Safe-Harbor-Urteil: Google und Microsoft suchen neue Wege des Datentransfers
Das Safe-Harbor-Urteil des EUGH hat viel Arbeit für Datenschutzanwälte zur Folge. Jetzt haben Google und Microsoft bekanntgegeben, wie sie den Datenverkehr künftig abwickeln wollen.

Nachdem sich die Aufregung um das Safe-Harbor-Urteil etwas gelegt hat, suchen die großen US-Konzerne neue Möglichkeiten, um auch zukünftig Daten europäischer Kunden verarbeiten zu dürfen. Microsoft und Google haben sich jetzt mit Nachrichten an ihre Nutzer gewandt, um die neue Situation zu erklären.
Microsoft betont, dass weder Privat- noch Enterprise-Kunden Einschränkungen der Dienste hinnehmen müssten. Das gelte für alle Cloud-basierten Dienste des Unternehmens, namentlich Azure Core Services, Office 365, Dynamics CRM Online und Microsoft Intune.
Das Unternehmen betont, man habe bereits lange vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes alternative Übertragungswege eröffnet, etwa die EU-Standardvertragsklauseln nach Artikel 26, Absatz 2 der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 (EC95/46). Diese Model Clauses sind nach Angaben des Unternehmens "eine bevorzugte Methode zur Legitimation der Übertragung personenbezogener Daten in Länder außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums."
EU-Datenschützer haben Standardvertragsklauseln gebilligt
Im April habe die Artikel-29-Gruppe der EU-Datenschutzbeauftragten das Vorgehen des Unternehmens gebilligt - und diese Vertragsklauseln seien daher unabhängig vom Votum der EUGH-Richter weiterhin gültig.
Auch Google hat die Administratoren von Google-Apps-Accounts und andere Nutzer über die Änderungen informiert. Seit 2012 setze das Unternehmen auf Standardvertragsklauseln. Außerdem könnten die Nutzer in die Auftragsdatenverarbeitung einwilligen und den Datenverkehr auf diese Weise legitimieren.
Trotz der offensichtlich bestehenden Möglichkeiten zum Datentransfer fordert Google EU-Kommission und die US-amerikanische-Regierung auf, die schon länger laufenden Verhandlungen über eine Neufassung des Safe-Harbor-Abkommens jetzt zügig abzuschließen.
Der EUGH hatte vergangene Woche entschieden, dass die Daten europäischer Bürger in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der US-Sicherheitsbehörden geschützt seien und die Regelungen des Safe-Harbor-Abkommens für ungültig erklärt. Die genauen Folgen sind bis heute unklar, auch die EU-Datenschützer in der Artikel-29-Gruppe konnten sich bislang nicht auf eine einheitliche Interpretation einigen.
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Natürlich kann der Nutzer das. Er entscheidet über seine personenbezogenen Daten. Das...
Ich denke mal dass man ohne Jurastudium sagen kann, dass sich in den letzten ca. 12 bis...
weil auch die davon ausgehen (muessen), dass Datensicherheit in USA gewaehrleistet ist...
Die großen US-Unternehmen wie Google oder Facebook können natürlich ihr EU...