E-Privacy-Verordnung: Die große Ratlosigkeit beim Nutzertracking
Ist die E-Privacy-Verordnung endgültig gescheitert? Nachdem sich die EU-Mitgliedstaaten wieder nicht auf einen Vorschlag einigen konnten, droht zumindest eine weitere jahrelange Verzögerung. Datenschutzjuristen zeigen sich ratlos.

Die Einigung über die geplante E-Privacy-Verordnung in der EU könnte sich um weitere Jahre verzögern. Nachdem die EU-Mitgliedstaaten in der vergangenen Woche einen Kompromissvorschlag der finnischen EU-Ratspräsidentschaft abgelehnt haben, ist unklar, ob im kommenden Jahr unter den Ratspräsidentschaften Kroatiens und Deutschlands eine gemeinsame Position gefunden werden kann. Auch ein völliges Scheitern der Pläne steht nun im Raum. Daher bleibt auf absehbare Zeit unklar, wie Webseitenbetreiber mit den Daten ihrer Nutzer umgehen dürfen und welche Einwilligungen sie dazu einholen müssen.
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- Einsatz von Tracking-Tools überdenken
Das Problem: Während manche Staaten die Datenschutzvorgaben in dem Vorschlag als zu weitgehend ablehnten, hielten andere den Schutz der Nutzer vor Tracking für zu stark aufgeweicht. Es scheint sehr schwierig zu sein, diese entgegengesetzten Positionen auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Daher votierten in der vergangenen Woche in einem Treffen auf Expertenebene (Coreper) von den 27 EU-Mitgliedstaaten 14 gegen den finnischen Vorschlag. Es gab neun Ja-Stimmen und eine Enthaltung. Drei Staaten äußerten sich überhaupt nicht. Deutschland soll ebenfalls mit Nein gestimmt haben.
Intention der Verordnung schon aufgeweicht
Der Kompromissvorschlag Finnlands hatte die ursprüngliche Intention der Verordnung schon stark abgeschwächt. So sollten Webseitenbetreiber, die ihr Angebot vor allem über Online-Werbung finanzieren, die Daten von Nutzern ohne deren explizite Zustimmung verarbeiten dürfen. Zudem sollen Provider die Metadaten ihrer Nutzer unter bestimmten Bedingungen auch für Zwecke verwenden dürfen, für die sie nicht ursprünglich erhoben wurden.
Zwar hätte es nach einem erfolgreichen Votum noch einige Zeit gedauert, bis die Verordnung nach den Trilogverhandlungen mit EU-Kommission und Europaparlament tatsächlich beschlossen und in Kraft getreten wäre. Dennoch zeigen sich mehrere Datenschutzexperten nun ratlos, wie Anbieter angesichts der aktuellen Rechtslage mit Nutzertracking und Einwilligungen umgehen sollen. Denn neben der 2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt eigentlich noch die Cookie-Richtlinie von 2002, die aber in Deutschland nie richtig umgesetzt wurde.
Gerichtliche Klärung erforderlich
So schreibt der Jurist Nicolas Hermann auf Datenschutzbeauftragter-info.de: "So gerne Berater wie Anwälte derzeit eine konkrete Handlungsempfehlung geben würden: Eine seriöse und belastbare Antwort auf die Frage 'Was nun?' gibt es derzeit nicht." Der Rechtsanwalt Olaf Koglin vom Axel-Springer-Verlag ist der Ansicht: "Was ist nun wahr? Die einzig seriöse anwaltliche Auskunft ist: Das weiß man nicht. Man kann es nie ganz richtig, aber auch nie vollkommen falsch machen."
Zwar haben die deutschen Datenschutzbehörden inzwischen dargelegt, wie ihrer Ansicht nach ein DSGVO-konformes Nutzertracking gestaltet werden könnte. Doch für Hermann sind diese Vorschläge lediglich "Ansichten". Ob diese richtig oder falsch seien, "wird sich vorerst nur gerichtlich klären lassen". Selbst der Einsatz sogenannter Consent-Manager sei nicht immer eine sichere Lösung, denn Anbieter müssten damit rechnen", dass die damit eingeholten Einwilligungen nach den Anforderungen der Aufsichtsbehörden aufgrund fehlender Transparenz wohl zumindest angreifbar, wenn nicht gar unwirksam sein dürften".
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Einsatz von Tracking-Tools überdenken |
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Ich muss meinem Vorredner Beipflichten. Und dazu Es gibt ja auch soetwas wie Content...
Oder noch besser ein Algemeines Tracking verbot dann dürfte man nur noch Tracken wenn der...
Wo gibt's diese niedrigeren Preise? Ich finde da nur heiße Luft!
weil es ganz einfach durch und durch falsch ist, das sollte rechen. wer seinen unterhalt...