Klage zum Leistungsschutzrecht: Verlage ziehen gegen Google in die nächste Runde

Die Verlage wollen ihre eindeutige Niederlage vor dem Landgericht Berlin gegen Google in zweiter Instanz korrigieren. Auf europäischer Ebene will die VG Media das Leistungsschutzrecht auch für solche Verlage durchsetzen, die es grundsätzlich ablehnen.

Artikel veröffentlicht am ,
Die Verlage zielen weiter auf die Gewinne von Google ab.
Die Verlage zielen weiter auf die Gewinne von Google ab. (Bild: Eric Gaillard/Reuters)

Im Streit über die Durchsetzung des Leistungsschutzrechts setzen mehrere deutsche Verlage ihren juristischen Kampf gegen Google fort. Nach der Niederlage vor dem Landgericht Berlin im vergangenen Februar wollten die Verlage nun Rechtsmittel einlegen, berichteten mehrere Nachrichtenagenturen am Montag. Das Kammergericht Berlin soll in zweiter Instanz darüber entscheiden, ob der Suchmaschinenkonzern seine Marktmacht missbrauchte, indem er von den Verlagen eine kostenlose Darstellung von Textausschnitten und Thumbnails erbeten hatte.

Inhalt:
  1. Klage zum Leistungsschutzrecht: Verlage ziehen gegen Google in die nächste Runde
  2. VG Media bringt Außenseiterregelung ins Spiel

Das Landgericht hatte die Klage vor vier Monaten abgewiesen (Aktenzeichen 92 O 5/14 kart). In dem Urteil, das seit Ende Mai vorliegt, heißt es zur Begründung: "Die Suchmaschine, die in Beziehungen zu den Suchnutzern, den Webseitenbetreibern und den Werbekunden steht, erbringt für alle Beteiligten erhebliche wirtschaftliche Vorteile, weshalb von einem Marktgeschehen auszugehen ist. Letztendlich stellt sich die Suchmaschine als Win-Win-Situation für alle Beteiligten dar."

Gericht kritisiert Leistungsschutzrecht

Die Richter kritisieren dabei offen die Ambitionen der Verlage, mit Hilfe des im Jahr 2013 beschlossenen Gesetzes an den Milliardengewinnen von Google zu partizipieren: "Dieses ausbalancierte System wird durch das Leistungsschutzrecht aus dem Gleichgewicht gebracht, in dem die Presseverleger nunmehr verlangen, dass die Beklagte als Betreiberin der Suchmaschine etwas vergütet, was diese im wirtschaftlichen Interesse auch der Webseitenbetreiber erbringt."

Das Landgericht hält es daher für verständlich, dass die Suchmaschine "bemüht ist, an ihrem ursprünglichen Geschäftsmodell, das auf einer Unentgeltlichkeit für die Darstellung der Suchergebnisse beruht, festzuhalten und erforderlichenfalls bei denjenigen, die Rechte geltend machen, anfragt, ob sie mit einer Nutzung einverstanden sind oder verneinendenfalls die entsprechende Nutzung einstellt". Es sei in diesem Zusammenhang "sachlich gerechtfertigt", dass Google nur von denjenigen Verlagen eine kostenlose Lizenz verlange, die ihre Ansprüche zum Leistungsschutzrecht über die Verwertungsgesellschaft (VG) Media geltend gemacht hätten.

Keine Gleichbehandlung erforderlich

Denn von den anderen Verlagen, zu denen auch Golem.de gehört, seien derartige Ansprüche nicht zu erwarten. Daher sei Google aus Gleichbehandlungsgründen nicht verpflichtet, "auch bei diesen Unternehmen die unentgeltliche Nutzung der Snippets und Vorschaubilder zu erfragen und verneinendenfalls anzukündigen, diese nicht mehr in den Suchergebnissen abzubilden". Das Gericht stellte klar: "Nicht jede unterschiedliche Behandlung gleichartiger Unternehmen verstößt gegen das Diskriminierungsverbot."

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VG Media bringt Außenseiterregelung ins Spiel 
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Anonymer Nutzer 30. Jun 2016

Wobei hier die Frage geklärt werden müsste ob Google hier wirklich ein Monopol hat...

blackhearted 28. Jun 2016

Ich kann es mir zumindest nur so erklären, dass man ein freies Unternehmen auffordern...

Anonymer Nutzer 28. Jun 2016

Da herrscht die pure Verzweiflung. Den VG-Wort-Verlagen ist schon kein Strohhalm mehr zu...

Anonymer Nutzer 28. Jun 2016

Wahrscheinlich nutzt keine sau die paywalls und die Verlage der VG haben schlicht keine...



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