Leistungsschutzrecht: Regierung drückt sich vor konkreten Aussagen
Justizminister Heiko Maas hat den Verlagen im Streit mit Google Unterstützung versprochen. Nach Ansicht der Grünen war das aber "nicht viel mehr als heiße Luft".

Die Bundesregierung will im Streit um das Leistungsschutzrecht in absehbarer Zeit keine Initiative ergreifen. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion zum Leistungsschutzrecht teilte das Justizministerium mit, die Bundesregierung wolle das im vergangenen Jahr eingeführte Recht "ergebnisoffen evaluieren". Dazu müssten aber erst einmal Erfahrungen mit der Anwendung des Schutzrechtes vorliegen. Vor diesem Hintergrund beobachte die Regierung "aufmerksam" die von der Verwertungsgesellschaft VG Media eingeleiteten Klagen gegen Google. Die Gerichtsverfahren könnten nach Ansicht von Beobachtern Jahre dauern.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte sich vor einem Monat in dem Streit auf die Seite der Verlage gestellt. "Ich hoffe sehr, dass es der VG Media gelingt, hier für mehr Fairness im Netz zu sorgen", hatte Maas auf einer Tagung von Lokalzeitungsverlegern gesagt. "Wir sind an den Erfahrungen, die Sie hier machen, sehr interessiert, und wir werden prüfen, ob gesetzliche Bestimmungen nicht weiterentwickelt werden müssen", hatte Maas ergänzt.
Grüne: nicht viel mehr als heiße Luft
Die Grünen-Fraktion wollte daraufhin von der Regierung wissen, was unter den angekündigten Weiterentwicklungen zu verstehen sei und welche Gründe es für die Überarbeitung des Leistungsschutzrechts geben könnte. Eine konkrete Antwort bleibt die Regierung jedoch schuldig. Erst auf Basis der Evaluation sei zu bewerten, ob sich das Leistungsschutzrecht bewährt habe und möglicherweise überarbeitet werden müsse, "um den angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen von Presseverlegern auf der einen Seite und den kommerziellen Nutzern auf der anderen Seite sicherzustellen". Die medienpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Tabea Rößner, kommentierte die Antwort mit den Worten: "Offenbar wollte sich Minister Maas bei den Verlegern nur beliebt machen und seine Ankündigungen sind nicht viel mehr als heiße Luft."
Auch auf die Frage, wie viele Zeichen die erlaubten "kleinsten Textausschnitte" haben dürfen, bleibt die Regierung eine Antwort schuldig. Das müssten im Einzelfall die Gerichte entscheiden, hieß es. Google ist der Auffassung, dass die 250 Zeichen langen Textausschnitte auf Google News noch durch das Leistungsschutzrecht gedeckt sind. Dennoch hatte der Konzern vorsichtshalber die Verlage um eine schriftliche Zustimmung für die Aufnahme ihrer Texte in den Newsaggregator gebeten. Da Google angekündigt hatte, im Falle einer Ablehnung die Artikel nicht mehr anzuzeigen, sehen die in der VG Media organisierten Verlage einen Missbrauch von Googles Marktmacht.
Der SPD-Abgeordnete Gerold Reichenbach hatte auf Anfrage von Golem.de gesagt: "Wenn Google den Verlegern droht, entweder für Snippets gar nichts zahlen zu wollen oder die Inhalte bei Google News überhaupt nicht mehr anzuzeigen, dann kommt dies bei einem Marktanteil von 95 Prozent einer 'Zensur zur Durchsetzung ökonomischer unternehmerischer Interessen' gleich." Im vergangenen Bundestagswahlkampf hatte die SPD noch mit der Aussage um Wählerstimmen geworben: "Das von Schwarz-Gelb beschlossene Leistungsschutzrecht lehnen wir ab." Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD ist die Rede davon, das Leistungsschutzrecht "hinsichtlich der Erreichung seiner Ziele" zu evaluieren.
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Ist mir auch aufgefallen. Google hat garantiert keine 95% bein den News. Daran sieht man...
Naja...aber willst du die Haushaltsabgabe abschaffen??? Und wer zahlt dann fuer unsere...