Europäischer Gerichtshof: Gutachter stuft Uber als Taxidienst ein

Dem Fahrdienstvermittler Uber droht eine schwere Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Im Streit über die Frage, ob dem US-Unternehmen dieselben Auflagen wie traditionellen Taxifirmen gemacht werden könnten, stellt sich EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar in seiner Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) auf die Seite der Taxibranche. Nach Ansicht Szpunars kann Uber nicht als "Dienst der Informationsgesellschaft" eingestuft werden. Es handele sich vielmehr "um die Organisation und den Betrieb eines umfassenden Systems des Personennahverkehrs auf Abruf" .
Uber sei auch kein Mitfahrdienst, "denn der Zielort werde von den Fahrgästen bestimmt, und die Fahrer erhielten eine Bezahlung, die die bloße Erstattung der entstandenen Kosten bei weitem übersteige" . Die Fahrdienstleistung sei das "zentrale Element" des Dienstes, die Vermittlungs-App zwischen Fahrern und Fahrgästen hingegen nur "nebensächlich" . Daher sollte für Uber "der Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs im Rahmen der 'Dienste der Informationsgesellschaft'" nicht gelten. Stattdessen solle das Unternehmen den Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmern zum Verkehr unterliegen. Im konkreten Fall, der dem EuGH vorgelegt wurde, ist das die Taxiverordnung der spanischen Stadt Barcelona.
Streit über Chauffeurdienst in Berlin
Sollten die Luxemburger Richter dem Gutachten des Generalanwalts folgen, was nicht ausgemacht ist, würde das die Expansion des Dienstes in Europa stark einschränken. Denn dann könnte das Unternehmen gezwungen werden, alle Auflagen zu erfüllen, die auch für traditionelle Taxifirmen gelten. Uber wäre damit kaum in der Lage, dauerhaft die Preise der traditionellen Konkurrenz zu unterbieten.
In Deutschland war die App Uberpop bereits im März 2015 verboten worden . Anschließend hatte Uber den Chauffeurdienst UberX gestartet , der die hierzulande gültigen Bestimmungen erfüllen sollte.
Nach Ansicht der Taxikonkurrenz ist das in Berlin allerdings derzeit nicht der Fall. So werde die gesetzliche Rückkehrpflicht für Chauffeurdienste nicht eingehalten, berichtete die Berliner Morgenpost(öffnet im neuen Fenster) unter Berufung auf Taxiunternehmen. Demnach dürfen Chauffeurdienste ihre Fahrgäste nicht spontan am Straßenrand mitnehmen, sondern müssen von der Firmenzentrale über einen Auftrag informiert werden. UberX will nach eigenen Angaben um 15 Prozent billiger als traditionelle Taxis sein.