Urteil: Youtube ist Menschenrecht
Youtube aktiviere Bürgerjournalismus und sei für die politische und soziale Berichterstattung unverzichtbar: Mit dieser Begründung(öffnet im neuen Fenster) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) dem Staat Türkei untersagt, den Zugang seiner Bürger zu der Videoplattform zu unterbinden.
Die Richter hatten im Fall einer Klage entschieden, die von drei türkischen Rechtsexperten eingereicht worden war. Sie waren der Auffassung, dass eine Blockade innerhalb der Türkei von Mai 2008 bis Oktober 2010 nicht rechtmäßig war. Der Staat hatte den Zugang zu Youtube wegen kritischer Clips über den Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk gesperrt – zu Unrecht, wie der EGMR nun eben entschieden hat.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist nicht nur für die Staaten der Europäischen Union zuständig. Seiner Rechtsprechung unterliegen eine Reihe weiterer Staaten, darunter auf Basis der Europäischen Menschenrechtskonvention auch die Türkei.
Das türkische Verfassungsgericht hat das Urteil akzeptiert. Es dürfte langfristige Folgen für Internetsperren haben – die Türkei blockiert immer wieder mal Twitter, Youtube oder andere soziale Medien.
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