Zwischenentscheidung: Telekom darf Stream On vorerst unverändert anbieten
Die Bundesnetzagentur kann ihre Entscheidung zur Zero-Rating-Option der Deutschen Telekom weiterhin nicht durchsetzen. Bis zu einem neuen Gerichtsurteil darf Stream On unverändert gegen die Netzneutralität und Roaming-Vorgaben verstoßen.

Die Deutsche Telekom muss die Auflagen der Bundesnetzagentur bei ihrem Zero-Rating-Angebot Stream On weiterhin nicht erfüllen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen in Münster beschloss in einer Zwischenentscheidung, dass die Bonner Regulierungsbehörde ihren entsprechenden Bescheid nicht vollziehen darf. Zunächst müsse das OVG über die Beschwerde der Telekom gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 20. November 2018 entscheiden, heißt es in dem Beschluss vom 6. März 2019, der Golem.de vorliegt (Az. 13 B 1374/18). Das Kölner Gericht hatte die Auflagen der Bundesnetzagentur in vollem Umfang bestätigt.
In einem Bescheid vom Dezember 2017 hatte die Bundesnetzagentur die Auflagen erteilt. Dagegen reichte die Telekom am 31. Januar 2018 eine Klage beim Verwaltungsgericht ein. Obwohl es sich um ein Eilverfahren handelt, haben die Kölner Richter fast neun Monate für ihre Entscheidung gebraucht.
Entscheidungstermin nicht absehbar
Anschließend hatte die Bundesnetzagentur der Telekom eine Frist bis zum 31. März 2019 gesetzt, die Auflagen zu erfüllen. Da abzusehen sei, dass bis zu diesem Zeitpunkt nicht über die Beschwerde entschieden werde könne, sei der Vollzug der Auflagen ausgesetzt worden, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage von Golem.de. Zur Begründung heißt es, der Telekom "drohen mit Ablauf der zuletzt auf den 31. März 2019 festgesetzten Umsetzungsfrist möglicherweise erhebliche wirtschaftliche Nachteile".
Wann das OVG ein Urteil fällen kann, ist nach Angaben der Sprecherin nicht absehbar. Die Entscheidung über die Beschwerde ist dann allerdings unanfechtbar. Da es sich um ein Eilverfahren handele, gebe es nur zwei Instanzen. Der Rechtsweg zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sei nicht eröffnet, sagte die Sprecherin. Eine mögliche Verfassungsbeschwerde habe ebenfalls keine aufschiebende Wirkung.
Fast 350 Medienpartner
In dem Streit geht es darum, ob das Zero-Rating-Angebot der Telekom gegen die europäischen Vorgaben zur Netzneutralität und zum EU-weiten Roaming verstößt. Nach Ansicht der Bundesnetzagentur darf die Telekom die Übertragungsqualität der Videoinhalte in bestimmten Tarifen nicht drosseln. Zudem muss das Angebot auch innerhalb der EU zur Verfügung stehen. Das heißt, auch außerhalb Deutschlands darf der Traffic zu bestimmten Anbietern nicht auf das Datenvolumen angerechnet werden.
Die Telekom hatte die kostenlose Zubuchoption Stream On im April 2017 angekündigt. Ausgewählte Musik- und Videodienste werden dabei nicht auf das reguläre Datenvolumen angerechnet. Allerdings wird die Datenübertragungsrate in bestimmten Tarifen reduziert. Außerdem gilt die Flatrate nicht im EU-Ausland, obwohl seit 2017 ein Roaming ohne Aufschlag vorgeschrieben ist.
Der Telekom zufolge haben bis November 2018 bereits 1,5 Millionen Kunden die Option hinzugebucht. Inzwischen liefern fast 350 Inhalte-Partner Musik und Videos, darunter Netflix, Spotify, Youtube und Apple Music. Auch Online-Spiele können mittlerweile mit Stream On genutzt werden. Zu den 30 Gaming-Partnern gehören Spiele wie Fortnite, Pokémon Go und Asphalt Legends.
Die Telekom drohte bereits damit, das Angebot einzustellen, wenn die Auflagen erfüllt werden müssten. Der Grund sind unter anderem die Preise für das internationale Roaming.
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