Rechtsterrorismus: BKA fordert Vorratsdatenspeicherung gegen Hasskriminalität

Als Reaktion auf rechtsextremen Terrorismus will das Bundeskriminalamt stärker gegen illegale Hasskommentare im Netz vorgehen. Für die Ermittlungen fordert BKA-Chef Münch zwar keine Klarnamenpflicht, aber die Vorratsdatenspeicherung.

Artikel veröffentlicht am , / dpa
BKA-Chef Holger Münch fordert die Vorratsdatenspeicherung.
BKA-Chef Holger Münch fordert die Vorratsdatenspeicherung. (Bild: BKA)

Das Bundeskriminalamt (BKA) soll einem Medienbericht zufolge eine neue Struktur und mehr Personal bekommen, um intensiver gegen rechtsterroristische Gruppierungen und Einzeltäter vorgehen zu können. Zudem soll es in der Behörde in Wiesbaden künftig eine "Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität" geben, berichteten WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung. Die Medien beziehen sich auf ein aktuelles BKA-Planungspapier. Darin heiße es, für die Umstrukturierung seien bis zu 440 zusätzliche Stellen nötig.

Inhalt:
  1. Rechtsterrorismus: BKA fordert Vorratsdatenspeicherung gegen Hasskriminalität
  2. 487 Datentypen zur Speicherung vorgeschlagen

Auslöser für die "Neugestaltung der Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität - rechts - und der Hasskriminalität" ist demnach eine wachsende Gefahr ausgehend von militanten Rechtsextremisten. Mehr als jeder zweite Rechtsextremist gilt als "gewaltorientiert", 2018 waren es 12.700 Menschen. Die Zahl der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften Gewalttaten stieg vergangenes Jahr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 3,2 Prozent.

IP-Adressen erforderlich

Mit Blick auf Hasskriminalität im Internet will das BKA dem Bericht zufolge eine "nationale Stelle zur konsequenten Bekämpfung" einführen. Unter anderem durch stärkere Beobachtung des Internets sollten Urheber von Hass- und Drohbotschaften schneller identifiziert werden können. Möglicherweise seien dafür längere Speicherfristen bei der sogenannten Vorratsdatenspeicherung nötig, ebenso wie ein Straftatbestand, der das Erstellen und Verbreiten von "Feindes- und Todeslisten" erfasse. In den vergangenen Jahren gab es bereits regelmäßig bundesweite Razzien gegen die Verfasser illegaler Hasskommentare.

Entsprechende Überlegungen zur Datenspeicherung hatte BKA-Präsident Holger Münch in einem Interview geäußert, das am 16. August 2019 auf dem Portal T-Online veröffentlicht worden war. Auf die Frage, ob zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz eine Klarnamenpflicht in sozialen Netzwerken erforderlich sei, sagte Münch: "Das glaube ich nicht. Im analogen Raum sind Sie auch nicht mit Klarnamen unterwegs. Wenn Sie heute mit dem Auto bei Rot über die Ampel fahren, kann man Sie anhand des Kennzeichens ermitteln, also anhand eines Pseudonyms. So etwas gibt es auch im öffentlichen Raum des Internets: die IP-Adresse. Deshalb brauchen wir die Vorratsdatenspeicherung, um die IP-Adresse bei Bedarf zuordnen zu können. Ein solches 'Kennzeichen' im digitalen Raum ist die Mindestanforderung, um Straftaten im Internet wirklich verfolgen zu können."

Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt

Die Koalition von Union und SPD hatte im Oktober 2015 die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Sie verpflichtete die Telekommunikationsanbieter, die Verkehrsdaten ihrer Kunden für zehn Wochen und die Standortdaten der Handynutzer für vier Wochen zu speichern. Anschließend hatte die Bundesnetzagentur einen umfangreichen Anforderungskatalog erstellt, den die Provider bis zum 1. Juli 2017 umsetzen sollten. Doch wenige Tage vor diesem Termin hatte die Behörde die Vorratsdatenspeicherung faktisch ausgesetzt, nachdem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die deutsche Regelung für nicht vereinbar mit dem EU-Recht erklärt hatte. Allerdings speichern etliche Provider bis zu einem halben Jahr die Verkehrsdaten ihrer Nutzer für eigene Zwecke.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten aller Nutzer in zwei Urteilen aus den Jahren 2014 und 2016 abgelehnt. Eine solche Regelung überschreite "die Grenzen des absolut Notwendigen und kann nicht als in einer demokratischen Gesellschaft gerechtfertigt angesehen werden", hieß es. Erlaubt sei lediglich eine "gezielte Vorratsspeicherung". Dennoch wird die Möglichkeit einer EU-weiten Vorratsdatenspeicherung immer noch geprüft.

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487 Datentypen zur Speicherung vorgeschlagen 
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AciidAciid 19. Aug 2019

"Wie die Regierung beschloss, das höchstrichterliche Urteil zu ignorieren Niemand hatte...

AciidAciid 19. Aug 2019

^+1

Anonymer Nutzer 19. Aug 2019

wird durch das Dorf getrieben. Irgend wann haben die so viele Scheinargumente und die...

Bonarewitz 19. Aug 2019

Was soll uns dieser Kommentar sagen? Was denkst Du, wie viele PKW-Fahrer halten sich an...



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