Urteil: Youtube ist Menschenrecht
Staaten dürfen ihren Bürgern den Zugang zu Youtube nicht verbieten: Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden und damit eine jahrelange Blockade der Türkei für unzulässig erklärt.

Youtube aktiviere Bürgerjournalismus und sei für die politische und soziale Berichterstattung unverzichtbar: Mit dieser Begründung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) dem Staat Türkei untersagt, den Zugang seiner Bürger zu der Videoplattform zu unterbinden.
Die Richter hatten im Fall einer Klage entschieden, die von drei türkischen Rechtsexperten eingereicht worden war. Sie waren der Auffassung, dass eine Blockade innerhalb der Türkei von Mai 2008 bis Oktober 2010 nicht rechtmäßig war. Der Staat hatte den Zugang zu Youtube wegen kritischer Clips über den Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk gesperrt - zu Unrecht, wie der EGMR nun eben entschieden hat.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist nicht nur für die Staaten der Europäischen Union zuständig. Seiner Rechtsprechung unterliegen eine Reihe weiterer Staaten, darunter auf Basis der Europäischen Menschenrechtskonvention auch die Türkei.
Das türkische Verfassungsgericht hat das Urteil akzeptiert. Es dürfte langfristige Folgen für Internetsperren haben - die Türkei blockiert immer wieder mal Twitter, Youtube oder andere soziale Medien.
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Ja, man muss die Seite kennen. Es geht auch allgemein um Zensur von oppositionellen...
Und das eine Jahrundert-Band wie Abba nicht auf Almosen von Youtube angewiesen ist...
Ja, Verschwörungstheorien und ohne Sinn und Verstand selbst zusammengezimmerte...
Haben sie auch nicht. Im (auch im Artikel verlinkten) Urteil steht, dass der Zugang zu...