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Mark Zuckerberg im April 2018 bei einer Anhörung im US-Abgeordnetenhaus (Bild: REUTERS/Leah Millis) (REUTERS/Leah Millis)

Facebook: Du uns auch, Mark

Interessiert es Facebook-Nutzer noch, dass Mark Zuckerberg ihre Daten verkaufen wollte - und dass Netflix, Airbnb, Tinder diese bevorzugt bekamen? Das sollte es.
143 Kommentare / Ein IMHO von Dirk Peitz (Zeit Online)
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Das Set aus zwei LSX-Lautsprechern von KEF (Bild: Tobias Költzsch/Golem.de) (Tobias Költzsch/Golem.de)

KEF LSX angehört: Neue Streaming-Lautsprecher mit voluminösem Klang

Mit dem LSX hat der britische Edellautsprecherhersteller KEF ein für seine Größe überraschend voluminös klingendes Streaming-Lautsprecherset vorgestellt. Bei einer ersten Hörprobe sind uns die gut getrennten Frequenzen und die satten Tiefen positiv aufgefallen - der Preis scheint uns gerechtfertigt.
43 Kommentare / Ein Hands-on von Tobias Költzsch
Den Echo Link  Amp braucht eigentlich keiner. (Bild: Amazon) (Amazon)

Echo Link: Amazon hält sich für Sonos

Sonos ist offenbar für Amazon ein Vorbild. Anders ist die Existenz des Echo Link und des Echo Link Amp nicht zu erklären. Aber ohne ein Ökosystem wie das von Sonos sind die Produkte völlig unsinnig.
33 Kommentare / Ein IMHO von Ingo Pakalski
Oben Polks Command Bar, darunter die schmalere Beam von Sonos (Bild: Martin Wolf/Golem.de) (Martin Wolf/Golem.de)

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Alexa-Soundbars im Test:
Sonos' Beam und Polks Command Bar sind die Klangreferenz

Wir haben die ersten beiden smarten Lautsprecher in Soundbar-Ausführung getestet. Die Beam von Sonos ist deutlich kompakter, Polk liefert seine breitere Command Bar mit einem externen Subwoofer aus. Klanglich liegen beide im Spitzenfeld, es gibt aber ein paar Unterschiede. Beide sind dafür prädestiniert, mit einem Fire-TV-Gerät verwendet zu werden. Dabei stießen wir auf eine sonderbare Beschränkung.
21 Kommentare / Ein Test von Ingo Pakalski
Shazam auf dem Smartphone (Bild: Shazam) (Shazam)

Apple: EU will Shazam-Übernahme prüfen

Im Dezember 2017 kündigte Apple an, den Musikerkennungsdienst Shazam zu übernehmen. Nun untersucht die EU-Kommission, ob damit der Wettbewerb unter den Musikstreamingdiensten gefährdet und Verbraucher benachteiligt werden können.