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EuGH

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Die Streit um die Störerhaftung könnte wieder vor dem EuGH landen. (Bild: Bence Damokos/Wikimedia Commons) (Bence Damokos/Wikimedia Commons)

Störerhaftung: Auf Wiedersehen vor dem EuGH

Mit seinem zweischneidigen Urteil zur Störerhaftung hat der EuGH die Rechtsunsicherheit für WLAN-Betreiber nicht beseitigt. Da sich die Koalition mit der Entscheidung bestätigt sieht, kommt es nun auf die Gerichte oder die EU an, wie mit Unterlassungsforderungen umgegangen wird.