Laut dem in Mecklenburg-Vorpommern verabschiedeten Polizei-Gesetz dürfen Ermittler künftig heimlich Wohnungen betreten, um Trojaner auf gut gesicherten Rechnern zu installieren.
Der Onlinekauf der Bahncard ist nicht vom zweiwöchigen Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen ausgenommen. Doch dann muss man bei der Deutschen Bahn nachzahlen.
Die EU-Kommission will die Bürger vor Risiken der künstlichen Intelligenz schützen. Für den Informatikprofessor Peter Liggesmeyer stecken im KI-Weißbuch teilweise falsche Vorstellungen von den Möglichkeiten der KI sowie das Problem, Algorithmen nicht von neuronalen Netzen unterscheiden zu können.
Dürfen Suchmaschinen wie Google Verlagsinhalte künftig komplett ausblenden, wenn deren Nutzung nach dem Leistungsschutzrecht lizenzpflichtig ist? Ein Passus in der Begründung des Medienstaatsvertrags versetzt die VG Media in Alarmstimmung.
Der Vorschlag der Bundesregierung für das neue Leistungsschutzrecht stößt auf Widerstand bei den Verlegerverbänden. Überschriften mit mehr als drei Wörtern und Vorschaubilder sollen lizenzpfichtig sein. Dabei wenden die Verlage einen sehr auffälligen Argumentationstrick an.
Vertreter der Musikindustrie bedauern noch immer, dass sie sich im Streit über die EU-Urheberrechtsreform und Uploadfilter nicht voll durchsetzen konnten. Weiter als mit der Richtlinie hätten sich die Rechteinhaber nicht bewegen können, hieß es bei einer Diskussionsrunde der Grünen.
Der umstrittene Artikel 17 der EU-Urheberrechtslinie ist laut einem Gutachten im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion nicht mit den Grundrechten vereinbar. Er breche sogar zwangsweise die Versprechen von CDU und SPD, keine Uploadfilter einzuführen. Auch mit Geoblocking sei zu rechnen.
Update Nach Ansicht der Bundesnetzagentur verstößt die Deutsche Telekom mit dem Angebot Stream On gegen die Netzneutralität. Nun soll der EuGH entscheiden, ob diese bei Zero-Rating-Angeboten eingehalten werden muss.
Update Die Bundesregierung hat einen ersten "Diskussionsentwurf" für das neue Leistungsschutzrecht veröffentlicht. Dieses schränkt nun auch die Nutzung von Pressefotos und Videos für Memes und Vorschaubilder deutlich ein.
In gleich mehreren Fällen muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung entscheiden. Doch der zuständige Gutachter will die engen Grenzen im Interesse der nationalen Sicherheit nicht ausweiten.
Die Verbraucherzentralen in Deutschland haben gegen Amazon geklagt, weil Kunden das Unternehmen nicht gut erreichen könnten. Der Bundesgerichtshof sieht das anders - trotz fehlender Faxnummer.
Ein Buch lesen und dann weiterverkaufen - für viele Verbraucher ist das selbstverständlich. Aber dürfen auch E-Books über einen Online-Händler mehrfach den Besitzer wechseln? Das höchste EU-Gericht sagt Nein.
Das Instrument der Standardvertragsklauseln, mit dem Daten europäischer Nutzer in Drittländer wie die USA übertragen werden dürfen, sei zwar prinzipiell gültig, meint der EuGH-Topjurist Henrik Saugmandsgaard Øe in der Causa Schrems; trotzdem könne Facebook dazu verdonnert werden, darauf gestützte Übermittlungen zu unterlassen.
Die Bundesregierung will Ermittlern den Zugriff auf Nutzerdaten bei Internetdiensten wie Mail-Anbieter, Foren oder sozialen Medien erleichtern. Die IT-Branche und die Opposition sehen einen "Albtraum für die IT-Sicherheit".
Ist die E-Privacy-Verordnung endgültig gescheitert? Nachdem sich die EU-Mitgliedstaaten wieder nicht auf einen Vorschlag einigen konnten, droht zumindest eine weitere jahrelange Verzögerung. Datenschutzjuristen zeigen sich ratlos.
Zwar ist das französische Leistungsschutzrecht nicht einmal einen Monat in Kraft, doch schon hat die juristische Auseinandersetzung mit Google um dessen Durchsetzung begonnen.
In die jahrelangen Verhandlungen zur E-Privacy-Verordnung kommt Bewegung. Die EU-Mitgliedstaaten könnten sich auf eine pauschale Tracking-Erlaubnis für Medien und Drittanbieter einigen.
Der E-Mail-Anbieter Tutanota verschlüsselt ankommende E-Mails, nach einem Gerichtsbeschluss musste er diese jedoch vor der Verschlüsselung ausleiten. Die Rechtsgrundlage hierfür ist seit einem Urteil des EuGH aber nicht mehr gegeben.
Verbraucherschützer und Datenschutzbehörden verstärken ihren Kampf gegen Nutzertracking. Damit könnte es zu ersten Gerichtsverfahren um die Zulässigkeit der Trackingmethoden wie Google Analytics kommen.
Der Streit um die Marke Rubik's Cube für die bekannten bunten Zauberwürfel scheint nach 14 Jahren beendet: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Spielzeug nicht als 3D-Marke eingetragen werden kann. Den fränkischen Spielzeughersteller Simba wird die Entscheidung freuen.
Was deutsche Medien beim Leistungsschutzrecht schon erfolglos versucht haben, probieren nun die französischen Verlage. Sie wollen nicht hinnehmen, dass Google kein Geld für die Verlinkung von Inhalten bezahlen will.
Auch nach über einem Jahr DSGVO sammeln Facebook und Google munter weiter Daten, ebenso Nachrichtenportale und viele Blogseiten. Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden sehen sich im Moment nicht imstande, dem einen Riegel vorzuschieben.
/72Kommentare/Ein Bericht von Christiane Schulzki-Haddouti
Soziale Netzwerke wie Facebook können zu einem aktiven Suchen und Entfernen von rechtswidrigen Inhalten verpflichtet werden. Löschanordungen europäischer Gerichte sollen dabei weltweit gelten, entschied der EuGH, selbst für "sinngleiche" Äußerungen.
Update Der Europäische Gerichtshof hat den Datenschutz im Internet gestärkt. Er fordert eine aktive Einwilligung der Nutzer beim Setzen und Abrufen von Cookies. Technische Cookies sind nicht betroffen.
Verstößt die deutsche Vorratsdatenspeicherung gegen europäisches Recht? Das Bundesverwaltungsgericht will diese Frage nicht selbst entscheiden und legt sie dem EuGH vor.
Der Suchmaschinenkonzern Google ändert die Standardanzeige von Suchergebnissen europäischer Medien in Frankreich. Um mehr als die Überschrift anzeigen zu lassen, müssen Webseiten die Meta-Tags für Suchmaschinen ändern. Lizenzgebühren will der Konzern trotz Leistungsschutzrecht nicht zahlen.
Update Suchmaschinenbetreiber müssen das Recht auf Vergessenwerden nicht weltweit umsetzen. Beanstandete Links müssen nach einem Urteil des EuGH nur innerhalb der EU ausgelistet werden und per Geoblocking unzugänglich bleiben.
Die Unionsfraktion will nach dem Aus für das deutsche Leistungsschutzrecht schnell eine neue Version beschließen. Zur Begründung nennt der Abgeordnete Ansgar Heveling längst widerlegte Mythen der Verlage.
Update Schwere Niederlage für die deutschen Verlage. Weil das Leistungsschutzrecht nach einem EuGH-Urteil rechtlich nicht anwendbar ist, droht ihnen der Verlust von Millionen Euro an Prozesskosten gegen Google.
Update Die Verwertungsgesellschaft Media macht Stimmung gegen die großen US-Digitalkonzerne. Damit wollen die Rechteverwerter "Beamte, Politiker, Richter und Entscheidungsträger" für ihre eigenen Zwecke "ertüchtigen": die Durchsetzung des Leistungsschutzrechts. Nun entschuldigt sie sich dafür.
Als Reaktion auf rechtsextremen Terrorismus will das Bundeskriminalamt stärker gegen illegale Hasskommentare im Netz vorgehen. Für die Ermittlungen fordert BKA-Chef Münch zwar keine Klarnamenpflicht, aber die Vorratsdatenspeicherung.
Update Der Europäische Gerichtshof hat den Datenschutz bei sozialen Netzwerken gestärkt. Deren Webseiten-Plugins dürfen nicht mehr beliebig Nutzerdaten übertragen.
Der EU-Rat diskutiert die Ausweitung der Fluggastdatenspeicherung auf Bahn, Bus und Schiff. Datenschützer und Juristen kritisieren den Vorstoß. Die Datenspeicherung sei bereits in ihrer jetzigen Form unverhältnismäßig und führe effektiv zu weniger Sicherheit.
Der Europäische Gerichtshof sieht keine Pflicht für Amazon und andere Händler, eine Telefonnummer für Kunden anzugeben. Auch andere Kommunikationsmittel wie Chat oder E-Mail sind zulässig.
Over-the-Top-Webmailer wie Gmail sind laut Europäischem Gerichtshof keine Telekommunikationsdienste und damit auch nicht verpflichtet, Geheimdiensten Schnittstellen zur Überwachung bereitzustellen. Eine Expertin sieht dennoch keinen Grund zur Entwarnung.
Von Gerichten beerdigt, von Politikern wieder auferweckt. Der Ministerrat fordert nicht nur eine Studie zu einer neuen Vorratsdatenspeicherung, sondern auch, keine Gesetze zu erlassen, die eine solche verunmöglichen könnten. Das soll nicht nur auf EU-Ebene gelten.
Soziale Netzwerke wie Facebook könnten zu einem aktiven Suchen und Entfernen von rechtswidrigen Inhalten verpflichtet werden. Nach Ansicht eines EuGH-Anwalts könnten solche "elektronischen Tintenkiller" weltweit gelten.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen Arbeitgeber künftig die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch erfassen. IT-Verbände sehen darin eine Gefahr für flexible Arbeitszeitkonzepte.
Eigentlich ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ausgesetzt. Doch zwei Provider hätten trotzdem einen Dienstleister damit beauftragt, berichtet der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber.
Update Die EU-Urheberrechtsrichtlinie hat ihre letzte Hürde genommen. Die Bundesregierung stimmte unter Abgabe einer Protokollerklärung zu. Darin fordert sie unter anderem Open-Source-Lösungen für Uploadfilter, die es eigentlich nicht geben soll.
Der jahrelange Streit über die Weitergabe von Nutzerdaten an Drittanbieter Facebook verzögert sich weiter. Möglicherweise durften die Verbraucherschützer nach altem Recht nicht gegen Facebook klagen.
Ein jahrelanges Verfahren um ein offenes WLAN ist mit einer überraschenden Begründung zu Ende gegangen. Dennoch warnt Prozess-Gewinner McFadden weiter vor dem Betrieb offener Hotspots.
Welche Daten muss Youtube bei Urheberrechtsverletzungen von Nutzern herausgeben? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll über die Auskunftspflicht zu E-Mail- und IP-Adressen sowie Telefonnummern urteilen.
Gute Qualität und rechtlich sicher: Es schien, als würden Dienste wie Netflix gegen illegales Streaming und Filesharing gewinnen. Doch die feiern nun ein Comeback.
Die Einigung über die umstrittene EU-Urheberrechtsreform verzögert sich. Die Mitgliedstaaten streiten weiter über Leistungsschutzrecht und Uploadfilter.
Lobbyeinfluss, Endlosdebatten und Blockaden: Die EU hat in den vergangenen Jahren in der Netzpolitik nur wenige gute Ergebnisse erzielt. Nach der Europawahl im Mai gibt es noch viele Herausforderungen für einen digitalen Binnenmarkt.
Eigentlich sollte der umstrittene Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform die Rechteinhaber gegenüber Plattformen wie Youtube stärken. Doch nun warnen TV-Sender und Medien vor Nachteilen durch das Gesetz. Software-Entwickler sollen keine zusätzlichen Rechte bekommen.