Google-Steuer: EU-Kommission plädiert für europäisches Leistungsschutzrecht

Die EU-Kommission stellt sich bei der Reform des Urheberrechts auf die Seite von Verlagen. Ohne eine Art Leistungsschutzrecht sieht sie die Zukunft der Presse gefährdet.

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Die Google-Steuer auf EU-Ebene rückt näher.
Die Google-Steuer auf EU-Ebene rückt näher. (Bild: Eric Gaillard/Reuters)

Die EU-Kommission strebt bei der Reform des Urheberrechts offenbar eine Art europäisches Leistungsschutzrecht für Presseverlage an. Das geht aus dem vorläufigen Entwurf einer Folgenabschätzung hervor, den die Website Statewatch.org veröffentlichte. Darin geht die Kommission davon aus, dass durch die zunehmende Digitalisierung ohne gleichzeitige Erhöhung der Einnahmen "die Zukunftsfähigkeit der Verlagsindustrie auf dem Spiel steht, mit der Gefahr weiterer negativer Konsequenzen für Medienpluralität, den demokratischen Diskurs und die Qualität von Nachrichten".

Aus diesem Grund fordern einige Verlage oder auch Verwertungsgesellschaften wie die VG Media die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger auf europäischer Ebene. Andere Medien, wie Golem.de, sowie Suchmaschinenbetreiber wie Google lehnen dies hingegen ab. Die EU-Kommission hatte dazu eigens eine Konsultation gestartet. Dem nun geleakten Papier zufolge ist es sehr wahrscheinlich, dass EU-Digitalkommissar Günther Oettinger bei der Präsentation seiner Urheberrechtsreform im September ein solches Leistungsschutzrecht vorsieht.

Rechtssicherheit soll gestärkt werden

Das Papier stellt unter anderem auf Basis der Konsultationen vier Szenarien vor und analysiert deren Auswirkungen auf Verlage, Autoren, Diensteanbieter und Verbraucher. Dabei bevorzugt die Studie eindeutig ein Szenarium (Option 3), dass die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Nachrichtenverlage in Verbindung mit Kompensationen für Urheberrechtsschranken wie Privatkopien für alle Verlage (Bücher, Wissenschaften) vorsieht (S. 157). Zur Begründung heißt es: Die Einführung verwandter Rechte für Presseverlage erhöhe die Rechtssicherheit in dem Bereich, stärke die Verhandlungsposition der Verlage und wirke sich zu guter Letzt positiv auf die Möglichkeiten aus, ihre Inhalte zu lizenzieren und die Rechte an ihren Publikationen durchzusetzen.

Während Buch- und Wissenschaftsverlage ein solches Leistungsschutzrecht nicht benötigten, sollten sie angesichts anderslautender Gerichtsurteile weiterhin an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften beteiligt werden.

Keine Zwangsgebühr geplant

Auf Diensteanbieter wie Google oder andere Newsaggregatoren kämen vermutlich höhere Transaktionskosten zu. Da es aber anders als in Spanien keine Verpflichtung für die Verlage geben solle, eine Nutzungsgebühr für Onlineinhalte zu verlangen, hänge deren Höhe von den Verhandlungspartnern ab. Die Verlage sollen weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Inhalte frei zur Verfügung zu stellen. Die Beibehaltung des Status quo lehnt die Kommission ebenso als unwirksam ab wie die Option, Vereinbarungen auf freiwilliger Basis zwischen Verlagen und Digitalwirtschaft zu fördern. Die von der VG Media geforderte Außenseiterregelung wird nicht erwähnt. Damit hätte die Verwertungsgesellschaft auch die Rechte von solchen Verlagen vertreten können, die ein Leistungsschutzrecht ablehnen.

Offen lässt die Studie die Frage, wie lange das Leistungsschutzrecht gewährt werden soll. Während einige Verlage eine Schutzdauer von 50 Jahren fordern, verweist die Kommission auf den "kürzeren Wirtschaftszyklus für die Verwertung von Nachrichten". So sind nach dem deutschen Leistungsschutzrecht die Inhalte nur im ersten Jahr nach ihrer Veröffentlichung geschützt. Die Frage der angemessenen Schutzdauer müsse die Politik entscheiden, heißt es.

Verlinkung soll frei bleiben

Von der Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts soll jedoch nicht die reine Verlinkung von Inhalten betroffen sein. Das neue Recht wirke sich nicht auf die Rechte auf öffentliche Wiedergabe und Zugänglichmachung aus, die bereits jetzt EU-weit geregelt seien. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach Hyperlinks ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber auf geschützte Werke verweisen dürfen, solle nicht in Frage gestellt werden. Urheberrechtsexperten wie die Piratenpolitikerin Julia Reda hatten befürchtet, dass mit dem neuen Urheberrecht die Verlinkung von Inhalten eingeschränkt werden könnte.

Die EU-Kommission räumt in der Studie ein, dass die in Deutschland und Spanien eingeführten Leistungsschutzrechte wirkungslos geblieben sind. Vor allem hätten sie nicht zu höheren Einnahmen für die Verlage geführt. Inwieweit das mit einem europäischen Leistungsschutzrecht anders werden könnte, bleibt unklar. Die Verlage hoffen offenbar darauf, dass dadurch ihre Verhandlungsposition gestärkt wird und Suchmaschinen eher bereit sind, für das Anzeigen von Inhalten zu zahlen. Der Studie zufolge erwarten sie Mehreinnahmen von zehn Prozent und einen Anstieg der Gewinnmargen um 10 bis 15 Prozent. Allerdings sollen die Zusatzeinnahmen in Frankreich nur bei 31 Millionen Euro liegen. Ein Betrag, der sicher nicht ausreichen wird, um die französische Medienlandschaft zu retten.

Hinweis: Golem.de hat sich gemeinsam mit anderen europäischen Verlagen an die EU-Kommission gewandt und in einem offenen Brief vor der Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts gewarnt.

Nachtrag vom 26. August 2016, 15:35 Uhr

Netzpolitiker kritisierten am Freitag die Pläne. Der unionsnahe Verein für Digitalpolitik, Cnetz, forderte einen Verzicht auf solche Leistungsschutzrechte in Deutschland und Europa. "Um gerade dem Mittelstand zu helfen, muss Europa die Finger von einem solchen Gesetz lassen und Deutschland das Leistungsschutzrecht für Presseverleger schnellstmöglich wieder streichen", sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek. "Ein europäisches Leistungsschutzrecht für Presseverleger würde die evident negativen Folgen für die heimische und europäische Digitalwirtschaft nur noch einmal verstärken", sagte Cnet-Sprecher Jörg Müller-Lietzkow.

Die Europaabgeordnete Reda bezeichnete die Auffassung der Kommission als "lachhaft", dass ein Leistungsschutzrecht positive Auswirkungen auf die Meinungs- und Informationsfreiheit in Europa hätte. Das Gegenteil sei der Fall, wenn die Verlinkung und Sammlung von Inhalten im Netz teurer und juristisch kompliziert würde, schrieb die Piratenpolitikerin in einer ausführlichen Analyse der Kommissionspläne.

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x-beliebig 30. Aug 2016

wenn die Natur statt Symbiose Martwirtschaft und Kapitalismus hervor gebracht hätte, dann...

Trockenobst 27. Aug 2016

Das ist doch der *PUNKT*. Die Medien sind fair zu jedem und deswegen geben die alle...

unbuntu 27. Aug 2016

Google könnte das ja auch einfach umdrehen und Geld für das Schalten von Links zu...

pythoneer 27. Aug 2016

Ich sage ja auch gar nicht, dass es so ist noch habe ich irgendwelche Beweise...



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