Facebook: EuGH könnte Datentransfer in die USA endgültig stoppen
Nach dem Aus des Safe-Harbor-Abkommens hatten US-Firmen schnell eine Alternative gefunden. Nun könnte Facebooks Datentransfer in die USA erneut vom EuGH geprüft werden.

Der Datentransfer zwischen der EU und den USA könnte ein weiteres Mal vom höchsten europäischen Gericht überprüft werden. Nach dem Aus für das Safe-Harbor-Abkommen geht es in diesem Fall um die sogenannten Standardvertragsklauseln, auf deren Basis die Unternehmen nun vielfach persönliche Daten von EU-Bürgern in die USA übermitteln. Auslöser für das neuerliche Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ist wieder der Streit zwischen dem Österreicher Max Schrems und dem weltgrößten sozialen Netzwerk, Facebook.
Auch in diesem Fall will die irische Datenschutzbehörde möglicherweise vom EuGH wissen, ob die Übermittlung der Daten den europäischen Datenschutzbestimmungen entspricht. Über diese Pläne wurden Schrems und Facebook am Dienstag unterrichtet, wie Schrems mitteilte. Sollte das nicht der Fall sein, dürfte Facebook keine persönlichen Daten von EU-Bürger mehr in die USA übermitteln, solange es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Zwar haben sich EU-Kommission und US-Behörden schon vor einigen Monaten auf einen Nachfolger von Safe Harbor, das Privacy Shield, verständigt. Doch diese Vereinbarung erfüllt nach Ansicht von Datenschützern längst nicht die Vorgaben, die der EuGH an den Datentransfer in die USA gestellt hatte. Knackpunkt ist dabei unter anderem, inwieweit die Daten von EU-Bürgern vor dem Zugriff der US-Geheimdienste geschützt sind.
Nach Ansicht von Schrems löst der Umstieg der Firmen von Safe Harbor auf Standardvertragsklauseln nicht das Problem der Datenausspähung durch die Geheimdienste. "Ich sehe keine Möglichkeit, dass der EuGH die Standardvertragsklauseln für rechtmäßig erklärt, wenn er aufgrund der bestehenden US-Überwachungsgesetze Safe Harbor gestoppt hat", sagte Schrems.
Der EuGH hatte im vergangenen Oktober das bis dahin gültige Safe-Harbor-Abkommen für ungültig erklärt. Die EU-Datenschützer hatten anschließend beschlossen, dass die Datenübertragung bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung auf der Basis von Standardvertragsklauseln und verbindlichen unternehmensinternen Vorschriften weiterhin erlaubt ist. Diese Möglichkeit wird auch von Facebook genutzt.
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was gibt es da richtig zu stellen? Europäische Datenschutzgesetze gelten auch für...
Aber es war nötig diesen Weg zu gehen und er hat es nach so langer Zeit gemacht...