Recht auf Vergessen: Google veröffentlicht versehentlich Details zu Löschanträgen

Der Suchmaschinenkonzern Google hat versehentlich Details über das Verfahren zur Löschung von Suchergebnissen veröffentlicht. Wie die britische Tageszeitung The Guardian berichtete(öffnet im neuen Fenster) , stammen den Daten zufolge rund 95 Prozent der Löschanfragen von normalen Nutzern, die Links zu Online-Inhalten mit privaten Informationen gelöscht haben wollen. Nur in fünf Prozent der Fälle handelt es sich um Suchergebnisse zu Straftätern, Politikern oder Prominenten. Der Guardian entdeckte die Daten im Quellcode(öffnet im neuen Fenster) von älteren Versionen des Google-eigenen Transparenzberichts(öffnet im neuen Fenster) .

Seit März 2015 finden sich allerdings keine detaillierten Angaben mehr in dem Seiten-Quelltext. Google erklärte auf Anfrage des Guardian: "Die Daten, die der Guardian im Quellcode unseres Transparenzberichts gefunden hat, stammen natürlich von Google. Aber sie waren Teil eines Tests, um herauszufinden, wie wir am besten die Anfragen kategorisieren können. Wir haben diesen Test im März gestoppt, weil die Daten für eine Veröffentlichung nicht zuverlässig genug waren."
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2014 können Einzelpersonen bei Suchmaschinenbetreibern beantragen, dass Suchergebnisse zu ihrem Namen entfernt werden. Seit Google wenig später ein entsprechendes Formular ins Netz stellte, sind mehr als 280.000 Anfragen eingegangen. Die Auswertung des Guardian bezieht sich auf die Daten bis März 2015, die knapp 220.000 Anfragen umfassen.
275 Anfragen deutscher Politiker
In dem Quelltext sind die Daten nach einzelnen europäischen Ländern aufgeschlüsselt. Aus Deutschland kamen bis zu diesem Zeitpunkt demnach 39.066 Anfragen. Davon wurden fast 20.000 (51 Prozent) erfüllt und etwas mehr als 12.000 (31 Prozent) abgelehnt. In knapp 4.300 Fällen (elf Prozent) wurden weitere Informationen angefragt. Über rund 500 Anträge (1,2 Prozent) war noch nicht entschieden. Mehr als 2.000 Anfragen (5,4 Prozent) wurden keiner der Kategorien zugerechnet. Während diese allgemeinen Daten weiterhin genannt werden, fehlt nun die genaue inhaltliche Aufschlüsselung.
Aus dem Quellcode vom März 2015 geht jedoch hervor, dass in Deutschland der überwiegende Anteil der Anfragen die Löschung "privater persönlicher Informationen" (92,3 Prozent) betraf. Davon wurde mehr als die Hälfte (54 Prozent) erfüllt. Nur 346 Anfragen (0,9 Prozent) kamen demnach von Personen des öffentlichen Lebens und 275 aus der Politik (0,7 Prozent). 149 Löschgesuche (0,4 Prozent) standen im Zusammenhang mit schweren Straftaten, während es bei 93 Anträgen um den Schutz von Kindern ging (0,2 Prozent). Es fällt auf, dass die Löschquote bei Anträgen von Politikern (37 Prozent), Prominenten (27 Prozent) und Kriminellen (26 Prozent) deutlicher geringer als bei normalen Bürgern war. Offenbar beruft sich Google dabei stärker auf das Informationsinteresse der Bevölkerung.
Detaillierte Liste entfernter Artikel
Die Daten für Deutschland unterscheiden sich dabei nicht wesentlich von denen anderer Länder, wie aus der Auswertung des Guardian hervorgeht(öffnet im neuen Fenster) . Allerdings gibt es im Detail deutliche Unterschiede. So wurden in Bulgarien nur 28 Prozent der Löschanträge von Privatpersonen erfüllt. In Italien bezogen sich zwölf Prozent der Anfragen auf Suchergebnisse zu schweren Straftaten. In Rumänien wiederum lag der Anteil der Politiker an den Anfragen mit sieben Prozent besonders hoch. Die Unterschiede erklären sich laut Guardian unter anderem auch daraus, dass in nordeuropäischen Ländern die Namen von Straftätern in der Regel nicht in den Nachrichten genannt werden.
Welche genaue Art von Internetinhalten von Google nicht mehr gefunden werden sollen, geht aus den Statistiken jedoch nicht hervor. Dazu sind jedoch Angaben von Medien hilfreich, die zum Teil detaillierte Listen ihrer bei Google entfernten Artikel(öffnet im neuen Fenster) führen. So wies Zeit Online kürzlich darauf hin, dass seit dem vergangenen Jahr 48 Artikel aus der Zeit und von Zeit Online aus den Google-Ergebnissen entfernt worden seien. "Anfangs waren es vorwiegend Geschichten aus dem Archiv der Zeit, aus den Siebziger- und Achtzigerjahren: eine Firmenpleite, ein Unfall mit Todesfolge, ein Leserbrief. An größeren Skandalen wurden bislang mehrere Artikel über die Traumschiff-Affäre aus den Neunzigerjahren entfernt" , heißt es in einem Blogbeitrag(öffnet im neuen Fenster) . Später seien auch aktuellere Artikel hinzugekommen, etwa ein Bericht über einen Plagiatsfall an einer Universität aus dem Jahr 2012, ein anonymes Protokoll einer Gymnasiallehrerin zur Work-Life-Balance von 2014, eine 'Kritzelei der Woche' aus 2011 oder ein Bericht über Schönheitsoperationen von 2011.
Inhalte sogar komplett gelöscht
Die Behauptung von Zeit Online, dass alle Artikel weiterhin im Netz zugänglich seien, trifft inzwischen jedoch nicht mehr zu. So findet sich eine "Kritzelei der Woche" aus dem April 2011, die in der vergangenen Woche bei Google entfernt worden war, auch nicht mehr im Zeit-Archiv(öffnet im neuen Fenster) .
In der Regel lassen sich die Inhalte weiterhin finden, wenn sie nicht in der Kombination mit dem Namen des Betroffenen gesucht werden. Auf Google.com sind sämtliche Suchergebnisse ohnehin noch ungefiltert zu sehen.



