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EU-Bußgeld: Gutachter will neues Verfahren zu Milliardenstrafe für Intel

Vor sieben Jahren hat die EU-Kommission ein Milliarde-Bußgeld gegen Intel verhängt. Der Streit darüber kann jetzt in eine weitere Runde gehen, weil der Gutachter des Europäischen Gerichtshofs ein neues Verfahren für nötig hält.
/ Peter Steinlechner , dpa
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Intel-Hauptquartier in Santa Clara/Kalifornien (Bild: Justin Sullivan/Getty Images)
Intel-Hauptquartier in Santa Clara/Kalifornien Bild: Justin Sullivan/Getty Images

Chip-Hersteller Intel(öffnet im neuen Fenster) könnte eine neue Chance bekommen, das Milliarden-Bußgeld der EU-Kommission wegen unfairen Wettbewerbs loszuwerden. Ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Nils Wahl, kam zu dem Schluss, dass der Fall noch einmal vom EU-Gericht aufgerollt werden müsse.

Intel war 2014 beim EU-Gericht mit einer Klage gegen das fünf Jahre zuvor verhängte Bußgeld von 1,06 Milliarden Euro gescheitert und war in Berufung beim EuGH gegangen. Der Gerichtshof folgt in den meisten Fällen der Ansicht der Generalanwälte.

Die EU-Kommission hatte Intel damals wegen des Missbrauchs einer dominanten Marktposition bestraft. Nach Erkenntnissen der Brüsseler Behörde hatte das Unternehmen von 2002 bis 2007 die Computerhersteller mit Rabatten dazu bewegt, Chips des Konzerns statt Prozessoren des Konkurrenten AMD (Advanced Micro Devices) zu kaufen.

Außerdem habe Intel Zahlungen an die Elektromarkt-Kette Media-Saturn an die Bedingung geknüpft, dass sie nur Computer mit Intel-Prozessoren verkaufe. Damit habe Intel den einzigen ernsthaften Wettbewerber vom Markt drängen wollen.

Gutachter Wahl sieht in der Entscheidung des EU-Gerichts Rechtsfehler unter anderem bei der Beurteilung der Rabatte. Daher müsse es "die tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen des Verhaltens von Intel auf den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarkts" noch einmal prüfen, hieß es am Donnerstag.

Zugleich sieht der Generalanwalt Intels Beschwerde gegen die Höhe der Geldbuße nicht gedeckt. Der Konzern habe "dem Gericht keinen Rechtsfehler vorgeworfen, der es dem Gerichtshof ermöglichen würde, die Verhältnismäßigkeit der Geldbuße zu beurteilen" .


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