Störerhaftung: Abmahner fordern Registrierung aller WLAN-Nutzer
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschaffung der Störerhaftung für offene WLANs wird auf breiter Front abgelehnt. Wie aus den veröffentlichten 29 Stellungnahmen(öffnet im neuen Fenster) von Verbänden, Unternehmen und Bundesländern hervorgeht, wird in fast allen Fällen der Entwurf als unpraktikabel erachtet. Während beispielsweise der Einzelhandel in der geplanten Verschlüsselungspflicht eine zu hohe Zugangsschwelle sieht(öffnet im neuen Fenster), halten die Rechteinhaber und deren Anwälte eine elektronische Registrierungspflicht für erforderlich, um eine missbräuchliche Nutzung von öffentlichen WLAN-Zugängen zu verhindern.
Kritisiert wird in den meisten Stellungnahmen die vorgesehene Verschlüsselungspflicht, da sie die Verbreitung offener WLAN-Angebote zusätzlich erschwere, anstatt sie zu befördern. Neben Verbraucherschützern, Freifunkern und Handel fordern auch die IT-Branche und Telekommunikationsanbieter wie Kabel Deutschland und Unitymedia einen Verzicht auf die Verschlüsselung. So geht nach Ansicht des Einzelhandelsverbandes HDE(öffnet im neuen Fenster) die Verschlüsselungspflicht "an der Realität vorbei und verhindert den Einsatz neuer Technologien im stationären Einzelhandel". Beim Bezahlen an der Kasse werde ein umfangreicher Anmelde- und Zugangsprozess abschreckend wirken.
Unklarheit über erforderliche Zugangssicherung
Auch Anbieter wie Kabel Deutschland sehen durch einen Verschlüsselungszwang ihr bisheriges Konzept gefährdet. "Es ist mit der Grundkonzeption eines freien öffentlichen WLAN-Angebots nicht vereinbar und würde dazu führen, dass Kabel Deutschland wie auch andere Betreiber bestehende Angebote einschränken müssten. Damit widerspreche der aktuelle Entwurf ganz offensichtlich dem Ziel der Bundesregierung, die Verbreitung von WLAN-Angeboten zu fördern", heißt es in der Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster). Moniert wird in vielen Stellungnahmen zudem, dass dem Gesetzentwurf zufolge unklar ist, welche Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugte Nutzung tatsächlich ausreichen, und ob nicht Alternativen wie eine Registrierung und Authentifizierung der Nutzer zulässig sind, um als Anbieter ebenfalls von der Haftung freigestellt zu werden.
Wie kaum anders zu erwarten, geht dem "Forum der Rechteinhaber", dem unter anderem der Bundesverband Musikindustrie, die VG Media und der Verband der Filmverleiher angehören, der Entwurf wiederum zu weit(öffnet im neuen Fenster). Dies liegt unter anderem daran, dass eine Verschlüsselungspflicht zwar den Zugang zum WLAN erschwert, jedoch keinen Schutz vor einer Verletzung von Urheberrechten bietet. Die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer, die für ihre Abmahnungen bekannt ist, weist zum einen darauf hin(öffnet im neuen Fenster), dass es für private Anbieter von Hotspots eine "faktische Registrierungspflicht" gebe, da sie die Namen der Nutzer dem Entwurf zufolge kennen müssten. Zum anderen lasse sich diese Registrierungspflicht aber leicht umgehen, wenn eine Privatperson ihr WLAN dauerhaft Dritten zur Verfügung stelle. Zudem gebe es für private Anbieter keine Auskunftspflicht, so dass sie zwar die Namen der Nutzer kennen, aber nicht nennen müssten.
Registrierungs- und Auskunftspflicht für alle
Die Anwälte kommen daher zu dem Schluss: "Die Registrierungs- und Auskunftspflicht sollte zudem für sämtliche WLAN-Betreiber gelten. Dies würde eine Abgrenzung zwischen privatem und geschäftsmäßig betriebenem WLAN überflüssig machen." Denn anders als von der Regierung behauptet, seien die Gefahren illegaler Nutzung über privat betriebene WLANs nicht deutlich höher als über geschäftsmäßig bereitgestellte. Sämtliche in der Öffentlichkeit und auch im Freien nutzbaren WLAN-Angebote böten ausreichend Privatsphäre, "um gefährlichste Anwendungen zu nutzen".
Insgesamt befürchten die Anwälte, dass es mit offenen WLANs mehr anonyme Internetnutzung und damit mehr Rechtsverstöße gibt. Belegt wird dies mit einer Statistik, wonach Vodafone-Kunden bei einem Marktanteil von zehn Prozent für ein Viertel der P2P-Rechtsverletzungen verantwortlich seien. Was daran liege, dass das Unternehmen anders als beispielsweise die Deutsche Telekom keine IP-Adressen seiner Nutzer protokolliere.
Hotelverband zufrieden
Allerdings fordern nicht nur die Rechteverwerter eine Nutzerregistrierung. So sieht der Internetprovider eifel-net den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wenn der Gesetzentwurf in Kraft treten sollte. "Derzeitig ist das Gesetz so formuliert, als ob man absichtlich und im vollen Umfang einen Missbrauch fördern möchte", heißt es in der Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster).
Völlig zufrieden mit dem Entwurf ist hingegen der Hotelverband Deutschland (IHA). "Im Ergebnis kann jedes unserer Mitgliedsunternehmen, gleichgültig, ob es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen handelt, diese Anforderungen erfüllen. Wir begrüßen daher den Gesetzesentwurf. Er schafft Rechtssicherheit für eine Vielzahl kommerzieller Anbieter", schreibt der Verband(öffnet im neuen Fenster).
Angesichts der breiten Kritik sollte die Regierung gut daran tun, den Entwurf noch einmal deutlich zu überarbeiten. Der Spruch, wonach das Gegenteil von gut gut gemeint ist, trifft in diesem Fall sicherlich zu. Sollte freies WLAN in Deutschland weitere Verbreitung finden, darf ein rechtssicheres Verfahren nicht nur den Hotelbesitzern gefallen. Allerdings ist klar, dass ein Gesetz wohl nie Nutzer, Freifunker und Rechteinhaber gleichzeitig zufriedenstellen wird.
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