Europäischer Gerichtshof: Urheberrechtsabgabe auf Drucker und PCs nur für Autoren
Die Geräteabgabe auf Rechner, Drucker, Scanner und Datenträger soll laut Europäischem Gerichtshof nur noch an die Autoren und nicht mehr zur Hälfte an die Verleger gehen. Diese sind verärgert und wollen das elektronische Meldesystem nicht mehr unterstützen. Die VG Wort prüft.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Verleger nicht mehr an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften beteiligt werden können. Sie seien formal keine Rechteinhaber im Sinne der europäischen Urheberrechtsrichtlinie, hieß es im sogenannten Verfahren Reprobel gegen Hewlett-Packard (C-572/13) in Belgien.
Die VG Wort, eine Verwertungsgesellschaft in Deutschland, erklärte: "Die Entscheidung des EuGH betrifft in erster Linie die Rechtslage in Belgien. Sie hat darüber hinaus aber auch Bedeutung für sämtliche Mitgliedstaaten der Europäischen Union." Der Urheberrechtsexperte Martin Vogel und die VG Wort führen in Deutschland seit Jahren eine Klage. Vogel tritt dafür ein, dass die Urheberrechtsabgaben komplett den Autoren zustehen. Der Bundesgerichtshof hatte das Verfahren im Dezember 2014 ausgesetzt, um das Urteil des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten.
Die VG Wort kassiert nach eigenem Bekunden Geld von denjenigen, die das geistige Eigentum anderer durch Digitalisierung oder Verleih nutzen, dies seien Speicher-, Scanner- und Druckerhersteller, Bibliotheken, Rundfunk- und Fernsehsender sowie Hersteller und Betreiber von Kopierern. Sie vertritt 400.000 Autoren und über 10.000 Verlage. Die Summe der Ausschüttungen stieg im Jahr 2015 auf rund 106 Millionen Euro, nach 92,41 Millionen im Vorjahr. Davon erhalten die Verlage rund die Hälfte.
In dem Urteil heißt es: Nach "Art. 5 Abs. 2 Buchst. a und Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29 stehen nationalen Rechtsvorschriften wie denen, um die es im Ausgangsverfahren geht, entgegen, die es dem Mitgliedstaat gestatten, einen Teil des den Rechtsinhabern zustehenden gerechten Ausgleichs den Verlegern der von den Urhebern geschaffenen Werke zu gewähren, ohne dass die Verleger verpflichtet sind, die Urheber auch nur indirekt in den Genuss des ihnen vorenthaltenen Teils des Ausgleichs kommen zu lassen."
Bereits seit einiger Zeit bekommen die Verleger ihren Ausschüttungsanteil nur unter Vorbehalt ausgezahlt. Die VG Wort will die Entscheidung nun "gründlich analysieren und die rechtlichen Konsequenzen prüfen".
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels nannte das Urteil "höchst problematisch". Die EU-Kommission, die an Urheberrechtsänderungen arbeitet, habe jetzt die Pflicht, das zügig zu korrigieren, damit es bei der vermeintlich "angemessenen und bewährten Aufteilungspraxis" bleiben kann. "Wird die Europäische Kommission hier nicht umgehend tätig, werden Verlage gezwungen sein, ihre Kalkulationen in jeder Beziehung anzupassen, auch was die Autorenvergütung betrifft", sagte Matthias Ulmer, Vorsitzender des Verleger-Ausschusses des Börsenvereins. Das beträfe auch Dienstleistungen, um die Erfassung von online genutzten Texten zu ermöglichen, das sogenannte Metis-Meldesystem.
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die verwertungsgesellschaften veröffentlichen ihren bericht aber, da erwartet von dir...
es wäre unangemessen zu erwarten, dass gesetzgeber, verwertungsgesellschaften, und...
viel bedauerlicher finde ich übrigens, das autoren wie pirincci oder sarrazin mit ihrem...
vollkommen richtige frage. auch wenn das urteil noch nicht im volltext vorliegt, ist es...
Druckt die Bücher selber resp. lässt sie günstig drucken oder wählt einen fairen Verlag...