Datenschutz bei Facebook: EuGH soll Recht auf Sammelklage prüfen
Sind europaweite Sammelklagen wegen Datenschutzverstößen erlaubt? Nun soll der EuGH entscheiden, ob der Österreicher Max Schrems in Wien gegen Facebook klagen darf.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss im Streit zwischen dem österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems und Facebook ein weiteres Mal entscheiden. Die Luxemburger Richter sollen in diesem Fall die Frage klären, ob Schrems als betroffener Verbraucher gegen das weltgrößte soziale Netzwerk klagen dürfe, wenn er mit der Durchsetzung seiner Ansprüche gleichzeitig Geld verdienen würde. Zudem will der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH) dem Beschluss zufolge wissen, ob Schrems mit der Klage in seinem Heimatland auch "gleich gerichtete Ansprüche anderer Verbraucher" aus der gesamten EU mit vertreten kann. In einer anderen Facebook-Klage hatte der EuGH das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen zum Datentransfer in die USA für ungültig erklärt.
Schrems will gemeinsam mit 25.000 Facebook-Nutzern aus ganz Europa gegen die Datenschutzpraxis des sozialen Netzwerks klagen, das nach seiner Ansicht die Nutzerdaten nicht ausreichend schützt. Die Klage war im Sommer 2015 zunächst vom Landgericht Wien abgewiesen worden, das sich nicht zuständig sah. Das Oberlandesgericht in Wien hatte im Oktober 2015 die Berufung nur teilweise zurückgewiesen. Demnach darf Schrems zwar Facebook als Einzelperson verklagen, die Sammelklage war jedoch nicht zugelassen worden. Auf Anregung Schrems' legt der OGH im Berufungsverfahren die beiden grundsätzlichen Fragen nun dem höchsten europäischen Gericht vor.
Sammelklagen in Österreich möglich
In Österreich sind eine Art Sammelklagen möglich. Dabei können die Betroffenen ihre Rechte gegen einen Einzelkläger abtreten, häufig ein Verbraucherschützerverband. Diese "Sammelklage nach österreichischem Recht" wird häufig von Prozesskostenfinanzierern vorfinanziert. Kleine Streitwerte können dabei zu einem größeren Streitweit summiert werden. Im konkreten Fall multiplizieren sich die 500 Euro bei 25.000 Klägern zu 12,5 Millionen Euro. Der OGH hat solche Sammelklagen grundsätzlich für zulässig erklärt.
Entscheidend im vorliegenden Streit ist die Frage des Verbrauchergerichtsstands. Nur ein Verbraucher hat das Recht auf ein Gerichtsverfahren in seiner Heimat. Sonst müsste in Irland geklagt werden, am Konzernsitz von Facebook-Europe. Dort sind die Prozesskosten sehr hoch. Der EuGH muss nun zum einen die Frage klären, ob Schrems tatsächlich noch als ein solcher "normaler" Verbraucher gilt. Zum anderen soll das Gericht entscheiden, ob Schrems, falls er überhaupt in Wien klagen darf, gleichzeitig als Verbraucher vor einem Wiener Gericht noch andere Verbraucher mitvertreten kann.
Schrems' Anwalt Wolfram Proksch hofft laut Pressemitteilung auf einen juristischen Erfolg in Luxemburg, denn es sei "viel sinnvoller, das in einem Sammelverfahren zu machen, weil es ja um genau die gleichen faktischen und rechtlichen Fragen geht und das Datenschutzrecht in der Europäischen Union ohnedies harmonisiert ist". Nach Ansicht des Prozesskostenfinanzierers Roland Prozessfinanz erlaube das Verfahren dem EuGH "die kollektive Durchsetzung von Verbraucherrechten in der europäischen Union maßgeblich zu erleichtern".
Schrems selbst hält eine "Einzeldurchsetzung in tausenden einzelnen Klagen vor tausenden verschiedenen Gerichten" für "absurd". Seiner Ansicht nach "gibt es wenig gute Gründe die gegen uns sprechen - aber es wird jedenfalls spannend". Er wies zudem darauf hin, dass er mit der Klage "nie auch nur einen Cent verdient habe - sondern hunderte unbezahlte Stunden reinbuttere". Facebook versuche hingegen, ihn "öffentlich und vor den Gerichten als eine Art 'gewerblichen Aktivisten' darzustellen, um zu verhindern, dass ich in Wien klagen kann".
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Ja, dieses Instrument hätte man hierzulande schon häufiger sinnvoll nutzen können. Ich...
Ich will dir nicht widersprechen, aber etwas ergänzen: Ist es in Deutschland wirklich...