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Judicial Redress Act unterzeichnet: Erstmals Datenschutzbeschwerden in den USA möglich

Jetzt können EU -Bürger in den USA klagen, wenn US-Unternehmen gegen Datenschutzrechte verstoßen. Damit fällt eine Hürde für den Abschluss der Privacy-Shield-Verhandlungen.
/ Hauke Gierow
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Barack Obama hat den Judicial Redress Act unterzeichnet. (Bild: Pool/Getty Images)
Barack Obama hat den Judicial Redress Act unterzeichnet. Bild: Pool/Getty Images

US-Präsident Barack Obama hat gestern den Judicial Redress Act unterzeichnet. Das Gesetz räumt EU-Bürgern erstmals ein Klagerecht in den USA ein, wenn US-Unternehmen gegen Datenschutzrechte verstoßen. EU-Bürger bekommen damit einen ähnlichen, aber nicht denselben Schutz wie US-Bürger.

Obama unterzeichnet Judicial Redress Act
Obama unterzeichnet Judicial Redress Act (02:31)

Die Unterzeichnung des Gesetzes ist ein wichtiger Schritt, um die Verhandlungen über den Safe-Harbor-Nachfolger Privacy Shield abzuschließen. Die europäischen Datenschutzbeauftragten hatten von den USA rechtlich verbindliche Zusicherungen gefordert, um die Rechte von EU-Bürgern adäquat zu schützen. Die Neuverhandlung des Safe-Harbor-Abkommens war notwendig geworden, weil der Europäische Gerichtshof die bestehenden Regeln gekippt hatte.

Bürgerrechtler hatten die Ankündigung des Privacy Shield als "schlechten Witz" bezeichnet, weil die US-Geheimdienste weiterhin Zugriff auf Daten europäischer Bürger hätten. "Die Probleme, die zur Aufhebung von Safe Harbor geführt haben, sind alles andere als gelöst. Statt sich entschlossen für den Schutz europäischer Daten in den USA einzusetzen, hat sich die EU-Kommission eine Mogelpackung andrehen lassen" , sagte Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft, damals.

Die Wirtschaft fordert verlässliche Rahmenbedingungen

Die Wirtschaft braucht schnell verlässliche neue Regelungen: Gestern war bekanntgeworden, dass der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar erste Bußgelder wegen Verstößen gegen den Datenschutz angedroht hatte, weil die Unternehmen keine rechtliche Grundlage für den Datentransport mehr hätten. Bei den betroffenen Unternehmen soll es sich um Tochterunternehmen von US-Firmen handeln.


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