Datenschutz-Aktivist: Max Schrems scheitert vorerst mit Sammelklage gegen Facebook
Die Speicherpraxis von Facebook wird von der irischen Datenschutzbehörde untersucht: Das hat der Aktivist Max Schrems mit seiner Klage vor dem EuGH erreicht. Mit einem anderen Angriff auf das soziale Netzwerk war er gestern nicht ganz so erfolgreich.

Der Aktivist Max Schrems ist mit einer Sammelklage gegen Facebook vorläufig gescheitert. Er wollte gemeinsam mit 25.000 Facebook-Nutzern aus ganz Europa gegen die Datenschutzpraxis des sozialen Netzwerks klagen, das nach seiner Ansicht die Nutzerdaten nicht ausreichend schützt. Die Klage wurde bereits im Sommer vom Landgericht Wien abgewiesen, das sich nicht zuständig sah. Das Oberlandesgericht in Wien hat nun die Berufung in dem Fall teilweise zurückgewiesen.
Schrems selbst darf nach dem Richterspruch Facebook zwar verklagen, die Sammelklage wurde jedoch zurückgewiesen. Endgültig abgeschlossen ist der Fall damit jedoch nicht: Gegen die Zurückweisung der Sammelklage kann Schrems Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen.
Schrems ist mit der Entscheidung trotzdem zufrieden
Der Rechtsauffassung von Facebook folgte das Oberlandesgericht Wien nicht. Der Konzern hatte versucht, Schrems' Klage mit dem Argument zu verhindern, der Kläger trete in dem Verfahren nicht privat, sondern gewerblich auf. Facebook spielte damit vermutlich auf die umfassende Öffentlichkeitsarbeit an, die das Verfahren von Schrems begleitet.
Schrems kommentierte die Entscheidung bei Golem.de positiv: "Ich bin glücklich mit der Entscheidung, die auch mit einem ordentlichen Rechtsmittel nicht mehr bekämpfbar ist. Facebooks Kampagne, mich hier als 'beruflich tätig' hinzustellen, wurde vom Gericht klar verworfen. Die österreichischen Gerichte werden sich daher auf jeden Fall mit Facebooks Tätigkeiten auseinandersetzen müssen."
Irische Datenschutzbehörde muss Facebook untersuchen
Auch ein irisches Gericht musste sich gestern mit Schrems' Beschwerden gegen Facebook auseinandersetzen. Der EuGH hatte in einer Grundsatzentscheidung Anfang Oktober das Safe-Harbor-Abkommen zum Datentransfer in die USA für ungültig erklärt und den Fall dann an den irischen High Court zurückverwiesen, das oberste Zivil- und Strafgericht Irlands. Wie Schrems über seinen Twitter-Account mitteilte, entschied das Gericht am Dienstag, dass der irische Datenschutzbeauftragte bereits die ursprüngliche Beschwerde gegen Facebook aus dem Jahr 2013 hätte prüfen müssen. Dabei seien geltendes EU-Recht und ein faires Verfahren einzuhalten.
Schrems erwartet nun eine schnelle Entscheidung, denn Rechtslage und Fakten seien klar. Einen genauen Zeitplan für das Verfahren bei der irischen Datenschutzbehörde gibt es jedoch bislang nicht. Das Gericht hat nach Angaben von Schrems außerdem entschieden, dass der irische Datenschutzbeauftragte mindestens 40.000 Euro Anwaltskosten und 10.000 Euro Reisekosten übernehmen muss.
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Es ist richtig, das er bei 20 der 22 Punkte recht bekommen hat. Nur bei der Sammeklage...