Österreich: Provider müssen illegale Filmportale sperren

Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat bestätigt, dass Internetprovider verpflichtet sind, den Zugang zu illegalen Filmportalen wie Movie4k und Kinox.to zu sperren. Das berichtet(öffnet im neuen Fenster) der Verein für Anti-Piraterie (VAP). Damit bestätigte das Gericht die Grundsätze des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014 in einer Entscheidung zu Kino.to.
Das Gericht habe festgestellt: "Der Provider muss die Kosten allfälliger Sperrmaßnahmen in die geschäftliche Kalkulation einberechnen und ein Vermittler muss sowohl in finanzieller als auch technischer Hinsicht gerüstet sein, Zugangssperren durchzuführen."
Internet Service Provider können laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom März 2014 verpflichtet werden, illegale Webseiten zu sperren. Constantin Film und die Filmproduktionsgesellschaft Wega hatten gegen den TV-Kabelnetzbetreiber UPC Austria geklagt, weil vor der Abschaltung auf Kino.to illegale Kopien ihrer Filme verbreitet wurden.
Internetsperren auch in Deutschland möglich
Ein deutscher Rechtsexperte hält eine ähnliche Entscheidung in Deutschland für möglich. "Die Grundsätze, die der Europäische Gerichtshof im vergangenen Jahr aufgestellt hat, sind auch auf dem deutschen Staatsgebiet anwendbar" , sagte Rechtsanwalt Nico Werdermann von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann/von Rüden(öffnet im neuen Fenster) Golem.de auf Anfrage. Werdermann: "Wer gezielt nach solchen Seiten sucht, wird auf irgendeinem Weg die Seiten finden, da nützt eine Sperre wenig." Als Beispiele führt der Jurist die Umgehung durch alternative DNS-Server an.
Nächstes Ziel sind IP-Sperren
Im Dezember 2011 hatte das Parlament das Aufhebungsgesetz zum Zugangserschwerungsgesetz für Internetsperren in Deutschland verabschiedet . Damit trat das Gesetz vom Februar 2010, welches Internetsperren als Mittel gegen die Verbreitung der Darstellung sexuellen Kindesmissbrauchs vorsah, außer Kraft. Das betrifft nur aber ein gesetzliches Verbot. Hier geht es darum, dass beispielsweise Sony an die Telekom herantreten und die Sperrung der Internetseite verlangen würde, weil auf der Internetseite überwiegend Rechte der Rechteinhaber verletzt werden würden. Die Privilegierung nach dem Telemediengesetz würde dann nicht mehr greifen. Ähnlich wie Youtube könnte dann auch die Telekom oder jeder andere Provider als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, erklärte Werdermann.
Laut einem Bericht von derStandard.at(öffnet im neuen Fenster) mussten seit Oktober 2014 die Provider Tele 2, UPC, A1 und 3 bereits Seiten mit Links auf illegale Filmkopien sperren. Sie setzten DNS-Sperren ein, die umgangen werden können. Der VAP fordert deshalb die Sperrung von IP-Adressen. "Wir rechnen damit, dass IP-Sperren bald kommen werden" , sagte Werner Müller, Geschäftsführer des VAP, dem Standard. Darüber werde in einem weiteren Gerichtsverfahren entschieden.
Vor einem Jahr hatten Österreichs Internetprovider ein ähnliches Urteil des Obersten Gerichtshofs kritisiert. "Einen Nachweis muss der Rechteinhaber dazu nicht erbringen, es reicht die Behauptung, dass seine Rechte verletzt werden" , so der Branchenverband ISPA(öffnet im neuen Fenster) (Internet Service Providers Austria). ISPA-Chef Maximilian Schubert erklärte: "Wir können uns jetzt aussuchen, ob wir Richter spielen und die Rechtmäßigkeit jeder Sperraufforderung überprüfen und beurteilen oder jedem Begehren blind nachkommen."



