Leistungsschutzrecht: Französische Medien beschweren sich über Google

Was deutsche Medien beim Leistungsschutzrecht schon erfolglos versucht haben, probieren nun die französischen Verlage. Sie wollen nicht hinnehmen, dass Google kein Geld für die Verlinkung von Inhalten bezahlen will.

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Google soll für die Nutzung französischer Medieninhalte zahlen.
Google soll für die Nutzung französischer Medieninhalte zahlen. (Bild: Arnd Wiegmann/Reuters)

Französische Medien wollen mit Hilfe des Wettbewerbsrechts den Suchmaschinenkonzern Google zur Zahlung von Lizenzgebühren zwingen. Wie die französische Nachrichtenagentur AFP berichtet, wolle sich die Alliance de la presse d'information générale (APIG) bei der französischen Kartellbehörde beschweren, dass Google die Inhalte von französischen Medien anzeige, ohne dafür eine Lizenz nach dem europäischen Leistungsschutzrecht zu bezahlen. Zudem werde die französische Regierung aufgefordert, das Vorgehen Googles anzufechten, berichtete die Zeitung L'Express, die ebenso wie AFP separat gegen Google vorgehen will.

Frankreich hat die im Juni 2019 in Kraft getretene Urheberrechtsrichtlinie als erster EU-Mitgliedstaat umgesetzt. Seit dem 24. Oktober 2019 dürfen Internetdienste jedweder Art, nicht nur Suchmaschinen, die Inhalte von Medien über bestehende Urheberrechtsregeln hinaus nicht mehr lizenzfrei veröffentlichen. Erlaubt bleibt nur noch die lizenzfreie Nutzung "einzelner Wörter oder sehr kurzer Auszüge aus einer Presseveröffentlichung". Hyperlinks bleiben ebenfalls erlaubt, sofern sie nicht mehr als einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge enthalten. Die Richtlinie sieht jedoch keinen Vergütungszwang vor.

Google zeigt nur noch Überschriften an

Google hatte Ende September 2019 angekündigt, die Vorgaben des Leistungsschutzrechts entsprechend umzusetzen und nur noch die Artikelüberschriften in den Suchergebnissen anzuzeigen. Die Verlage haben jedoch die Möglichkeit, mit Hilfe von Suchmaschinen-Anweisungen (Robots Meta Tags) gezielt die Anzeige von Inhalten zu steuern. "Presseverlage können Snippets vollständig entfernen, die maximale Länge von Snippets für ihre Seiten oder die maximale Größe von Miniaturansichten für ihre Bilder festlegen oder Teile einer Seite von Snippets ausschließen", hieß es. Google schließt allerdings aus, eine Gebühr zu zahlen, wenn Medien längere Snippets erlauben: "Wir zahlen nicht für die in den Suchergebnissen enthaltenen Links oder Vorschau."

Einem Bericht des französischen Journal du Net zufolge haben 28 von 30 angefragten großen französischen Medien entschieden, aus Angst vor Trafficverlusten Google eine Gratislizenz zu erteilen und weiterhin kurze Textausschnitte (Snippets) von Inhalten anzeigen zu lassen. Auch deutsche Medien hatten nach Inkrafttreten des deutschen Leistungsschutzrechts im Jahr 2013 Google eine Gratislizenz erteilt, anderen Suchmaschinen hingegen nicht.

Anschließend hatten sie versucht, wettbewerbsrechtlich gegen die Gratislizenzen vorzugehen. Nach Ansicht des Bundeskartellamts kann Google jedoch nicht dazu gezwungen werden, kostenpflichtige Lizenzen zu erwerben. Auch vor Gericht scheiterten die Verlage. Die Klagen in Deutschland sind inzwischen hinfällig geworden, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) das deutsche Leitungsschutzrecht wegen eines Formfehlers für nicht anwendbar erklärt hatte.

Die französischen Medien wollen nun offenbar ebenfalls per Wettbewerbsrecht einen Kontrahierungszwang durchsetzen, den die EU-Urheberrechtslinie bewusst nicht vorgesehen hat.

Obwohl Google mit seinem Vorgehen versucht, die Vorgaben der Richtlinie umzusetzen, wird dem US-Konzern in einem mehrsprachigen offenen Brief vorgeworfen, die Richtlinie "ins Lächerliche zu ziehen". Google nutze "die Feinheiten von nationalen Gesetzen aus, den Sinn der Richtlinie zu untergraben" und brüskiere "erneut die nationale und europäische Souveränität". Allerdings hatten Kritiker des europäischen Leistungsschutzrechts, zu denen auch Golem.de gehörte, von Anfang an davor gewarnt, dass eine solche Regelung auf EU-Ebene ebenso wie in Deutschland zum Scheitern verurteilt sein dürfte.

Der "Sinn der Richtlinie" sollte nach Ansicht von deren Befürwortern darin bestehen, die Verhandlungsposition der europäischen Verlage gegenüber den großen IT-Konzernen zu stärken. So war argumentiert worden, dass Google es sich nicht werde leisten können, Medieninhalte europaweit nur noch verkürzt darzustellen oder ganz auszulisten. Der europäische Gesetzgeber hat allerdings zwischenzeitliche Pläne des CDU-Politikers Axel Voss verworfen, wonach Medien nicht erlaubt sein sollte, ihre Inhalte kostenlos zur Verfügung zu stellen. Von daher ist es nicht ganz nachvollziehbar, warum Google nun vorgeworfen wird, diese Möglichkeit zu nutzen.

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Varbin 27. Okt 2019

Springer Science+Business Media (der Wissenschaftsverlag) und Axel Springer SE (Verlag...

Talimo 26. Okt 2019

Wenn mein Vermieter mir sein Eigentum zur Verfügung stellt, dann hat er gefälligst auch...

Dwalinn 25. Okt 2019

Was aber ziemlich blöd ist, statt alternativen wie Bing zu fördern macht man sich noch...

starscream 25. Okt 2019

Google verlinkt und zeigt Überschrift und einen Teil der Inhalte (seit neuestem nur noch...



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