McFadden-Prozess: BGH weist Klage wegen Störerhaftung endgültig ab
Ein jahrelanges Verfahren um ein offenes WLAN ist mit einer überraschenden Begründung zu Ende gegangen. Dennoch warnt Prozess-Gewinner McFadden weiter vor dem Betrieb offener Hotspots.

Der jahrelange Rechtsstreit des Netzaktivisten Tobias McFadden für offenes WLAN in Deutschland ist zu Ende. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Donnerstag die Revision des Musikkonzerns Sony zurück. Damit ist ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München von März 2018 rechtskräftig. (Az. I ZR 53/18)
In dem Prozess ging es um die Frage, ob Internetnutzer, die ihr WLAN-Netzwerk für die Allgemeinheit öffnen, für Urheberrechtsverstöße über ihren Anschluss geradestehen müssen. McFadden war 2010 von Sony abgemahnt worden, weil jemand über das offene WLAN seines Büros illegal einen Song heruntergeladen hatte. In der Auseinandersetzung wurde er von der Piratenpartei unterstützt.
Regierung schaffte Störerhaftung ab
In dem Verfahren hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September 2016 entschieden, dass kommerzielle Hotspot-Betreiber bei Urheberrechtsverletzungen, die über ihr WLAN begangen wurden, nicht zur Zahlung von Schadenersatz sowie entsprechenden Abmahn- und Gerichtskosten verpflichtet werden können. Allerdings dürfe der Geschädigte die Zahlung von Abmahn- und Gerichtskosten für die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen verlangen.
Auf Basis dieses Urteils hatte McFadden am 20. April 2017 seinen Prozess vor dem Landgericht München verloren, weil er sein WLAN nicht mit einem Passwort geschützt hatte. Doch die große Koalition beschloss im Sommer 2017, das bereits geänderte Telemediengesetz ein weiteres Mal zu modifizieren, um kostenpflichtige Unterlassungsforderungen zu unterbinden. Im Berufungsverfahren vor dem OLG München hatten die Richter bestätigt, dass diese Gesetzesänderungen mit EU-Recht vereinbar sind. Die Sony-Anwälte hatten dies in dem Prozess angezweifelt.
Überraschende Begründung
Allerdings hatte das Gericht eine Revision des Urteils vor dem BGH zugelassen, die nun abgelehnt wurde. Die Begründung überraschte selbst McFadden. Denn die Karlsruher Richter urteilten, dass kommerzielle Anbieter schon nach alter Rechtslage erst dann verpflichtet gewesen seien, ihr Netzwerk zum Beispiel mit einem Passwort zu sichern, wenn sie jemand auf einen Rechtsverstoß hingewiesen habe. Dass Sony McFadden vor der Abmahnung einen solchen Hinweis erteilt habe, sei nicht festgestellt, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch in der Verhandlung.
McFadden schloss daraus, "dass alle 'Altfälle' von Hotels etc. kippen könnten und die noch laufenden Verfahren zugunsten der WLAN-Betreiber ausfallen". Die schriftliche Urteilsbegründung liege aber noch nicht vor. Er forderte Nutzer trotz des Erfolgs vor Gericht dazu auf, ihr WLAN geschlossen zu halten. Auch mit diesem Urteil sei das neue TMG "noch nicht komplett gerichtlich getestet". Stattdessen sollten Nutzer Freifunk-Router mit VPN zu einem Freifunkverein verwenden.
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Für neue Freifunker: Nur eine Firmware mit VPN-Lösung (OpenVPN oder Tunneldigger...
tja und wieso sollte ich für ne mobil flat zahlen? mobile Daten hab ich 300mb/monat für...
Es gibt ja auch noch schlimmere Dinge als mp3 Downloads, die jemand über mein offenes...
Ich sehe das jetzt nicht als notwendig. Gut, die haben ihn finanziert, weil es genau ihr...