EU-Kommission: Apple darf Musikerkennungsdienst Shazam übernehmen
Apple hat von der EU-Kommission die Genehmigung zur Übernahme der Musik-Erkennungs-App Shazam erhalten. Von dem Zusammenschluss seien keine negativen Folgen für den Wettbewerb auf dem Markt für Musik-Streaming in Europa zu erwarten, hat die Kommission am 6. September 2018 mitgeteilt.
Shazam kann über den Zugriff auf die Mikrofone eines Smartphones den Namen eines Liedes anzeigen, das gerade in der Umgebung gespielt wird. Dafür wird die Aufnahme mit einer Datenbank für Musiktitel auf Shazam-Servern abgeglichen. Der iPhone-Hersteller Apple, der mit seinem Streamingdienst Apple Music in Europa Nummer zwei hinter Spotify ist, hat die Übernahme Ende 2017 angemeldet.
Übernahme bringt nach Einschätzung der EU-Kommission keine Nachteile für Wettbewerber
Die EU-Kommission untersuchte unter anderem, ob Apple nach der Übernahme Zugang zu sicherheitsrelevanten Kundendaten seiner Wettbewerber auf dem Streaming-Markt bekäme und diesen dann Kunden abjagen könnte. Zudem wollte die Brüsseler Behörde abschätzen, ob Apple seine Konkurrenten nach dem Zusammenschluss benachteiligen könnte.
Nach monatelanger Prüfung ließ sie die eigenen Bedenken fallen. Apple könne konkurrierende Streamingdienste weder durch den Zugang zu Kundendaten noch durch eine Beschränkung des Zugangs zu Shazam vom Markt ausschließen, erklärte die Kommission. Die Verbindung von Nutzer-Datensätzen von Shazam und Apple könne dem fusionierten Unternehmen auf seinen Märkten zudem keinen einzigartigen Vorteil bieten.
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