Französischer Staatsrat: Google kämpft gegen weltweite Auslistung von Links

Dürfen französische Datenschützer weltweit vorschreiben, welche Links von Suchmaschinen angezeigt werden? Nach Ansicht von Google könnte dadurch der Zugang zu legalen Informationen überall erschwert werden.

Artikel veröffentlicht am ,
Der Staatsrat in Paris
Der Staatsrat in Paris (Bild: Marie-Lan Nguyen)

Google wehrt sich juristisch gegen die weltweite Ausdehnung des europäischen Rechts auf Vergessenwerden. Wie Googles Chefjurist Kent Walker am Donnerstag in einem Blogbeitrag mitteilte, legte das Unternehmen vor dem höchsten Verwaltungsgericht Frankreichs, dem Staatsrat, Widerspruch gegen eine entsprechende Entscheidung der französischen Datenschutzbehörde CNIL ein. Google will damit verhindern, dass Suchergebnisse, die von EU-Bürgern beanstandet wurden, auch außerhalb Europas nicht mehr gefunden werden können.

Google sieht den Widerspruch als "eine Frage von Recht und Prinzip". Das Unternehmen halte jeweils die Gesetze in den Ländern ein, in denen es tätig sei. "Aber wenn französisches Recht weltweit gelten soll: Wie lange wird es dauern bis andere Länder - die vielleicht weniger offen und demokratisch sind -, ebenfalls den Anspruch erheben, dass ihre Gesetze zur Informationsregulierung weltweit gültig sind?", fragte Walker. Dies könne zu einer weltweiten Abwärtsspirale führen, die den Zugang zu Informationen, die im eigenen Land völlig legal seien, einschränke. So habe Google sich bereits Forderungen von anderen Staaten widersetzt, bestimmte Inhalte weltweit aus der Suche zu entfernen.

Geoblocking eingeführt

Die CNIL hatte im Streit um das Recht auf Vergessenwerden im März eine Geldstrafe von 100.000 Euro gegen Google verhängt. Die Datenschützer verlangen schon seit November 2014, dass Google nach europäischem Recht beanstandete Suchergebnisse weltweit herausfiltert. Bislang sind solche Einträge aus Ländern außerhalb der EU weiterhin zugänglich.

Der Konzern war den Kritikern im Frühjahr entgegengekommen und hatte angekündigt, die fraglichen Links im Land des Antragstellers per Geoblocking nicht mehr anzuzeigen. Die Beschränkung betrifft alle Google-Domains, auch Google.com, wenn von dem Land aus, in dem eine Person die Auslistung beantragt hat, nach den Links gesucht wird. Ein Test über folgende Suchanfrage zeigt, dass das Geoblocking innerhalb Deutschlands auf Google.com aktiv ist. Mit einer US-amerikanischen IP-Adresse lässt sich der Artikel hingegen finden.

CNIL verweist auf Umgehungsmöglichkeiten

Dieses Vorgehen reichte Paris aber nicht aus. Die CNIL verweist unter anderem darauf, dass Internetnutzer die Blockade mit technischen Mitteln wie Proxydiensten oder Anonymisierungstools umgehen könnten. Nach Ansicht Googles betrifft dies jedoch weniger als ein Prozent der Nutzer.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinen Links zu bestimmten Inhalten aus ihren Ergebnisseiten löschen müssen, wenn sich ein Nutzer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Mit dem Urteil blieben aber viele Detailfragen offen. Journalisten-Organisationen kritisieren die Sperrungen als Zensurmaßnahme. Nach Ansicht der CNIL trifft dies jedoch nicht zu, da die eigentlichen Inhalte weiterhin im Netz zur Verfügung stünden. Sie könnten gefunden werden, wenn zur Suche nicht die Namen der betroffenen Personen eingegeben würden.

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smkpaladin 24. Mai 2016

Ich denke du siehst das im falschen Zusammenhang. Dein Beispiel mit der Festplatte passt...

unbuntu 20. Mai 2016

Otto Normal hätte hier schon nach "AWS" und "Windows Remote Desktop" aufgegeben...

Anonymer Nutzer 19. Mai 2016

Nein, das Alter ist nicht aussagekraeftig - zumindest ist es alleine kein...



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