Spacenet: Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung gescheitert

Kein vorläufiger Rechtsschutz vor dem Zombie-Gesetz Vorratsdatenspeicherung: Die Firma Spacenet und der Verband Eco sind vorläufig mit einer Klage gescheitert. Auch andere Verbände sehen die Vorratsdatenspeicherung als Bedrohung und immensen Kostenfaktor an.

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Das Zombie-Gesetz Vorratsdatenspeicherung lebt noch ein bisschen weiter.
Das Zombie-Gesetz Vorratsdatenspeicherung lebt noch ein bisschen weiter. (Bild: Miguel Schincariol/Getty Images)

Das Unternehmen Spacenet ist mit einem Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert. Das Unternehmen war bei der Klage vom Verband der Internetwirtschaft, Eco, unterstützt worden. Der Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung hat den Volltext veröffentlicht. Auch der Verband der Telekommunikations- und Netzanbieter, VATM, und der Bundesverband Glasfaseranschluss (Buglas) zeigen sich weiter besorgt über die hohen Investitionen, die Provider tätigen müssen.

Inhalt:
  1. Spacenet: Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung gescheitert
  2. Auch Buglas und VATM sind gegen die Vorratsdatenspeicherung

Mit der Klage wollte Spacenet zunächst erreichen, vor Abschluss der Hauptsacheverhandlung keine Investitionen in die für die Vorratsdatenspeicherung benötigte Hard- und Software tätigen zu müssen. Mit diesem Ansinnen ist das Unternehmen gescheitert. Über den weiteren Verlauf der Klage trifft das Urteil aber keine Aussage. Eine Sprecherin von Eco teilte Golem.de auf Anfrage mit, dass man Beschwerde gegen die Ablehnung der einstweiligen Anordnung einlegen wolle.

Der Erlass einer solchen Anordnung war nach Meinung des Gerichts abzulehnen, weil "die Antragstellerin weder einen Anordnungsanspruch noch einen Anordnungsgrund glaubhaft gemacht" habe. Weiter heißt es in dem Beschluss: "Hinzu kommt, dass nach bundesverfassungsgerichtlicher Rechtsprechung bei dem Begehren um Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes bei der Folgenabwägung ein besonders strenger Maßstab anzulegen ist und von einer Aussetzung nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch zu machen ist, weil der Erlass einer solchen einstweiligen Anordnung stets einen erheblichen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit -des Gesetzgebers darstellt."

Vorratsdaten ohne Personenbezug?

Das Gericht schreibt, der EuGH würde in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung aus dem vergangenen Jahr nicht "grundsätzlich davon ausgehen, dass mit Rechtsvorschriften, die den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste vorschreiben, die Verkehrs- und Standortdaten auf Vorrat zu speichern, zwangsläufig eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Betreiber verbunden ist." Eine vollständige Prüfung der vom EuGH erlassenen Grundsätze sei aber im Rahmen einer vorläufigen Entscheidung nicht machbar und müsse daher im Hauptsacheverfahren entschieden werden.

Das Gericht äußert außerdem Zweifel, ob Spacenet und Eco sich im Namen der Kunden auf eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses berufen können. Letztlich seien die der Antragstellerin auferlegten gesetzlichen Regelungen durch "vernünftige Gründe des Gemeinwohls" gerechtfertigt.

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Auch Buglas und VATM sind gegen die Vorratsdatenspeicherung 
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