Gesetz zu Störerhaftung: IT-Verbände sehen legale Cloud-Dienste gefährdet

Die Regierung will am Mittwoch den Entwurf zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung beschließen. Nun warnt die IT-Branche vor den Auswirkungen des Gesetzes auf zigtausende Anbieter von Cloud-Diensten.

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Der Gesetzentwurf zur WLAN-Störerhaftung kann nach Ansicht der IT-Branche Cloud-Dienste beeinträchtigen.
Der Gesetzentwurf zur WLAN-Störerhaftung kann nach Ansicht der IT-Branche Cloud-Dienste beeinträchtigen. (Bild: Brendan McDermid/Reuters)

Die IT-Branchenverbände Bitkom und Eco lehnen die geplante Änderung des Telemediengesetzes zur Störerhaftung in deutlicher Form ab. Vor allem die Verschärfung der Host-Provider-Haftung wird von der IT-Industrie scharf kritisiert. Die neue Regelung "könnte sich potenziell auf die gesamte Host-Provider Branche negativ auswirken und zahlreiche etablierte und allgemein anerkannte Geschäftsmodelle wie Cloud-basierte Services, Medien-Plattformen und Social-Media-Dienste kriminalisieren", teilte Eco am Dienstag mit. Nach Ansicht des Bitkom "wird die Regelung nicht dazu führen, Urheberrechtsverstöße einzudämmen oder gar zu verhindern".

Das Bundeskabinett will den im Juni 2015 vom Bundeswirtschaftsministerium nachgebesserten Entwurf am Mittwoch beschließen. Dieser soll eigentlich dazu dienen, Betreibern von WLAN-Hotspots in Deutschland Rechtssicherheit vor der sogenannten Störerhaftung zu verschaffen. Dazu verlangt der Gesetzentwurf von den Betreibern, "angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Netzwerk" zu ergreifen und den Zugang nur einem Nutzer zu gewähren, "der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen".

Schwammig und unausgegoren

Zudem will die Regierung solche Host-Provider von der Haftungsbefreiung ausnehmen, wenn es sich dabei "um einen besonders gefahrgeneigten Dienst handelt". Dieser "schwammige und unausgegorene Begriff" könnte nach Ansicht von Eco das Geschäft von 20.000 oder 30.000 Firmen in Deutschland behindern, die legal Cloud-Dienste anböten. Der Verband verweist dabei auf ein fast 70-seitiges Gutachten des Medienrechtsexperten Dieter Frey. Der Fachanwalt sprach am Dienstag in Berlin von einem "rechtlichen und systematischen Chaos".

Der deutsche Gesetzgeber dürfe gar nicht solche Regelungen treffen, weil diese unter die europäische E-Commerce-Richtlinie fielen, bei der die Mitgliedsstaaten nicht engere oder weitergehende Bestimmungen treffen dürften. "Dafür ist Europa zuständig", sagte Frey nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa. Nur der Europäische Gerichtshof oder der europäische Gesetzgeber dürften die Richtlinie auslegen oder verändern, nicht der deutsche Gesetzgeber.

Enormer Aufwand für Host-Provider

Nach Ansicht des Bitkom wird mit der geplanten Neuregelung ein enormer Aufwand für die legalen Host-Provider in Kauf genommen, weil diese nun anhand von schwammig formulierten Kriterien nachweisen müssten, dass sie nicht illegal handelten. "Gefahrengeneigte Dienste" liegen laut Gesetzentwurf dann vor, wenn "1. die Speicherung oder Verwendung der weit überwiegenden Zahl der gespeicherten Informationen rechtswidrig erfolgt, 2. der Diensteanbieter durch eigene Maßnahmen vorsätzlich die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung fördert, 3. in vom Diensteanbieter veranlassten Werbeauftritten mit der Nichtverfolgbarkeit bei Rechtsverstößen geworben wird oder 4. keine Möglichkeit besteht, rechtswidrige Inhalte durch den Berechtigten entfernen zu lassen".

Die Verbände sind sich darin einig, dass mit diesem Gesetz keine Verstöße gegen das Urheberrecht unterbunden werden können. "Die schwarzen Schafe verstecken sich hinter Tarnfirmen, die Server in Ländern wie Russland anmieten und von hier aus quasi nicht verfolgt werden können", sagte Eco. Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder sagte: "Illegale Plattformen sind in der Regel nicht in Deutschland angesiedelt. Die für den Service notwendigen Server stehen in nahezu allen Fällen unerreichbar im Ausland."

AGB-Bestätigung soll ausreichen

Nach dem Kabinettsbeschluss wird der Entwurf in den Bundestag eingebracht. Unklar ist derzeit, inwieweit die Regierungsfraktionen noch Änderungswünsche anbringen wollen. Schließlich gibt es auch heftige Kritik an Regelungen für die Hotspot-Betreiber. Zwar wurde der ursprüngliche Entwurf bereits nachgebessert, doch die Vorschriften gehen Freifunkern oder Verbraucherschützern immer noch zu weit. Auch der Bitkom lehnt die geforderten "Sicherungsmaßnahmen" ab. "Es sollte ausreichen, dass Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des öffentlichen WLANs bestätigen", sagte Rohleder. Im internationalen Vergleich gibt es in Deutschland wegen der Störerhaftung deutlich weniger öffentliche WLAN-Hotspots als zum Beispiel in Großbritannien, Schweden oder Frankreich.

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Schnarchnase 17. Sep 2015

Wer ist denn hier für geschlossenes WLAN? Der Punkt ist, dass mit dem neuen...

Schnarchnase 16. Sep 2015

Ist doch logisch, bei einem freien Hotspot sind die angemessenen Sicherungsmaßnahmen...

M.P. 15. Sep 2015

Störerhaftung bedeutet, daß die Post haftet, wenn Raubkopien in DVD-Form in einem...

Astorek 15. Sep 2015

Wahrscheinlich im Whitelisting-Verfahren: Der Zugriff auf bundestag.de und...



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