Europäischer Gerichtshof: Gmail ist "kein Telekommunikationsdienst"
Gmail ist kein Telekommunikationsdienst und Google muss damit auch keine Überwachungsschnittstellen für deutsche Behörden schaffen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (Rechtssache C-193/18) am 13. Juni 2019 entschieden(öffnet im neuen Fenster). Da Gmail "nicht ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze besteht", handele es sich nach EU-Recht nicht um einen elektronischen Telekommunikationsdienst.
Die Bundesnetzagentur hatte Google bereits im Jahr 2012 erstmals aufgefordert, den eigenen E-Mail-Dienst als Telekommunikationsdienst nach deutschem Recht anzumelden. Google widerspricht dieser Rechtsauffassung, unterlag damit aber im Jahr 2015 in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht in Köln. Wäre Gmail ein Telekommunikationsdienst, würde dies veränderte Anforderungen an den Datenschutz stellen. Zudem müsste Google Überwachungsschnittstellen für deutsche Behörden schaffen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte die Auseinandersetzung zwischen Google und der Bundesnetzagentur an den Europäischen Gerichtshof verwiesen.
Übertragung von Signalen ist entscheidend
Der Gerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass ein Dienst die Übertragung von Signalen umfassen müsse, um unter den Begriff "elektronische Kommunikationsdienste" zu fallen. Dass die Übertragung des Signals über eine Infrastruktur erfolge, die nicht Google gehöre, sei dabei unerheblich. Entscheidend sei, dass der Erbringer des Dienstes gegenüber den Endnutzern für die Übertragung des Signals verantwortlich sei.

Der Chef der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, will laut einem Bericht der britischen Financial Times nicht nur Gmail, sondern auch Messenger wie Whatsapp den Regelungen unterwerfen. "Wir sehen, dass die Grenze zwischen herkömmlichen Telekommunikationsdiensten und webbasierten Diensten wie Gmail und Whatsapp sehr verschwommen ist. Nutzer sehen oft überhaupt keinen Unterschied", sagte Homann in einem Interview mit der FT(öffnet im neuen Fenster).
"Das Gerichtsurteil ist keine Entwarnung für Bürger, die ihre Daten, Gespräche und private Fotos vor dem Zugriff eines Sicherheitsapparates schützen wollen", erklärte Anke Domscheit-Berg, netzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke. "Während Innenminister darüber diskutieren, mit welchen neuen gesetzlichen Grundlagen sie auch Aufzeichnungen von Alexa und Co. abschnorcheln und die Verschlüsselungen von Messengerdiensten brechen können, sorgen bereits die bestehenden Gesetze für ausreichend Kopfzerbrechen." Die Transparenzberichte von Google, Posteo und anderen Anbietern zeigten, mit welcher Selbstbedienungsmentalität Daten angefordert werden und wie häufig Behörden bei den einfachsten Vorgaben scheiterten, ihren Anspruch angemessen zu begründen.
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