WLAN-Störerhaftung: Regierung schlägt Sperrliste gegen Rechtsverstöße vor
Schneller als erwartet hat sich die Regierung auf den neuen Entwurf zur WLAN-Störerhaftung geeinigt. Behörden sollen nun die Möglichkeit bekommen, Hotspots vorübergehend abzuschalten.

Die Bundesregierung will mit einer weiteren Gesetzesänderung die Rechtssicherheit für Betreiber offener WLANs verbessern. Das Kabinett hat dazu am Mittwoch den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) verabschiedet, um die Schwächen einer Gesetzesänderung aus dem Juni 2016 zu beseitigen. Im Vergleich zu einem früheren Entwurf sind einige Details geändert worden. Behörden sollen damit das Recht erhalten, WLANs vorübergehend stillzulegen. Zudem bringt die Regierung in der Gesetzesbegründung eine Art offizielle Sperrliste mit Internetadressen ins Spiel, um Urheberrechtsverletzungen oder andere Rechtsverstöße zu verhindern.
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Verbände der IT-Branche sowie von Handel- und Gastgewerbe hatten in ihren Stellungnahmen vor allem den vorgesehenen Anspruch von Rechteinhabern auf IP- oder Portsperren kritisiert. Den Rechteinhabern gefällt wiederum nicht, dass sie bei Urheberrechtsverletzungen durch WLAN-Nutzer keine vor- und außergerichtlichen Kosten bei Abmahnungen mehr geltend machen können.
Hostanbieter nicht mehr betroffen
Im Vergleich zu einer früheren Version von Ende Februar hat die Regierung den Entwurf leicht verändert. So können Rechteinhaber nur noch von "Telemediendiensten" und nicht mehr von beliebigen "Diensten der Informationsgesellschaft" eine "Sperrung der Nutzung von Informationen" verlangen. "Hostanbieter sind hingegen als Diensteanbieter nach § 10 TMG von dieser Regelung nicht erfasst", heißt es in der Begründung. Der IT-Branchenverband Eco hatte in seiner Stellungnahme auch den Anwendungsbereich der Netzsperrenregelung moniert.
Zudem hat die Regierung nun klargestellt, dass der Anspruch auf Netzsperren das einzige Mittel der Rechteinhaber zur Durchsetzung ihrer Rechte bleibt. In der früheren Version hieß es noch, dass Rechteinhaber "insbesondere" die Sperrung von Informationen verlangen dürften.
Behörden dürfen WLANs abschalten
Eine weitere Änderung bezieht sich auf die Anordnungen von Behörden, die mit dem Gesetz ausgeschlossen werden sollen. Während in der früheren Version noch die Rede davon war, dass WLAN-Betreiber nicht dazu verpflichtet werden dürfen, "das Anbieten des Dienstes einzustellen", ist nun lediglich das "dauerhafte" Einstellen des Dienstes untersagt. In der Begründung heißt es: "Zulässig können jedoch Anordnungen einer Behörde zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung aufgrund entsprechender Rechtsgrundlagen sein, soweit diese einen nur vorübergehenden Charakter haben."
Das könnte zur Folge haben, dass die Polizei beispielsweise vor einer Demonstration das Abschalten von öffentlichen WLANs fordert, damit die Kommunikation von Demonstranten oder Gegendemonstranten per Funkzellenabfrage besser überwacht werden kann. In verschiedenen Stellungnahmen war gefordert worden, dass nicht nur Behörden, sondern auch Gerichte keinerlei Anordnungen dieser Art erlassen dürften. Dieser Kritik hat die Regierung nicht entsprochen.
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Overblocking soll verhindert werden |
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Also in der Schweiz machen sich Uploader von Urheberrechtlich geschütztem Material des...
Das ist aber bei frei herunterladbarer Firmware nicht der Fall. ;-)
Rollierende SSID Namen. "Bitte schalten sie WLAN 'FritzBox0815' für 2 Tage ab." "OK...
Ja, genau das habe ich mir auch gedacht, als ich "Verbot für Demos" gelesen habe...