Vorratsdatenspeicherung: EuGH soll deutsche Vorratsdaten beurteilen
Das Bundesverfassungsgericht wollte über die Speicherung aller Kommunikationsdaten urteilen. Doch nun soll es den EuGH anrufen. Es könnte das Ende der Vorratsdaten sein.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte eigentlich noch in diesem Jahr entscheiden wollen, ob das aktuelle deutsche Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz verstößt oder nicht. Eigentlich. Denn nun hat die Bundesregierung das Bundesverfassungsgericht gebeten, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg um Rat zu fragen. Folgen die Verfassungsrichter dem Wunsch, könnte das die Entscheidung auf unbestimmte Zeit verschieben beziehungsweise sie sogar ganz kippen.
Verfahrensunterlagen, die dem Deutschlandfunk vorliegen, belegen den Wunsch der Bundesregierung. Demnach solle der EuGH prüfen, ob die derzeitige nationale Regelung zur Speicherung von Vorratsdaten gegen die europäische Charta der Grundrechte verstößt.
Der EuGH hatte in einem Urteil 2016 festgestellt, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Grundrechte verstößt. Das Urteil betraf aber nicht direkt das nationale Gesetz, das 2015 in Deutschland verabschiedet worden war. Das war bereits der zweite Versuch der Bundesregierung, eine solche Speicherpflicht aller Kommunikationsdaten einzuführen. Das Gesetz muss seit Juli 2017 umgesetzt werden, wird aber nicht angewandt. Denn es laufen gleich mehrere Klagen dagegen.
"Juristisch nachvollziehbar"
Bei einer davon urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster 2017, dass das deutsche Gesetz gegen das Urteil des EuGH verstößt. Seitdem sind die Telekommunikationsanbieter davon befreit, das Gesetz anzuwenden. Gegen diese Entscheidung klagte wiederum die Bundesnetzagentur beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Wie aus den Anträgen hervorgeht, die dem Deutschlandfunk vorliegen, hat die Netzagentur das Bundesverwaltungsgericht nun ebenfalls darum gebeten, das Problem dem EuGH in Luxemburg vorzulegen.
Der Verfassungsrechtler und Vorsitzende der Gesellschaft für Freiheitsrecht, Ulf Buermeyer, sagte Zeit Online, juristisch sei das Vorgehen "nachvollziehbar und vernünftig". Nur so lasse sich Klarheit herstellen, da europäisches Recht nun einmal Vorrang vor einem rein deutschen Gesetz habe. "Das Bundesverfassungsgericht kann nur prüfen, ob eine Norm gegen das Grundgesetz verstößt. Europäische Maßstäbe kann das Gericht in Karlsruhe nur anwenden, wenn die Rechtslage völlig eindeutig wäre, es kann solche Maßstäbe aber nicht selbst setzen. Daher ist es sinnvoll, den EuGH anzurufen." Das aber werde wahrscheinlich bedeuten, dass die deutsche Vorratsdatenspeicherung nicht bestehen werde, da der EuGH sein eigenes Urteil von 2016 wohl kaum revidieren werde.
Die Bundesregierung sagt, die Vorratsdatenspeicherung sei noch immer ein wichtiges Projekt. Der Deutschlandfunk zitiert Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mit den Worten: "Die Defizite bei der Strafverfolgung im Bereich Kinderpornografie, auf die Ermittlungsbehörden jüngst immer wieder hingewiesen haben, zeigen besonders drastisch, dass die sogenannte Vorratsdatenspeicherung für eine effektive Strafverfolgung unverzichtbar ist."
Auch Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will alle Kommunikationsdaten speichern und auswerten können: "Die Bundesregierung und damit Ministerin Barley halten das deutsche Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten für verfassungs- und europarechtskonform", sagte ein Ministeriumssprecher dem Deutschlandfunk.
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Sieht man ja auch in Sachsen, wo der AUßENminister was faselt und der INNENminister die...
Kann man so nicht direkt machen. Denn dann würde keiner mehr irgendwas vorschlagen. Und...
Es ist doch bekannt, dass diese ganzen Daten bei Ermittlungsverfahren so gut wie nichts...
Wie kann das sein? Legislative nimmt direkten Einfluss auf die Judikative. Es ist mir...