Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Nintendo: Endgültige Entscheidung im Slot-1-Karten-Prozess

Das Anbieten von Maßnahmen zum Knacken des Kopierschutzes von Konsolen ist unzulässig - auch dann, wenn etwa eine Slot-1-Karte legal verwendet werden könnte. Das hat nun ein Gericht nach jahrelangem Rechtsstreit endgültig entschieden.
/ Peter Steinlechner
34 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
R4-Karte (Bild: Screenshot Golem.de)
R4-Karte Bild: Screenshot Golem.de

Ende September 2016 hat das Oberlandesgericht München einen jahrelangen, komplizierten Rechtsstreit endgültig abgeschlossen. Darin ging es um die sogenannten Slot-1-Karten (in der Szene damals auch R4 genannt), mit denen die Kopierschutzmaßnahmen des Nintendo DS umgangen werden konnten. Das Gericht hat nun final entschieden, dass der Vertrieb dieser Speichermodule nicht zulässig ist und dass der Anbieter dem Kläger Nintendo gegenüber schadensersatzpflichtig ist.

Dabei würde es um einen Millionenbetrag gehen - allerdings hat das beklagte Unternehmen SR-Tronic aus Dortmund bereits 2013 Insolvenz angemeldet. Trotzdem dürfte das Urteil für Nintendo eine gewisse Bedeutung haben. Es stellt einen wichtigen Präzedenzfall her, der auch in Zeiten von digitaler Distribution vielleicht sogar aus einem besonderen Grund wichtig ist: Gerüchten zufolge soll NX die für Anfang 2017 geplante nächste Konsole von Nintendo ebenfalls auf Speichermodule statt auf Blu-rays oder DVDs setzen.

Das aktuelle Urteil beendet eine ganze Reihe von Urteilen und Revisionen nicht nur der Landesgerichte, sondern auch des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs. "Die Münchner Richter haben ein starkes Signal im Kampf gegen Produktpiraterie gesetzt" , so Bernd Fakesch, Chef von Nintendo Deutschland. "Ihre Entscheidung schützt die Inhaber der Urheberrechte, deren Partner und alle, die mit der Entwicklung interaktiver Spiele für Nintendo-Konsolen zu tun haben."


Relevante Themen