Facebook-Prozess: EuGH-Generalanwalt hält Daten in den USA für unsicher
Großer Erfolg für den Facebook-Kritiker Max Schrems: Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hält das Safe-Harbor-Abkommen mit den USA für ungültig - eine Ohrfeige für die EU-Kommission.

Im Streit über den Datenschutz beim weltgrößten sozialen Netzwerk haben Facebook-Kritiker starke Unterstützung erhalten. Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Yves Bot, sieht in den USA die Sicherheit von Daten europäischer Nutzer derzeit nicht als gewährleistet an. Er sei der Ansicht, "dass der Zugang der amerikanischen Nachrichtendienste zu den übermittelten Daten einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens und in das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten bedeutet", teilte der EuGH am Mittwoch mit. Die Entscheidung der EU-Kommission im Safe-Harbor-Abkommen, wonach in den USA ein ausreichender Datenschutz gewährleistet werde, sei "ungültig".
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich seit März 2015 mit der Frage, inwieweit sich US-Unternehmen wie Facebook an EU-Datenschutzrechte halten müssen. Anlass ist eine Klage des Österreichers Max Schrems in Irland. Dort hat Facebook seinen Europasitz, es speichert Daten seiner Nutzer ganz oder zum Teil in den USA.
Kein Rechtsschutz für EU-Bürger in den USA
Schrems hatte sich 2013 beim irischen Datenschutzbeauftragten darüber beschwert, dass persönliche Daten in den USA nicht vor staatlicher Überwachung geschützt seien und berief sich dabei auf die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden. Der irische Datenschutzbeauftragte lehnte die Beschwerde ab. Dabei bezog er sich unter anderem auf eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000, in der die Brüsseler Behörde das Schutzniveau der USA als ausreichend eingestuft hatte.
Diese Entscheidung ist nach Ansicht von Bot nicht mehr aufrechtzuerhalten. Grund sei, dass "das Recht und die Praxis der Vereinigten Staaten es gestatten, die übermittelten personenbezogenen Daten von Unionsbürgern in großem Umfang zu sammeln, ohne dass diese über einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz verfügen", argumentierte der Generalanwalt. Bot ist der Ansicht, dass die Entscheidung der Kommission die nationalen Behörden nicht daran hindere, die Übermittlung von Daten in die USA auszusetzen.
Gerichtsentscheidung bleibt offen
Der Grünen-Netzpolitiker Konstantin von Notz bezeichnete die Stellungnahme als "Paukenschlag mit erheblichen Auswirkungen auch auf weitere Datenaustauschabkommen zwischen der EU und den USA". Sie sei "eine herbe Schlappe für die Kommission, aber auch für die Bundesregierung". Der Grünen-Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht twitterte: "EU-Kommission muss Safe Harbor sofort aussetzen!" Das EU-Parlament hatte bereits im März 2014 eine Aussetzung des Abkommens gefordert. Die Kommission hält bislang daran fest.
Das Urteil des EuGH wird erst in einigen Monaten erwartet. Das Gericht folgt der Meinung des Generalanwalts, der als Gutachter auftritt, in den meisten Fällen, aber nicht immer. So war dies beispielsweise im Rechtsstreit mit Google der Fall, als sich das Gericht im Gegensatz zum Generalanwalt für ein starkes "Recht auf Vergessenwerden" ausgesprochen hatte.
Mehr als 5.000 US-Firmen vertreten
Das Safe-Harbor-Abkommen wurde nach Inkrafttreten der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 mit den USA vereinbart. Es soll sicherstellen, dass die Daten von EU-Bürgern auch von US-Firmen nach bestimmten Datenschutzgrundsätzen verarbeitet werden. Bislang haben mehr als 5.000 US-Firmen die Regelungen akzeptiert. Diese sehen unter anderem vor, dass Nutzer über den Zweck der Datenverarbeitung informiert werden, eine Weitergabe an Drittanbieter ablehnen können und Zugang zu ihren gespeicherten Daten haben.
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Da wird irgendein Anwalt bestimmt einen Trick Finden sollte wie man da tricksen könnte...
YMMD! :D
nach §34 (???) muss einenem das einmal alle 12 monate kostenfrei gewährt werden, oder...
Steht doch im subject was ich sach...