McFadden-Prozess: BGH weist Klage wegen Störerhaftung endgültig ab

Ein jahrelanges Verfahren um ein offenes WLAN ist mit einer überraschenden Begründung zu Ende gegangen. Dennoch warnt Prozess-Gewinner McFadden weiter vor dem Betrieb offener Hotspots.

Artikel veröffentlicht am , / dpa
Weiterer Etappensieg für freies WLAN in Deutschland.
Weiterer Etappensieg für freies WLAN in Deutschland. (Bild: Pixabay)

Der jahrelange Rechtsstreit des Netzaktivisten Tobias McFadden für offenes WLAN in Deutschland ist zu Ende. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Donnerstag die Revision des Musikkonzerns Sony zurück. Damit ist ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München von März 2018 rechtskräftig. (Az. I ZR 53/18)

In dem Prozess ging es um die Frage, ob Internetnutzer, die ihr WLAN-Netzwerk für die Allgemeinheit öffnen, für Urheberrechtsverstöße über ihren Anschluss geradestehen müssen. McFadden war 2010 von Sony abgemahnt worden, weil jemand über das offene WLAN seines Büros illegal einen Song heruntergeladen hatte. In der Auseinandersetzung wurde er von der Piratenpartei unterstützt.

Regierung schaffte Störerhaftung ab

In dem Verfahren hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September 2016 entschieden, dass kommerzielle Hotspot-Betreiber bei Urheberrechtsverletzungen, die über ihr WLAN begangen wurden, nicht zur Zahlung von Schadenersatz sowie entsprechenden Abmahn- und Gerichtskosten verpflichtet werden können. Allerdings dürfe der Geschädigte die Zahlung von Abmahn- und Gerichtskosten für die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen verlangen.

Auf Basis dieses Urteils hatte McFadden am 20. April 2017 seinen Prozess vor dem Landgericht München verloren, weil er sein WLAN nicht mit einem Passwort geschützt hatte. Doch die große Koalition beschloss im Sommer 2017, das bereits geänderte Telemediengesetz ein weiteres Mal zu modifizieren, um kostenpflichtige Unterlassungsforderungen zu unterbinden. Im Berufungsverfahren vor dem OLG München hatten die Richter bestätigt, dass diese Gesetzesänderungen mit EU-Recht vereinbar sind. Die Sony-Anwälte hatten dies in dem Prozess angezweifelt.

Überraschende Begründung

Allerdings hatte das Gericht eine Revision des Urteils vor dem BGH zugelassen, die nun abgelehnt wurde. Die Begründung überraschte selbst McFadden. Denn die Karlsruher Richter urteilten, dass kommerzielle Anbieter schon nach alter Rechtslage erst dann verpflichtet gewesen seien, ihr Netzwerk zum Beispiel mit einem Passwort zu sichern, wenn sie jemand auf einen Rechtsverstoß hingewiesen habe. Dass Sony McFadden vor der Abmahnung einen solchen Hinweis erteilt habe, sei nicht festgestellt, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch in der Verhandlung.

McFadden schloss daraus, "dass alle 'Altfälle' von Hotels etc. kippen könnten und die noch laufenden Verfahren zugunsten der WLAN-Betreiber ausfallen". Die schriftliche Urteilsbegründung liege aber noch nicht vor. Er forderte Nutzer trotz des Erfolgs vor Gericht dazu auf, ihr WLAN geschlossen zu halten. Auch mit diesem Urteil sei das neue TMG "noch nicht komplett gerichtlich getestet". Stattdessen sollten Nutzer Freifunk-Router mit VPN zu einem Freifunkverein verwenden.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Wurzelgnom 09. Mär 2019

Für neue Freifunker: Nur eine Firmware mit VPN-Lösung (OpenVPN oder Tunneldigger...

serra.avatar 09. Mär 2019

tja und wieso sollte ich für ne mobil flat zahlen? mobile Daten hab ich 300mb/monat für...

torrbox 08. Mär 2019

Es gibt ja auch noch schlimmere Dinge als mp3 Downloads, die jemand über mein offenes...

TrollNo1 08. Mär 2019

Ich sehe das jetzt nicht als notwendig. Gut, die haben ihn finanziert, weil es genau ihr...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Star Wars
Holiday Special jetzt in 4K mit 60 fps

Eine bessere Story bekommt der legendär schlechte Film dadurch leider nicht. Bis heute lieben ihn einige Fans aber vor allem wegen seiner Absurdität.

Star Wars: Holiday Special jetzt in 4K mit 60 fps
Artikel
  1. Lohn und Gehalt: OpenAI-Entwickler verdienen bis zu 800.000 US-Dollar im Jahr
    Lohn und Gehalt
    OpenAI-Entwickler verdienen bis zu 800.000 US-Dollar im Jahr

    Die Firma hinter Chat-GPT zahlt im Vergleich zu Unternehmen wie Nvidia besonders gut. Erfahrene Forscher und Entwickler auf dem Gebiet sind Mangelware.

  2. Software-Probleme: Elektrischer Chevy Blazer mit Verkaufsstopp belegt
    Software-Probleme
    Elektrischer Chevy Blazer mit Verkaufsstopp belegt

    Chevrolet hat einen Verkaufsstopp für sein neues Elektro-SUV Blazer verhängt, weil die Besitzer zahlreiche Softwareprobleme gemeldet haben.

  3. USA: Vertikale Agri-Photovoltaik lässt weiterhin Feldnutzung zu
    USA
    Vertikale Agri-Photovoltaik lässt weiterhin Feldnutzung zu

    Das US-Solarunternehmen iSun und der deutschen Agrivoltaik-Firma Next2Sun bauen in den USA eine Solaranlage mit vertikal aufgestellten Solarmodulen.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Crucial P5 Plus 2 TB mit Kühlkörper 114,99€ • Crucial Pro 32 GB DDR5-5600 79,99€ • Logitech G915 TKL LIGHTSYNC RGB 125,11€ • Anthem PC 0,99€ • Wochenendknaller bei MediaMarkt • MindStar: Patriot Viper VENOM 64 GB DDR5-6000 159€, XFX RX 7900 XT Speedster MERC 310 Black 789€ [Werbung]
    •  /