Safe Harbor: Punica, Unilever und Adobe müssen Bußgelder zahlen
Mehrere Unternehmen müssen Strafen zahlen, weil sie ihren Datentransfer in die USA noch über das Safe-Harbor-Abkommen abgewickelt haben. Noch sind die Strafen moderat - künftige Sünder könnten aber mit bis zu 300.000 Euro bestraft werden.

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat drei Unternehmen zu Bußgeldern verurteilt, weil sie auch nach Ablauf einer Übergangsfrist weiterhin auf das Safe-Harbor-Abkommen gesetzt haben, um persönliche Daten von der EU in die USA zu transferieren, wie Spiegel Online berichtet. Betroffen sind zwei Unternehmen, deren primäres Geschäftsmodell nicht der Handel mit Daten ist, und der Softwarehersteller Adobe.
Die Strafe gegen den Getränkehersteller Punica beträgt 9.000 Euro, Unilever, einer der weltweit größten Hersteller von Verbrauchsgütern, muss 11.000 Euro bezahlen. Adobe kommt mit einem Bußgeld von 8.000 Euro davon. "Die Aufsichtsbehörden hatten europaweit eine angemessene Übergangsfrist gesetzt", sagte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar Spiegel Online. In Hamburg seien insgesamt 35 Unternehmen betroffen, die ihre bisherigen Safe-Harbor-Genehmigungen ersetzen mussten.
Noch sind die Strafen gering
Die Strafen gegen die Unternehmen fallen jetzt vergleichsweise gering aus. "Aber alle drei Unternehmen haben noch während des Bußgeldverfahrens ihre Übermittlungsgrundlagen angepasst", sagt Caspar. Daher sei darauf verzichtet worden, die Maximalstrafe von bis zu 300.000 Euro zu verhängen. Wer aber künftig keine gültige Genehmigung vorweisen kann, müsse mit deutlich höheren Strafen rechnen. "Wenn jetzt noch Unternehmen die Safe-Harbor-Entscheidung ignorieren, dann ist das schon ein deutlich gravierenderer Verstoß", sagte Caspar Spiegel Online.
Alle Unternehmen setzen jetzt auf die sogenannten EU-Standardvertragsklauseln, um den Datenaustausch zu legitimieren. Das Safe-Harbor-Nachfolgeabkommen, der sogenannte Privacy-Shield, ist noch nicht rechtskräftig. Das Europäische Gerichtshof hatte das Safe-Harbor-Abkommen nach einer Beschwerde des österreichischen Aktivisten Max Schrems im vergangenen Herbst für ungültig erklärt.
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Ich gehe davon aus, dass es sich um Daten i. S. d. § 28 Abs. 3 BDSG handelt.
Wenn du mehr weißt, schreib es. Oder ist das so Gefühlsduselei?
Nein reicht es nicht. Lies die News nochmal. Hier wird Adobe unterstellt Primär mit...
evtl. keine [ X ] Bestätigung gedruckt / gespeichert, dass man nun nicht mehr durch Safe...