Leistungsschutzrecht: So viel Geld würden die Verlage von Google bekommen
Das europäische Leistungsschutzrecht soll die Zukunft der Presse sichern. Doch in Deutschland würde derzeit ein einziger Verlag fast zwei Drittel der Einnahmen erhalten.

Die Verfechter des Leistungsschutzrechts für Presseverleger haben an sich ein ehrenwertes Ziel: Sie wollen die Zukunft der unabhängigen Medien sichern, indem sie den Verlagen eine neue Einnahmequelle verschaffen. Doch wer würde von Zahlungen von Suchmaschinen und Newsaggregatoren profitieren, wenn nach dem deutschen Leistungsschutzrecht tatsächlich einmal nennenswerte Summen fließen würden? Die Auswertung der Klickzahlen nach dem Verteilungsschlüssel der VG Media ist ernüchternd: Der Axel-Springer-Verlag würde derzeit fast 64 Prozent der Einnahmen erhalten. Kleine Lokalzeitungen erhielten nur einen Anteil im Promille-Bereich, der ihnen kaum das Überleben sichern würde. Die große Frage ist allerdings, ob es jemals Einnahmen zu verteilen gibt.
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Derzeit sind bei der VG Media 195 verlegerische Internetangebote gemeldet, die Zahlungen nach dem deutschen Leistungsschutz verlangen. Dahinter stehen vor allem die großen Zeitungsverlage Axel Springer, Funke, Madsack, Ippen, Dumont Schauberg und Rheinische Post. Daneben sind zahlreiche Radiosender sowie einige kuriose Angebote wie ein Wordpress-Blog und die entwicklungspolitische Seite Rural21 vertreten. Der Schweizer Verlag Ringier Axel Springer hat ebenfalls etliche Angebote gemeldet.
Die Einnahmen werden nach einem von der VG Media festgelegten Schlüssel verteilt: Zwei Prozent davon werden pauschal an alle Angebote ausgeschüttet. 74 Prozent nach den IVW-geprüften Klickzahlen an alle Angebote, 24 Prozent hingegen nur an Angebote, die mehr als fünf Redakteure haben. Um die tatsächliche Verteilung zu bestimmen, ist die Auswertung der durch die IVW (Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern) geprüften Klickzahlen erforderlich.
Zahlen umständlich auszuwerten
Doch das ist mit einigen Schwierigkeiten verbunden. Zum einen wird gut ein Drittel aller gemeldeten Internetangebote gar nicht von der IVW erfasst, wozu fast alle Radiosender gehören. Selbst die Medien des Madsack-Verlags wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung oder Leipziger Volkszeitung werden aktuell nicht ausgewiesen. Daher haben wir für unsere Stichprobe auf die Daten vom Mai 2017 zurückgegriffen. Diesen Monat haben wir auch deshalb gewählt, weil es darin wenig Verfälschungen durch regionale Schulferien gibt.
Zwar lassen sich die gemeldeten Klickzahlen in maschinenlesbarer Form bei der IVW als CSV-Datei herunterladen, doch diese Zahlen lassen sich meist nicht direkt verwenden, weil sie aus sogenannten Angebotsbestandteilen bestehen. Das heißt, die Zahlen der Webseitenbesucher (Visits) werden prozentual nach verschiedenen Angeboten aufgeschlüsselt. Beispielsweise verbergen sich hinter der Braunschweiger Zeitung mehr als 30 verschiedene Angebote, die zusammen l00 Prozent ergeben. Eine Download-Möglichkeit für diese Zahlen gibt es nicht, so dass sie händisch aufgerufen und herauskopiert werden müssen. Daher haben wir darauf verzichtet, für das komplette Jahr 2017 die Visits auszuwerten.
Nur minimale Anteile für kleine Verlage
Trägt man diese Zahlen in eine Tabelle ein (PDF), ergibt sich für den Mai 2017 eine Gesamtzahl von etwas weniger als 700.000 Millionen Visits, die von der VG Media ausgewertet werden müssten. Das sind nur 13 Prozent aller gezählten inländischen Visits dieses Monats. Diese 700.000 Millionen Visits verteilen sich allerdings sehr ungleich unter den gemeldeten Medien. Mit seinen Angeboten Bild.de, Computer-Bild, Auto-Bild und Welt kommt der Axel-Springer-Verlag auf 63,9 Prozent der Visits. Weit abgeschlagen folgen Dumont Schauberg mit 7,7 Prozent, Funke mit 5,6 Prozent, Ippen mit 5,0 Prozent, die Rheinische Post mit 3,1 Prozent und Madsack mit 2,7 Prozent.
Ein Verlag wie Aschendorff aus Münster, dessen Geschäftsführer Eduard Hüffer nur kleinste Textausschnitte von drei Wörtern lizenzfrei nutzen lassen will, würde 0,4 Prozent der Visits beisteuern. Entsprechend niedrig würde der Anteil an den zu verteilenden Einnahmen ausfallen. Nicht berücksichtigt sind dabei Abzüge durch Verlagsbeteiligungen. Das heißt, wenn ein Verlag an einem Angebot nur 50 Prozent hält, wird er in der Stichprobe trotzdem zu 100 Prozent berechnet. Vor allem bei den Radiosendern sind die Beteiligungen der einzelnen Verlagshäuser kaum auseinanderzuhalten, wie die Daten der KEK zeigen. Daher sind dort häufig keine Verlage angegeben, falls das Angebot überhaupt IVW-geprüft ist.
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Einnahmen sind noch in weiter Ferne |
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@osolemio84 "Nehme ich etwas, ohne zu fragen, muss ich auch dafür zahlen. ..." Ist doch...
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Im Prinzip funktioniert das auch ohne KI schon. Je nach Webseite könnte das Suchergebnis...