Störerhaftung: Regierung will Netzsperren statt Abmahnkosten

Mit einem neuen Gesetzentwurf will das Bundeswirtschaftsministerium ein weiteres Mal die Rechtssicherheit für Betreiber offener WLANs verbessern. Damit reagiert die große Koalition auf ein Urteil das Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das Hotspot-Anbieter weiterhin der Gefahr aussetzt, bei Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer mit kostenpflichtigen Unterlassungsaufforderungen konfrontiert zu werden. Dem Gesetzentwurf zufolge, der Golem.de vorliegt und inzwischen auf Netzpolitik.org veröffentlicht wurde(öffnet im neuen Fenster) , werden solche Ansprüche nun ausgeschlossen. Allerdings können Rechteinhaber vom WLAN-Betreiber "die Sperrung der Nutzung von Informationen" verlangen.
Dass die neue Gesetzesinitiative erforderlich wurde, haben sich Union und SPD selbst zuzuschreiben. Denn bei der Reform des Telemediengesetzes (TMG) im vergangenen Sommer hatten die Koalitionäre auf das falsche Pferd gesetzt. Sie waren bei der Verabschiedung des neuen Telemediengesetzes davon ausgegangen, dass die Gerichte im Grunde keine geeigneten Auflagen erteilen können, um künftige Rechtsverletzungen zu verhindern. Anders als erwartet, hatte sich der EuGH nicht dieser Auffassung des Generalanwalts Maciej Szpunar angeschlossen.
Keine Registrierungs- und Verschlüsselungspflicht
Die Luxemburger Richter entschieden im September 2016 hingegen, dass kommerzielle Betreiber offener WLANs zur namentlichen Registrierung ihrer Nutzer gezwungen werden könnten. Zudem dürfen dem damaligen Urteil zufolge Geschädigte die Zahlung von Abmahn- und Gerichtskosten für die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen verlangen. Selbst eine präventive Verschlüsselung des Netzes könnte demnach angeordnet werden.
Diese Vorgaben will das Bundeswirtschaftsministerium allesamt mit seinem Referentenentwurf nun ausschließen. Im neuen Paragraf 8 Absatz 4 heißt es daher: "Diensteanbieter nach § 8 Absatz 3 dürfen von einer Behörde nicht verpflichtet werden, 1. vor Gewährung des Zugangs a) die persönlichen Daten von Nutzern zu erheben und zu speichern (Registrierung) oder b) die Eingabe eines Passworts zu verlangen oder 2. das Anbieten des Dienstes einzustellen." Warum in dem Entwurf nur Behörden und keine Gerichte genannt werden, hat bereits für Irritationen gesorgt. In einem früheren Entwurf war nicht explizit von Behörden die Rede.
Keine Abmahnkosten mehr
Wichtiger für die Hotspot-Betreiber wäre jedoch ein neuer Passus in Paragraf 8 Absatz 1. Sofern WLAN-Anbieter nicht für übermittelte Informationen verantwortlich sind, "können sie insbesondere nicht wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers auf Schadensersatz oder Beseitigung oder Unterlassung einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden; dasselbe gilt hinsichtlich aller Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung dieser Ansprüche" .
Eine solche Klarstellung hatten Opposition, IT-Rechtsexperten und Netzaktivisten schon bei der Gesetzesnovelle im vergangenen Jahr gefordert. Doch die Koalition hatte sich nach mühevollen Verhandlungen nur durchringen können, entsprechende Formulierungen in die Gesetzesbegründung aufzunehmen. Die durch das EuGH-Urteil entstandenen Rechtsunsicherheiten sollen der neuen Begründung zufolge "durch die erneute Anpassung des Telemediengesetzes beseitigt werden" . Damit will das Ministerium verhindern, "dass auch andere als gewerbliche Anbieter, etwa öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen, davon abgehalten werden, WLAN der Öffentlichkeit anzubieten" .
Ausdrücklicher Anspruch auf Netzsperren
Allerdings hat der neue Vorstoß nach Ansicht von Netzaktivisten einen großen Haken. Denn Paragraf 7 des TMG soll um folgenden Absatz ergänzt werden: "Wurde ein Dienst der Informationsgesellschaft von einem Nutzer in Anspruch genommen, um das Recht am geistigen Eigentum eines anderen zu verletzen, und besteht für den Inhaber dieses Rechts keine andere Möglichkeit der Verletzung seines Rechts abzuhelfen, so kann der Inhaber des Rechts von dem betroffenen Diensteanbieter nach § 8 insbesondere die Sperrung der Nutzung von Informationen verlangen, um die Wiederholung der Rechtsverletzung zu verhindern."
Netzsperren sind jedoch nicht erst seit der "Zensursula"-Debatte ein rotes Tuch für viele Internetnutzer. "Kurzerhand sollen hier also Netzsperren, die bislang nur richterrechtlich anerkannt waren, gesetzlich verankert werden" , kritisierte(öffnet im neuen Fenster) Volker Tripp von der Digitalen Gesellschaft. Seiner Ansicht laufen die Hotspot-Betreiber "immer noch Gefahr, durch Abmahnkanzleien unter Druck gesetzt und im Zweifel sogar noch schneller als bisher vor Gericht gezerrt werden" .
Kosten nur bei Gerichtsurteil zu erwarten
Der Entwurf dürfte den gewerbsmäßigen Abmahnkanzleien aber durchaus das Leben schwer machen. Wer als Rechteinhaber nicht davon ausgehen kann, seine Anwaltskosten erstattet zu bekommen, wird sich eher überlegen, eine Kanzlei damit zu beauftragen. Vor allem bei gewerblichen Anbietern wie Cafés oder Hotels dürfte im Falle einer Abmahnung wenig zu holen sein. Selbst die "vor- und außergerichtlichen Kosten" für die Durchsetzung von Netzsperren dürfen den WLAN-Betreiber nicht auferlegt werden, heißt es in dem Entwurf.
Das dürfte dazu führen, dass Rechteinhaber vermutlich nur dann eine Sperrung von Ports oder IP-Adressen durchsetzen wollen, wenn über ein bestimmtes WLAN im größeren Stil Urheberrechtsverletzungen begangen wurden. Dem Hotspot-Betreiber drohen erst dann Kosten, wenn er beispielsweise keine Unterlassungserklärung abgeben will und sich weigert, die geforderten Sperrungen umzusetzen. Dann könnte es in Einzelfällen dazu kommen, dass der Betreiber die Gerichtskosten tragen müsse, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Noch kein Kabinettstermin geplant
Nach Ansicht des IT-Rechtsexperten Ulf Buermeyer würde damit die Abhängigkeit von kommerziellen Hotspot-Betreibern wie Hotsplots oder der Deutschen Telekom zunehmen, da sich Café- und Restaurantbetreiber mit der Pflege von Sperrlisten überfordert sehen könnten. "De facto würde das Gesetz also zu einer Verpflichtung führen, ein WLAN-Angebot eines großen kommerziellen Anbieters zu nutzen" , sagte Buermeyer Netzpolitik.org(öffnet im neuen Fenster) . Technisch ist es allerdings kein großer Aufwand, bei einem WLAN-Router beispielsweise über die Kindersicherung(öffnet im neuen Fenster) eine IP-Adresse oder einen Port zu sperren.
Trotz aller Kritik: Der Entwurf würde die derzeitige Situation für Hotspot-Betreiber deutlich verbessern. Allerdings ist derzeit völlig offen, ob der Entwurf des SPD-geführten Wirtschaftsministeriums vom Koalitionspartner Union mitgetragen und noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. So konnte Ministeriumssprecherin Tanja Alemany am Montag in der Bundespressekonferenz(öffnet im neuen Fenster) keinen Termin nennen, an dem der Entwurf im Kabinett beschlossen werden soll. Das Thema solle aber "möglichst zügig" behandelt werden.
Innenminsterium will "sorgfältig prüfen"
Widerstand dürfte vor allem aus dem Innenministerium unter Thomas de Maizière (CDU) kommen. Dessen Sprecher Johannes Dimroth sagte am Montag: "Wir werden uns das sehr sorgfältig anschauen." Neben der besseren Verfügbarkeit freier WLANs "gibt es aber eben andere, widerstreitende Interessen, beispielsweise Interessen der öffentlichen Sicherheit, die zu berücksichtigen sind" . Das könnte bedeuten, dass das Innenministerium in Einzelfällen durchaus eine Registrierungspflicht von Nutzern befürwortet, um die kriminelle Nutzung offener WLANs einzuschränken.
Wie die Vergangenheit gezeigt hat, verfügt aber auch die Kreativwirtschaft über eine starke Lobby. Die Musik- und Filmindustrie wird vermutlich Sturm laufen gegen die Aussicht, künftig weder kommerzielle noch private WLAN-Betreiber kostenpflichtig abmahnen zu können. Denn mit dem neuen Gesetz kann sich im Zweifel jeder Privatnutzer darauf berufen, ein offenes WLAN zu betreiben und einen möglichen Urheberrechtsverletzer nicht zu kennen. Als einziges Mittel bliebe der Industrie dann nur noch die flächendeckende Sperrung bestimmter IP-Adressen und Ports, die sie dazu noch mit eigenen finanziellen Mitteln durchsetzen müsste.
Im vergangenen Jahr bedurfte es angeblich eines Machtworts von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), um die zerstrittenen Koalitionäre zu einer Einigung zu bewegen. Gut möglich, dass es auch in diesem Jahr wieder Druck von ganz oben bedarf, damit Union und SPD ein wichtiges Ziel ihres Koalitionsvertrags tatsächlich umsetzen können.



