Privacy Shield: EU-Datenschützer billigen Datentransfer für ein Jahr
Die europäischen Datenschutzbehörden sind nicht zufrieden mit dem Nachfolgeabkommen von Safe Harbor. Doch sie wollen den neuen Datenschutzschild hinnehmen - vorerst.

Die europäischen Datenschützer wollen die neue Vereinbarung zum Transfer personenbezogener Daten in die USA vorläufig akzeptieren. Das teilte die sogenannte Artikel-29-Gruppe in einem Statement in Brüssel mit. Die Datenschutzbehörden der 28 Mitgliedsstaaten bedauerten jedoch, dass die EU-Kommission und die US-Regierung zuvor geäußerte Bedenken zum sogenannten Privacy Shield nicht berücksichtigt hätten.
So fehle es in der Vereinbarung an konkreten Zusicherungen, dass es keine anlasslose Massenüberwachung von EU-Bürgern durch die US-Geheimdienste gebe. In einem 18-seitigen Schreiben aus dem Büro von US-Geheimdienstkoordinator James Clapper heißt es lediglich, dass die bisherige Praxis von US-Gesetzen legitimiert und transparent sei sowie ausreichend kontrolliert werde. Zudem hatte die Artikel-29-Gruppe gefordert, die Unabhängigkeit und die Befugnisse der US-amerikanischen Ombudsperson zur Klärung von Beschwerden stärker zu verankern.
Evaluierung abwarten
Ein "Schüsselmoment" für die Wirksamkeit des neuen Datenschutzschildes soll nach Ansicht der Datenschutzbehörden dessen erste Evaluierung nach zwölf Monaten sein. Zu diesem Zweck müssten die Datenschützer direkten Zugang zu allen erforderlichen Informationen erhalten. Das gelte auch für Daten, die von Behörden gesammelt und übermittelt würden. Mit Blick auf den Zugriff von US-Behörden auf die Daten soll sich die Evaluierung auch auf andere rechtliche Grundlagen zur Datenübermittlung auswirken, wie sie Standardvertragsklauseln oder verbindliche unternehmensinterne Vorschriften darstellen. Möglicherweise könnten Firmen dann nicht mehr auf solche Instrumente ausweichen, falls sich der Privacy Shield als unwirksam erweisen sollte.
In der Zwischenzeit wollen die Behörden "proaktiv und unabhängig" die Nutzer dabei unterstützen, ihre Rechte unter dem Privacy Shield wahrzunehmen. Vor allem, was mögliche Beschwerden betreffe. Ebenfalls wollen sie Unternehmen und Institutionen über deren Pflichten beim Datentransfer in die USA informieren.
Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) im vergangenen Oktober das Safe-Harbor-Abkommen für ungültig erklärt hatte, war eine Neureglung notwendig geworden. Der neue Schild zum Schutz der Privatsphäre ist ebenso wie sein Vorgänger kein rechtsverbindliches Abkommen, sondern ein Rechtsrahmen, der in diesem Fall auf dem Austausch verschiedener Briefe basieren soll. Auf Basis der derzeit noch gültigen Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 muss die EU-Kommission eine sogenannte Angemessenheitsentscheidung treffen, wenn Daten europäischer Bürger in Länder ohne vergleichbares Datenschutzniveau übertragen werden.
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Stichwort BND.
Die hoffen nur auf TTIP und sich so um eine klare Entscheidung drücken zu können.