Zu früh gefreut?: Was die EU-Leitlinien für das offene Netz bedeuten

Der jahrelange Streit um die Netzneutralität in der EU ist beendet. Ist der Jubel der Internetaktivisten über die neuen Leitlinien berechtigt? Schon gibt es erste fragwürdige Zero-Rating-Angebote von Verlagen.

Eine Analyse von veröffentlicht am
Jubelarien über die Leitlinien zur Netzneutralität scheinen verfrüht.
Jubelarien über die Leitlinien zur Netzneutralität scheinen verfrüht. (Bild: Boris Horvat/AFP/Getty Images)

Droht in Europa immer noch ein Zwei-Klassen-Internet, oder ist der freie und ungehinderte Zugang zum Internet nun gesichert? Nach jahrelangen Diskussionen stehen zumindest die Vorgaben fest, unter denen Provider und Inhalteanbieter ihre Internetdienste anbieten können. Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Gerek, engl. Abkürzung Berec) stellte am Dienstag dazu seine 45-seitigen Leitlinien vor (PDF). Diese konkretisieren die schwammigen Formulierungen der EU-Verordnung zum gemeinsamen Telekommunikationsmarkt, die im vergangenen Oktober beschlossen worden war.

Inhalt:
  1. Zu früh gefreut?: Was die EU-Leitlinien für das offene Netz bedeuten
  2. Erste Zero-Rating-Exploits gefährden Netzneutralität
  3. Nicht jeder versteht den Jubel

Was schon vorher klar war: Die Regulierer konnten sich nicht über die Verordnung hinwegsetzen und beispielsweise sogenannte Spezialdienste völlig verbieten. Entsprechend realistisch fällt die Einschätzung des Vereins Digitale Gesellschaft zu den Leitlinien aus: "Es ist ein Erfolg für die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch für Start-ups und nicht-kommerzielle Angebote im Netz, dass sich die Provider nicht vollständig durchsetzen konnten", sagte Hauptgeschäftsführer Alexander Sander. Eine vollständige Festschreibung der Netzneutralität, die Schaffung eines rechtssicheren Rahmens und eines einheitlichen Binnenmarktes sei unter diesen Voraussetzungen kaum zu erreichen gewesen.

Vorgaben zu Spezialdiensten deutlich abgeschwächt

Während die US-Regulierungsbehörde FCC sämtliche Überholspuren im Netz verboten hat, war dies den europäischen Regulierern nicht möglich. Die EU-Verordnung erlaubt ausdrücklich Spezialdienste, die für bestimmte Inhalte, Anwendungen oder Dienste optimiert sind und ein bestimmtes Qualitätsniveau erfordern. Den Leitlinien zufolge müssen die Provider auflisten, welche technischen Anforderungen an die Übertragungsqualität der Spezialdienst erfordert, beispielsweise, was Latenz, Jitter und Paketverluste betrifft. Entscheidend für die Zulässigkeit eines Spezialdienstes ist die Frage, ob dieser nicht auch über den "normalen" Internetzugang erbracht werden kann. Die Regulierungsbehörden sollen verhindern, dass Spezialdienste genutzt werden, um die Vorgaben für ein diskriminierungsfreies Trafficmanagement zu umgehen.

Allerdings müssen die Anbieter sich die Spezialdienste oder andere Geschäftspraktiken nicht vorab genehmigen lassen. Diesen Passus haben die Provider offenbar noch in letzter Minute durchgesetzt. Erst auf Nachfrage der Regulierungsbehörden müssen die Anbieter ihre Daten zu den Spezialdiensten mitteilen. Zudem sind sie nicht mehr dazu verpflichtet, Spezialdienste auf einer logisch getrennten Verbindung zu liefern.

Provider müssen für Dienste wie IPTV oder VoLTE demzufolge keine bestimmte Bandbreite reservieren, die dann zu Lasten des normalen Internetzugangs ginge. Anders als ursprünglich vorgesehen, setzt ein Spezialdienst kein "umfassendes Traffic-Management" und keine "strikte Zugangskontrolle" mehr voraus. Die Regulierer haben die Anforderungen an Spezialdienste auf den letzten Drücker noch einmal deutlich gesenkt.

Schlupflöcher für Provider bleiben

Grundsätzlich dürfen Spezialdienste allerdings nicht angeboten werden, wenn bei begrenzten Kapazitäten der normale Internetzugang beeinträchtigt würde. Die Verordnung schütze die Qualität des normalen Internetzugangs und nicht die der Spezialdienste, schreibt das Gremium. Daher müssten die Provider nachweisen, wie sie die Kapazität der Internetzugänge garantierten.

Allerdings lässt das Gerek den Providern ein Schlupfloch, wenn Spezialdienste aus technischen Gründen nicht ohne Beeinträchtigung des normalen Internetzugangs angeboten werden können: Demnach wird die Netzneutralität nicht verletzt, wenn der Endkunde über mögliche Einschränkungen durch Spezialdienste informiert wurde und eine vertraglich festgelegte Mindestgeschwindigkeit nicht unterschritten wird. Die Aktivierung von Spezialdiensten dürfe allerdings nicht dazu führen, dass die Internetzugänge anderer Kunden ebenfalls darunter litten.

Letzteres gilt wiederum nicht für den Mobilfunk. Aufgrund des begrenzten Datenvolumens in einer Funkzelle müssen Nutzer damit rechnen, dass ihnen der Spezialdienst eines anderen Kunden die Daten "wegsaugt". Dies soll laut Gerek jedoch nur erlaubt sein, wenn die Auswirkungen "unvermeidlich, minimal und von kurzer Dauer" sind. Die Regulierungsbehörden sollen einschreiten, wenn die Internetzugänge aufgrund der Spezialdienste dauerhaft beeinträchtigt werden. Insgesamt plädiert Gerek für Einzelfallentscheidungen. Schließlich sei im Moment gar nicht abzusehen, welche Spezialdienste in Zukunft auftauchen könnten.

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Erste Zero-Rating-Exploits gefährden Netzneutralität 
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/mecki78 01. Sep 2016

Das ist nicht das Problem, das war das Problem, weil vor der EU Verordnung durfte jeder...

/mecki78 01. Sep 2016

Oder aber, Gott behüte, am Ende passiert rein gar nichts Schlimmes, alle Befürchtungen...

TrollNo1 01. Sep 2016

Und wenn jetzt alle abends das Netz belasten und die Leitung glüht, dann soll die...

My1 01. Sep 2016

was ich meine ist dass die it einer geschwindigkeit werben die wenn man diese auch nutzt...



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