interessen der Verlage entgegen. Das geht aus einem aktuellen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums hervor, der Golem.de vorliegt. Demnach soll beim Leistungsschutzrecht für Presseverlage nur noch die Nutzung "einzelner Wörter oder sehr kurzer Auszüge" von Artikeln im Internet lizenzfrei erlaubt sein.
- Bundesregierung: Neuer Vorschlag zu Leistungsschutzrecht und Uploadfiltern
- Memes sollen bezahlt werden
In früheren Vorschlägen waren dazu noch konkrete Vorgaben gemacht worden, beispielsweise "bis zu acht Wörter". In dem nun vorliegenden Entwurf von Anfang September findet sich keine entsprechende Konkretisierung mehr. Ein Diskussionsentwurf vom Januar 2020 hatte noch die Überschrift explizit als lizenzfrei erklärt. Diese Präzisierung lehnten Verlegerverbände jedoch strikt ab.
Private Nutzung bleibt erlaubt
Langwierige Gerichtsverfahren darüber, wie lang "sehr kurze Auszüge" in der Praxis sein dürfen, sind daher zu erwarten. Das war auch beim gescheiterten deutschen Leistungsschutzrecht der Fall.
Anders als von den Verlagen gefordert verzichtet das Justizministerium unter Christine Lambrecht (SPD) weiterhin nicht auf den Passus, wonach die "private oder nicht kommerzielle Nutzung einer Presseveröffentlichung durch einzelne Nutzer" lizenzfrei erlaubt bleibt.
Auch die "roten Linien", die nach Ansicht des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundeskanzleramts nicht überschritten werden dürfen, werden in dem Entwurf mehr oder weniger ignoriert. So hält das Justizministerium an der kumulativen Nutzung verschiedener Artikelelemente wie Texte, Bilder, Grafiken und Videos fest. Die kumulative Nutzung mehrerer Elemente könne "zulässig sein, soweit es sich jeweils um einen sehr kurzen Auszug aus der Presseveröffentlichung handelt". Nach Ansicht des CDU-geführten Wirtschaftsministeriums widerspricht das jedoch der zugrunde liegenden EU-Richtlinie.
Mindestbeteiligung der Urheber bleibt
Ebenfalls beharrt das SPD-geführte Ministerium auf einer Mindestbeteiligungsquote der Urheber von einem Drittel an den möglichen Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht. Im Gegenzug soll die Beteiligung der Verlage bei Einnahmen aus Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort weiterhin auf ein Drittel begrenzt werden.
Was an dem Entwurf auffällt: Der erst im Juni vorgelegte Diskussionsentwurf zur Umsetzung der Uploadfilter ist ebenfalls schon enthalten. Offenbar soll die EU-Richtlinie nun nicht mehr mit zwei verschiedenen Gesetzen umgesetzt werden. Das gesamte Paket soll nun exakt zum Ablauf der Umsetzungsfrist am 7. Juni 2021 in Kraft treten.
Auch bei dem Entwurf zu Uploadfiltern ist die Regierung ihren zahlreichen Kritikern entgegengekommen.
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Memes sollen bezahlt werden |
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Streit ist nicht "Ich sitze jetzt vorne Links und ich finde deine Tonart in Diskussionen...
Es geht darum, dass es nie eine Lücke gibt wo Google und Co. NICHT zahlen können. Wenn...
Danke. kwt
Furchtbar. Ich kann ea ja auch verstehen, dass es nicht okay ist wenn Artikel, Musik oder...