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GCHQ: Geheimdienstliche Massenüberwachung verletzt Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt über die Massenüberwachungsprogramme des britischen Geheimdienstes GCHQ . Die durch Snowden bekanntgewordene Internetüberwachung verletzt die Internetnutzer in ihren Rechten.
/ Moritz Tremmel , dpa
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Bild: hpgruesen)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Bild: hpgruesen / CC0 1.0

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 13. September geurteilt(öffnet im neuen Fenster) , dass die großflächige Überwachung des Internets durch den britischen Geheimdienst GCHQ (Government Communications Headquarters) gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoße.

Die massenhafte Ausspähung verletze das Recht auf den Schutz des Privatlebens Artikel 8 EMRK(öffnet im neuen Fenster) und das Recht auf freie Meinungsäußerung (Artikel 10 EMRK)(öffnet im neuen Fenster) . Massenüberwachung sei dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht zielgerichtet sei. Es gebe weder eine ausreichende Kontrolle der geheimdienstlichen Machenschaften, noch seien angemessene Vorkehrungen getroffen worden, um Missbrauch zu verhindern. In der Tatsache, dass die Daten auch mit US-Geheimdiensten geteilt wurden, sahen die Richter aber keinen Verstoß.

Die Klage wurde bereits 2013 im Lichte der Snowden-Enthüllungen eingereicht. Knapp fünf Jahre später sprachen die sieben Richter einer kleinen Kammer einstimmig ein Urteil. Geklagt hatten die NGOs Big Brother Watch und Open Rights Group, die Journalistenvereinigung English PEN und die Sprecherin des Chaos Computer Clubs Constanze Kurz. Die Klage wurde durch die Crowdfunding-Kampagne Privacy not Prism(öffnet im neuen Fenster) ermöglicht. Über 1.400 Menschen spendeten 30.000 Pfund.

Die Grundlage der Klage bildeten die von Snowden gleakten Dokumente. Der britische Geheimdienst zapft wichtige Unterseekabel an, die Europa mit den USA verbinden und in Großbritannien anlanden. Mit Tempora speichert das GCHQ einen sogenannten "Full Take": Die Daten, die nach oder durch Großbritannien fließen, werden mit Tempora abgefangen und für drei Tage komplett gespeichert.

Für die GCHQ-Analysten werden die Daten mit Programmen wie Karma Police aufbereitet. Das Programm extrahiert den Browsing-Verlauf der Internetnutzer aus den Daten. Ziel ist es für jeden im Internet sichbaren Menschen einen Verlauf der besuchten Internetseiten vorrätig zu haben, sowie für jede sichtbare Webseite ein Nutzer-Verlauf.

Ob das britische System auch heute noch gegen die Rechte der Internetnutzer verstoße, hätten die Richter nicht untersucht, sagte ein Gerichtssprecher. Es habe in der Zwischenzeit eine umfangreiche Gesetzesänderung gegeben, deren Auswirkungen noch nicht klar seien.


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