Die geplante Datenschutzvereinbarung mit den USA stößt auf viel Kritik. Verbraucherschützer fordern im Interesse der EU-Bürger neue Verhandlungen über den Privacy Shield.
Das EU-Parlament hat die Richtlinie zur Speicherung von Passagierdaten noch gar nicht beschlossen. Pilotprojekte aber laufen bereits, unter anderem beim BKA.
Mit dem Geoblocking von beanstandeten Links wollte Google den europäischen Datenschützern entgegenkommen. Doch der französischen CNIL reicht das nicht, sie verhängte eine Geldstrafe. Google will die Entscheidung anfechten.
Update Gewerbliche Betreiber von offenen WLANs werden immer wieder mit Kosten für Abmahnungen konfrontiert, wenn sie ihr Netz nicht verschlüsseln. Der EuGH-Generalanwalt lehnt die deutsche Störerhaftung nun ab. Das bringt Bewegung in die Gespräche über deren Abschaffung.
Die kompletten Suchergebnisse von Google sind von kommender Woche an nur noch über Proxy-Server zu sehen. Ob das allen europäischen Datenschutzbehörden ausreicht, ist weiter unklar.
Nach dem Ende von Safe Harbor wollte die EU eigentlich einen besseren Datenschutz durchsetzen. Doch die USA weisen lediglich darauf hin, dass ihre Überwachung von EU-Bürgern ohnehin legal ist. Zumindest nach den eigenen Gesetzen.
Jetzt können EU-Bürger in den USA klagen, wenn US-Unternehmen gegen Datenschutzrechte verstoßen. Damit fällt eine Hürde für den Abschluss der Privacy-Shield-Verhandlungen.
Update Nach dem Ende des Safe-Harbor-Abkommens ist die Unsicherheit über den Datentransfer in die USA groß. Nun sollen erste Hamburger Firmen zahlen, weitere werden geprüft.
Offenbar gibt es bei deutschen Firmen Bedenken gegen die Speicherung von Daten in den USA. Dem will der Clouddienst Dropbox nun mit einem neuen Angebot begegnen.
Update Wie weit reicht das europäische Recht auf Vergessenwerden? Mit ihren Forderungen haben Europas Datenschützer nun einen Teilerfolg gegen Google erzielt.
Welche Pflichten haben Betreiber von Internetforen? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich nun gegen eine generelle Pflicht zur Vorabmoderation ausgesprochen.
Europas Datenschützer haben grundlegende Bedenken, was das neue Datenschutzabkommen mit den USA betrifft. Auch die Wirtschaft ist noch skeptisch und pocht auf sichere rechtliche Grundlagen. Zunächst bleibt der Datentransfer aber erlaubt.
Noch gibt es keinen Text, aber die Grundzüge des künftigen Datenaustausches mit den USA stehen fest. Netzaktivisten kritisieren den neuen Privatsphären-Schild aber schon als "Mogelpackung" und "schlechten Witz".
Update Eine Einigung über das umstrittene Safe-Harbor-Abkommen zum Stichtag 31. Januar hat die EU-Kommission verfehlt. Es sei nicht leicht, den EU-Bürgern einen angemessenen Schutz ihrer Daten in den USA zu garantieren, sagte nun die Justizkommissarin.
Bis Montag wollen EU-Kommission und US-Regierung ein neues Abkommen zum Datentransfer erarbeiten, doch eine Einigung ist nicht in Sicht. Die Wirtschaft wird nervös.
Sind Nutzerdaten im Ausland vor dem Zugriff der US-Regierung geschützt? Microsoft erwartet ein Urteil, das Wirtschaft, Politik und Privatsphäre weltweit verändern könnte.
Ist die Überwachungspraxis der Geheimdienste auf einmal illegal? Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sieht es jedenfalls nicht gut aus für die staatlichen Überwacher.
Die Zukunft des transatlantischen Datenaustauschs ist unklar. Eigentlich muss bis Ende Januar ein verbindliches Safe-Harbor-Nachfolgeabkommen gefunden werden - doch die Verhandlungen gehen offenbar kaum voran. Unternehmen zeigen sich besorgt.
Arbeitgeber dürfen unter bestimmten Umständen prüfen, ob ihre Angestellten während der Arbeitszeit private Nachrichten über soziale Netzwerke oder ähnliche Dienste verschicken und die Ergebnisse für eine Kündigung nutzen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.
Update Die Urheberrechtsexperten der SPD-Fraktion lehnen die Regierungspläne zur Störerhaftung bei offenen WLANs komplett ab. Die Union will ebenfalls die geplante Neuregelung für Hostprovider streichen.
IMHO Der Datenschutz soll Daten schützen - doch das Recht entwickelt sich immer mehr in Richtung eines Kommunikationsverbots. Sollten wir das Internet also lieber abschalten?
Vorratsdatenspeicherung, Netzneutralität, Datenschutzreform, NSA-Affäre: In den vergangenen zwölf Monaten sind wichtige netzpolitische Themen diskutiert und entschieden worden. Manche sogar im Sinne der Nutzer.
Europarechtswidrig, unpraktikabel, kontraproduktiv: In einer Anhörung im Bundestag haben Juristen und Sicherheitsexperten die Pläne zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung zerrissen. Möglicherweise wartet die Koalition ein EuGH-Urteil zum Thema ab.
Noch immer ist unklar, ob es ein Leistungsschutzrecht auf europäischer Ebene geben wird. Die Verlinkung von Inhalten solle davon jedoch nicht betroffen sein, versichert die EU-Kommission. Aber möglicherweise nicht bei kommerziellen Diensten.
Staaten dürfen ihren Bürgern den Zugang zu Youtube nicht verbieten: Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden und damit eine jahrelange Blockade der Türkei für unzulässig erklärt.
Die Geräteabgabe auf Rechner, Drucker, Scanner und Datenträger soll laut Europäischem Gerichtshof nur noch an die Autoren und nicht mehr zur Hälfte an die Verleger gehen. Diese sind verärgert und wollen das elektronische Meldesystem nicht mehr unterstützen. Die VG Wort prüft.
Update Die Überlegungen der EU-Kommission für ein europäisches Leistungsschutzrecht werden konkreter. Dieses könnte sogar die Verlinkung von Artikeln betreffen, befürchtet die Piratenabgeordnete Julia Reda.
Gewinne mit Bitcoins müssen versteuert werden, soviel ist klar. Doch ob auf den Umtausch von Euro in die Kryptowährung Umsatzsteuer gezahlt werden muss, war bislang nicht geregelt. Jetzt hat der EuGH entschieden.
Die Speicherpraxis von Facebook wird von der irischen Datenschutzbehörde untersucht: Das hat der Aktivist Max Schrems mit seiner Klage vor dem EuGH erreicht. Mit einem anderen Angriff auf das soziale Netzwerk war er gestern nicht ganz so erfolgreich.
Das Safe-Harbor-Urteil des EUGH hat viel Arbeit für Datenschutzanwälte zur Folge. Jetzt haben Google und Microsoft bekanntgegeben, wie sie den Datenverkehr künftig abwickeln wollen.
Nach dem Aus für das Safe-Harbor-Abkommen warnen Schleswig-Holsteins Datenschützer vor dem Datentransfer in die USA. Nur eine Änderung der dortigen Gesetze könne eine Rechtssicherheit schaffen. Ansonsten könnten Bußgelder drohen.
Zwei Kino.to-Uploader müssen zum Teil hohe Geldstrafen zahlen, kommen aber mit Haftstrafen auf Bewährung davon. Beide haben gestanden und auf eine Revision verzichtet.
IMHO Mit seinem Urteil zum Datenschutzabkommen Safe Harbor stellt der Europäische Gerichtshof sowohl die Wirtschaft als auch die Politik vor praktisch unlösbare Probleme.
Das Safe-Harbor-Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat weitreichende Konsequenzen für die Internetwirtschaft, so viel ist klar. Doch wie genau es sich auswirken wird, ist auch für Experten noch nicht absehbar. Facebook will aber nicht betroffen sein.
Erfolg für Max Schrems: Der Europäische Gerichtshof hat das Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt. Das Urteil könnte vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen in der EU Probleme verursachen.
Schon in der kommenden Woche fällt der EuGH sein Urteil im Verfahren gegen Facebook. Da wollen die USA noch schnell der Meinung widersprechen, ihr Land sei wegen der NSA kein sicherer Hafen für Daten.
Großer Erfolg für den Facebook-Kritiker Max Schrems: Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hält das Safe-Harbor-Abkommen mit den USA für ungültig - eine Ohrfeige für die EU-Kommission.
Im Streit über das Recht auf Vergessenwerden bahnt sich ein neuer Rechtsstreit an. Während Frankreich die weltweite Löschung von beanstandeten Links fordert, will Google einen solchen Eingriff nicht hinnehmen.
Update Die EU-Kommission will die deutsche Vorratsdatenspeicherung nicht vor Gericht stoppen. Anderslautende Medienberichte seien "irreführend", teilte die Kommission mit.
Die Regierung will am Mittwoch den Entwurf zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung beschließen. Nun warnt die IT-Branche vor den Auswirkungen des Gesetzes auf zigtausende Anbieter von Cloud-Diensten.
Die Deutsche Telekom weigert sich, eine Sperranforderung für The Pirate Bay, isohunt.to und h33t.to umzusetzen. Das hatte der Verband der Österreichischen Musikwirtschaft gefordert.
Nach außen gibt sich die Bundesregierung überzeugt, dass der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung den Vorgaben der Gerichte entspricht. Intern hat es offenbar deutliche Bedenken gegeben.
Update Facebook hält in Europa konsequent am Klarnamenzwang seiner Nutzer fest. Nachdem vor zwei Jahren ein deutsches Gericht diese Praxis gebilligt hat, will der Hamburger Datenschützer Caspar nun mit Hilfe des EuGH die Regelung kippen.
Die Pläne für eine europaweite Speicherung von Fluggastdaten haben eine weitere Hürde im Europaparlament genommen. Datenschützer kritisieren die Entscheidung des Innenausschusses als "Grundstein für die Totalüberwachung des Reiseverkehrs".
Die überwiegende Mehrheit der Löschanträge bei Google bezieht sich auf private Informationen von Nutzern. Bei Politikern und Prominenten ist die Löschquote deutlich geringer, wie eine Auswertung von Zahlen aus Google-Quellcode ergibt.
Der Bundesgerichtshof hat zu einem Werbevideo entschieden, dass Framing erlaubt ist. Der Link muss aber entfernt werden, wenn darauf hingewiesen wird, dass die Quelle illegal ist.
Der Verein für Anti-Piraterie (VAP) feiert ein Urteil zu Internetsperren. Die Provider müssen die Kosten übernehmen. IP-Sperren sollen folgen. Ein Anwalt hält eine ähnliche Entscheidung in Deutschland für möglich.
Die CSU ist dafür, doch die Mitglieder des CSUnet stellen sich gegen die Massenüberwachung Vorratsdatenspeicherung. Gesprächsinhalte würden zwar nicht gespeichert, aber aus den Daten ließen sich entsprechende Profile erstellen, sagte der Vizechef des virtuellen Verbands der Christsozialen.