Hasskommentare: Regierung plant starke Ausweitung der Bestandsdatenauskunft
Justizminister Heiko Maas hat seinen Gesetzentwurf zur Kontrolle sozialer Netzwerke wie Facebook und Twitter überarbeitet. Doch darin taucht nun eine umstrittene Vorschrift auf, die alle Telemediendienste betrifft. Kritiker sehen einen Angriff auf die Anonymität bei Kommunikation im Netz.

Mit seinem neuen Gesetz zur "Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken" zieht Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) weiterhin den Zorn von Netzaktivisten auf sich. Das liegt zum einen daran, dass die Bundesregierung bei der EU-Kommission einen Gesetzentwurf zur Notifikation eingereicht hat, bevor überhaupt die Anhörung von Verbänden und anderen Betroffenen abgeschlossen war. Zum anderen hat die Regierung den Entwurf um einen Punkt erweitert, der mit sozialen Netzwerken nichts zu tun hat und die pseudonyme Art von Kommentaren und Bewertungen im Netz stark einschränken könnte.
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Maas hat den vor zwei Wochen veröffentlichten Entwurf im wesentlichen in vier Punkten verändert (Vergleich). Zum einen werden soziale Netzwerke nicht mehr verpflichtet, "wirksame Maßnahmen" gegen die erneute Speicherung von rechtswidrigen Inhalten zu treffen. Diese Vorschrift hätte bedeutet, dass Firmen wie Facebook oder Twitter einen Vorab-Filter für alle Inhalte, die schon einmal aus rechtlichen Gründen gelöscht wurden, hätten installieren müssen. Das wäre technisch kaum umsetzbar gewesen.
Bestandsdatenauskunft stark erweitert
Was völlig neu ist: Die Regierung will mit dem Gesetz gleichzeitig die im Telemediengesetz (TMG) geregelte Bestandsdatenauskunft erweitern (§ 14 TMG). Diese soll künftig auch möglich sein, um sämtliche "absoluten Rechte" durchsetzen zu können. Neben dem Recht am geistigen Eigentum zählen zu den absoluten Rechten auch Persönlichkeitsrechte und Eigentumsrechte. Das bedeutet: Wenn sich beispielsweise eine Person oder eine Firma durch einen Kommentar in einem Internetforum beleidigt oder unangemessen kritisiert fühlt, könnte sie künftig nicht nur vom Forenbetreiber die Löschung des Kommentars fordern, sondern auch die Herausgabe von Bestandsdaten, um den Urheber etwa abmahnen und eine Unterlassungserklärung verlangen zu können.
Die Änderung des Telemediengesetzes betrifft aber nicht nur große soziale Netzwerke, sondern alle Internetdienste. Kritiker befürchten daher, dass Nutzer auf Bewertungsportalen oder auch auf Plattformen wie Amazon und Ebay nun mit teuren Anwaltsbriefen rechnen müssen, wenn sie Firmen oder Produkte zu hart kritisieren. Allerdings erheben Telemediendienste zum Teil sehr unterschiedliche Nutzerdaten, wobei Name und Anschrift in der Regel nicht überprüft werden.
Die Regierung begründet diesen erweiterten Auskunftsanspruch erstaunlicherweise mit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung. Diese erlaubt Unternehmen die Verarbeitung personenbezogener Daten für andere Zwecke, wenn sie "zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist, sofern nicht die Interessen der betroffenen Person an dem Ausschluss der Verarbeitung überwiegen". Nach Ansicht der Regierung kann demnach offenbar jeder, der rechtliche Ansprüche gegenüber einem Nutzer geltend machen will, die Herausgabe der Bestandsdaten verlangen. Die privaten Auskunftsbefugnisse würden damit deutlich erweitert.
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Pornografie muss gelöscht werden |
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Hasskommentare sind sehr wohl von Meinungsfreiheit gedeckt. Was nicht von...
Die erste Meldung dazu https://www.golem.de/news/facebook-co-bis-zu-50-millionen-euro...
Gibt es eigentlich irgendwo eine Übersicht über geplante Demonstrationen in dem Umfeld...
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